07.09.2022 - 3.6 Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Frau Dr. Opterbeck und Herr Hannusch berichten über Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen (siehe Anlage zu TOP 3.6).
Herr Hannusch bedankt sich auch im Namen seiner Mitarbeiter*innen für die tolle Arbeit und Unterstützung bei den Herausforderungen bei Frau Dr. Opterbeck und ihrem Team.
Herr Reinke schließt sich dem Dank an. Die Ausführungen seien wie immer sehr eindrucksvoll und engagiert. Es sei eine gute Idee von Herrn Hannusch gewesen, dieses Konzept zusammen mit „Rat am Ring“ zu gestalten. Er sei sehr froh darüber, dass es jetzt auch in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt werde. Er dankt für den Vortrag und die geleistete Arbeit.
Frau Köppen bedankt sich auch für die Präsentation. Sie freue sich sehr darüber, auch immer wieder Dinge zu lernen. Es sei hilfreich und gut, immer wieder mit bestimmten Sachverhalten konfrontiert zu werden. Das vorgestellte Konzept sei für die städtischen Kitas entwickelt worden. Tausche man sich diesbezüglich mit den Trägern aus, wie dort die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt würden?
Ihr persönlich gefalle besonders gut, dass die Partizipation herausgestellt worden sei. Dieses ergänzende Modul sei in besonderem Maßes geeignet, um Kinder zu schützen.
Herr Wiegmann fragt, ob geplant sei, das Konzept gerade in Bezug auf die Träger, die nicht im Verbund seien, auszuweiten. Er denke da zum Beispiel an Elterninitiativen.
Herr Hannusch macht deutlich, dass die Träger grundsätzlich gehalten seien, Konzepte zu entwickeln. Viele Träger hätten bereits fertige Konzepte oder sie seien in Fertigstellung. Es gebe eine Fachberaterrunde, in der die Fachberater der Kitas zusammenkämen. Es gebe in Hagen eine sehr gute Gesprächskultur. Man unterstütze sich gegenseitig mit innovativen Ideen.
Frau Dr. Opterbeck ergänzt, dass sie die Ausführungen von Herrn Hannusch nur bestätigen könne. Auf einzelne Anfragen der Träger sei man eingegangen.
Herr Hannusch betont auf nochmalige Frage von Herrn Wiegmann, dass die Träger in der Regel so gut aufgestellt seien, dass sie selbst zu dem Thema sehr gute Konzepte entwickelten. Das Know-How sei in der Regel bei den Trägern vorhanden.
Herr Reinke weist darauf hin, dass das Gesetz erst zum 01.05.2022 in Kraft getreten sei. Er sei froh, dass die Verwaltung die Umsetzung bereits in Angriff genommen habe.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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