23.08.2022 - 1 Steigende Energiekosten - Auswirkungen auf Seni...

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Herrn Wieczorek erläutert anhand seiner Aufzeichnungen, die der Niederschrift beigefügt sind, die aktuelle Situation und verweist auch auf die rechtlichen Möglichkeiten. Er stellt seine Zusammenfassungen bezüglich Einsparungsmöglichkeiten (Seite 4) vor und zeigt mögliche Hilfestellungen, die durch die Politik angestoßen worden sind auf.

 

Herr Höfig fragt an, ob hierzu bereits Gespräche mit Vermietervereinen oder Wohnungsgesellschaften geführt worden seien.

 

Herrn Wieczorek teilt mit, dass man mit „Haus und Grund“ in regelmäßigem Austausch sei. Die Vermieterseite hat jedoch dieses Problem genauso wie die Mieter. Erschreckend sei allerdings, dass andere Vermieter nun auch noch mit einer Mieterhöhung aufwarten und dies hierbei mit einem Hinweis auf die allgemeinen Preisanstiege rechtfertigen. Dies werde äußerst kritisch von Mietervereinen zur Kenntnis genommen.

 

Herr Kirchheim macht auf die Preissteigerung beim Öl von im Vorjahr 0,60 €/l auf aktuell 1,50 €/l aufmerksam. Dies werde jedoch bisher völlig ignoriert.

 

Herrn Wieczorek stimmt zu und erklärt, dass zu einer allgemeinen Verknappung auch noch der Corona-Effekt und marktwirtschaftliche Entwicklungen hinzu kommen und dadurch erhebliche Auswirkungen haben.

 

Herr Goldbach teilt mit, dass die Verwaltung natürlich ebenfalls mit dem Thema befasst sei und geprüft werde, welche Möglichkeiten bestünden. Man sei auch mit Wohnungsgesellschaften in Kontakt.   Für die Menschen, die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und nach SGB XII (Grundsicherung im Alter) beziehen, fände ein  schlüssiges Konzept Anwendung. Er führt aus, dass die kalten Nebenkosten gedeckelt werden. Zu den warmen Nebenkosten gäbe es bei Abschluss des Mietvertrages zwar Orientierungsdaten, hier werde jedoch tatsächlich nach dem Verbrauch abgerechnet. Dies bedeute, dass für diejenigen, die im Sozialleistungsbezug stünden, nach Erhalt ihre Nachzahlungsabrechnung einreichen und beantragen, dass sie übernommen werde. Diese werde dann in voller Höhe übernommen. Insoweit gäbe es keine betragsmäßige Deckelung.

Es gäbe jedoch zu beachten, dass Soziallleistungen nicht rückwirkend gewährt  werden können. Natürlich könne ein solcher Antrag gestellt werden, der dann überprüft werde. In solchen Fällen kann ein Vorschuss, der dann zurückgezahlt werden muss, eine Maßnahme sein.

Mit dem Jobcenter habe man sich insoweit abgestimmt, dass Nebenkosten in angemessener Höhe schon jetzt laufend übernommen werden. Nicht übernommen werden jedoch die durch den Mieter selbst angepassten Beträge.  Insoweit seien Leistungsempfänger noch gut abgesichert.

 

Herr Goldbach erklärt, dass er den Fokus auf die Zielgruppe lenken wolle, die ihm Sorge bereite. Es gehe um diejenigen, die nicht im Leistungsbezug, sondern knapp darüber seien. Wie gingen diese mit den Nachzahlungen um? Es sei sehr wichtig, mit allen Beteiligten zu kommunizieren. Die Verwaltung bereite das gerade vor. Kontakte bestünden zum Beispiel zu Mark E, Enervie, zu den Wohnungsgesellschaften oder auch zu Haus & Grund.

 

Frau Sauerwein bedankt sich bei den Herren für die ausführliche Berichterstattung und bemerkt hierzu, wie wichtig es sei, auch die Menschen mit wenigen Kontakten – gerade ältere Bürger – nicht völlig durchs Raster fallen zu lassen. 

 

 

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Siehe Anlage.

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