31.05.2022 - 8.4 Drucksachennummer 0286/2022: Bebauungsplan Nr. ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Tommack fragt, wie viel Zeit die untere Naturschutzbehörde zur Abgabe ihrer Stellungnahme noch habe und inwieweit der Naturschutzbeirat noch Möglichkeiten habe, sich einzubringen. Sie fragte weiterhin, ob die Planung im Vergleich zu vor ca. 1,5 Jahren geändert worden sei.

 

Herr Köhler bezeichnet das Bauvorhaben als recht voluminös nach der Präsentation im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität, die früheren Planungen seien ihm nicht bekannt.

 

Herr Bühren erinnert an den Beschluss im Naturschutzbeirat, diese Fläche im Regionalplan aufzunehmen und wundert sich, dass jetzt schon ein konkretes Bauvorhaben beantragt werden. Er fragt, ob bereits Baurecht geschaffen wurde. Seines Wissens sei der Regionalplan noch nicht rechtskräftig. Herr Köhler antwortet, es gehe jetzt bei dem aktuellen Verfahren der 2. Auslegung des Regionalplans um die Erweiterung dieser Gewerbefläche.

 

In der Ratssitzung am 12.05.2022 ist das Drucksachennummer 0286/2022 als 1. Lesung behandelt worden.

 

Herr Rüsing geht davon aus, dass der Naturschutzbeirat dieses Vorhaben nochmal zur Beratung und Abgabe einer Stellungnahme erhalten werde unter Verweis auf den Hinweis in der Begründung, dass der Naturschutzbeirat beteiligt werde, wenn die untere Naturschutzbehörde zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert werde. Herr Köhler erläutert an diesem Beispiel, dass sei auch Bestandteil der aktuellen Diskussion bzgl. der Klärung der Beteiligung des Naturschutzbeirats, zu welchem Zeitpunkt welches Verfahren in den Naturschutzbeirat zur Beratung komme. Der Vorschlag der Verwaltung ist die Beteiligung des Naturschutzbeirats zu dem Zeitpunkt, wenn die untere Naturschutzbehörde zur Abgabe ihrer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange beteiligt werde. Das sei originäre Aufgabe des Naturschutzbeirats. Manche Mitglieder wünschten aber bereits eine Beteiligung bei Einleitung der Verfahren. Aus verfahrensökonomischer Sicht sei das überdenkenswert, weil die Vorhaben mehrfach in den Naturschutzbeirat kommen würden.

 

In diesem Falle wurde das Vorhaben frühzeitig in den Naturschutzbeirat reingebracht. Spätestens bei Beteiligung der Naturschutzbehörde erfolge wieder die Beteiligung des Naturschutzbeirats mit der Möglichkeit der Abgabe ihrer Empfehlung. Die Art der Beteiligung werde noch zukünftig geklärt.

 

Herr Köhler sagte auf die Anfangsfrage von Frau Tommack eine Klärung der Fristen und eine Beteiligung des Naturschutzbeirats vor Abgabe ihrer Stellungnahme zu.

 

Frau Tommack schlägt die Gründung eines Arbeitskreises zur Erstellung einer Stellungnahme vor; Herr Dr. Rosenbaum-Mertens und Frau Tommack haben bereits Interesse bekundet. Es wird vereinbart, dass die Geschäftsstelle alle Mitglieder zwecks Abfrage des Interesses an der Mitarbeit anschreiben wird.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt die Drucksachennummer 0286/2022 zur Kenntnis.

 

Ergänzung:

Eine Arbeitsgruppe innerhalb des Naturschutzbeirats erarbeitet eine Stellungnahme.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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