08.06.2022 - 4.7 Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Inv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 08.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Raab erklärt, dass dieser Förderantrag, das in den Richtlinien festgehaltene maximale Fördervolumen von 15.000 Euro überschreite, das Gremium aber in einer Einzelfallentscheidung zustimmen könne. Es gäbe noch einen weiteren Antrag vom Tennis-Club Rot-Weiß Hagen, der, da er erst am 31. Mai 2022 eingereicht wurde, in der September Sitzung nachgereicht werden müsse. Das Volumen, der für investive Maßnahmen an vereinseigenen Anlagen zur Verfügung stehenden Fördermitteln, könne beide Anträge abdecken.
Weiter erklärt Harr Raab, dass das Rechnungsprüfungsamt den Antrag des TSV Fichte Hagen beanstandet habe, da keine Photovoltaikanlagen gefördert werden dürften. Das Rechnungsprüfungsamt sei ebenso der Auffassung, dass es sich um ein Vereinsheim handele, mit dem Erträge generiert werden könnten, hier könne eine Photovoltaikanlage gewinnbringend Strom erzeugen. Herr Raab erklärt weiter, dass das Servicezentrum Sport nach einer Überprüfung zu einem anderen Schluss gekommen sei. Die besagte Photovoltaikanlagen sei so ausgelegt, dass sie circa ein Drittel des Strombedarfs des TSV Fichte Hagen abdecken könne. Zur weiteren Prüfung sei der Vorgang an das Rechtsamt weitergeleitet worden. In einem Telefonat mit dem Staatssekretariat in Düsseldorf, wurden keine Bedenken gegen die Förderung einer Photovoltaikanlage aus Mitteln der Sportpauschale geäußert, so Herr Raab.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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179 kB
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