06.09.2005 - 13 Befreiung gem. § 69 LG NRW zur Verlegung einer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Blauscheck erklärt, dass die Dortmunder Energie und Wasserversorgungs GmbH im Rahmen des sechstreifigen Ausbaus der BAB 1 ihre 10 KV Stromversorgungsleitung umverlegen müsse. Das Kabel soll in einer Fläche im NSG “Ruhraue Syburg” verlegt werden, die derzeit als Baustraße für den BAB 1 genutzt werde. Gem. Planfeststellung soll diese Baustraße nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut werden, jedoch strebe die Stadt Hagen eine weiter Nutzung der Wegfläche als Fahrradweg an, da die vorhandene Wegeverbindung aufgrund des Ausbaus der BAB 1 wegfalle. Unter Beteiligung von Herrn Thiel, Herrn Freier und Herrn Blauscheck wird kurz erörtert, dass eine Lenkung von Erholungssuchenden am Rande des NSGs positiv zu sehen ist und man eine Vogelbeobachtungsstation am Wegesrand einrichten könnte.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Befreiung gem. § 69 LG NRW zu.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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