31.05.2022 - 9.2 Drucksachennummer 0155/2022: Mitteilung zur DS ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Diskussion und Beschlussfassung s. TOP 9.1, Drucksachennummer 0221/2022.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt der Verwaltung,
 

1.  künftig in allen einschlägigen Vorlagen transparent und unaufgefordert ausweisen, ob und wie viele Bäume gefällt oder erheblich zurückgeschnitten werden sollen. Diese Maßnahmen sind zu begründen. Dabei sind ausnahmslos alle Bäume zu benennen, die alleine nach den Größenkriterien unter die Baumpflegesatzung fallen würden, selbst dann, wenn auf sie die Baumpflegesatzung nicht unmittelbar anwendbar sein sollte. Sollte eine Benennung im Einzelfall nicht möglich sein, etwa aufgrund der hohen Anzahl der Bäume bei Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang von Straßen, so ist die betroffene Fläche sowie das Ausmaß der Maßnahme in gleicher Weise auszuweisen.
 

2.  künftig transparent und unaufgefordert im Naturschutzbeirat in gleicher Weise eine Mitteilung zu machen, wenn Baumfällungen oder erheblicher Rückschnitt anstehen, ohne dass dem eine Rats- oder Ausschussbeteiligung vorhergeht. Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug notwendig, kann die Mitteilung in der auf die Maßnahme folgenden Sitzung des Naturschutzbeirats nachgeholt werden.
 

3.  die Öffentlichkeit im Vorfeld mit ausreichendem Vorlauf, mindestens einen Monat im Voraus, über geplanten Schnitt- und Pflegemaßnahmen in geeigneter Form, unter Einbeziehung digitaler Plattformen, sowie durch eine geeignete Markierung betroffener Bäume zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage