10.02.2022 - 3.2 Sachstand Prüfung Tenneplatz

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kaufmann führt aus, dass das Vorhaben derzeit planungsrechtlich unzulässig ist. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt hier eine Grünfläche fest. Eine Befreiung von der festgesetzten Grünfläche (Sportplatz) für eine Schule oder auch Kita ist hier nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es bedarf der Schaffung von Planungsrecht (Bebauungsplanverfahren), welches aufgrund der umgebenden Wohnbebauung sowie der derzeitigen Planungen (HagenArena) als schwierig einzustufen ist. Es könnte sich nach Eingang entsprechender Gutachten herausstellen, dass eine derartige Bebauung grundsätzlich nicht zulässig ist.

Frau Köppen bekundet ihr Bedauern über die Tatsache, dass die Anfrage nach so langer Zeit nicht in schriftlicher Form beantwortet wurde.

Herr Mechnich stellt die Frage, ob es möglich sei im Innenstadtbereich ein weiteres Schulgebäude zu finden.

Herr König schlägt vor, das Thema im Zuge der Beratung des Haushaltsplans genauer zu besprechen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage