15.06.2022 - 4.1 Antrag der Fraktionen und Gruppe von CDU, Bündn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Mi., 15.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Walter merkt an, dass es bei der Thematik um den einzelnen Menschen an sich gehe und dass ein realer Austausch sehr wichtig ist bei diesem Thema. Er schlägt vor, es wie im JHA als 1. Lesung zu behandeln.
Frau Pott führt aus; dass der Antrag bereits gestern im Jugendhilfeausschuss thematisiert wurde. Es sind sich alle einig, dass eine bessere Sprachförderung für zugewanderte Kinder wünschenswert wäre, es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage für eine solche Sprachförderung.
Gemäß §36 Schulgesetz stellt das Schulamt 2 Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Da die Testierung der 4-Jährigen über die Kitas erfolgt, gilt diese Feststellung des Sprachstandes für diese Kinder als erfüllt.
Weiterhin stellt die Grundschule bei der Anmeldung fest, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Bei Feststellung eines Sprachförderbedarfs werden die Kinder verpflichtet, an einer Sprachförderung teilzunehmen. Bei Missachtung können dann Ordnungsmaßnahmen nach §126 Schulgesetz eingeleitet werden. Darüber hinaus gibt es aktuell keine Grundlage für eine verpflichtende Sprachförderung. Es kann sich demnach allenfalls um freiwillige Angebote handeln. Herr Goldbach hat gestern im JHA informiert, dass es aktuell kein Förderprogramm für Sprachförderung in Vorbereitung auf die Schule außerhalb von KiTas gibt, die Auflegung eines EU-Projekts sei kurzfristig auch unrealistisch. Er hat den Gedanken geäußert, ggfls. ein Modellprojekt zu entwickeln, das vielleicht durch eine Stiftung unterstützt werden könnte. Ein solches Projekt könne man dann ggfls. der neuen Schulministerin/ dem neuen Schulminister vorstellen.
Aktuell wird ein gemeinsamer Termin mit dem FB 55, der Schulaufsicht und 48 koordiniert, um zunächst Ideen zu sammeln. Auch ist es erforderlich mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Sprachförderung für 4-Jährige sinnvoll ist. Ein Sprachkurs mit 20 Stunden/Woche ist für diese Altersgruppe nicht zielführend, es muss hier spielerische Angebote geben.
Die Thematik ist sehr vielschichtig, es geht um Finanzen, fachliche Fragestellungen und vieles mehr, daher wird es auch in der Sitzungsrunde im September noch keine Ergebnisse geben. Die Thematik wird jedoch aufgegriffen und die Verwaltung wird berichten, welche Ideen und Möglichkeiten entwickelt werden können.
Insofern hat der JHA gestern bereits 1. Lesung für die Thematik beschlossen. Frau Pott schlägt daher für den heutigen Schulausschuss ebenfalls 1. Lesung vor.
Frau Köppen merkt an, dass es wichtig sei, dass hier ein Netzwerk geschaffen werde. Herr Löher erkundigt sich, ob eine Verpflichtung zur Teilnahme möglich sei, wenn bei dem Sprachtest 2 Jahre vor der Einschulung ein Defizit festgestellt werde.
Auch Herr Severcan bestätigt, dass er der Meinung sei, ohne eine Verpflichtung sei dies nicht durchführbar und es sei nötig, die Landesregierung mit ins Boot zu holen.
Herr Löher merkt an, dass dies ein Thema sei, das für die Septembersitzung oberste Priorität haben sollte. Frau Pfefferer fragt den Schulausschuss, ob etwas gegen die 1. Lesung spricht.
An der weiteren Diskussion beteiligten sich Frau Bartscher, Frau Pott, Herr Löher und Herr Severcan.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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636,3 kB
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126,1 kB
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