14.06.2022 - 5.1 Antrag der Fraktionen und Gruppe von CDU, Bündn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass das Thema aus dem vorliegenden Antrag den Ausschuss bereits fünf bis sechs Jahre beschäftige. Es habe anfangs Zuständigkeitsfragen zwischen Schule und Jugendhilfe gegeben. Der vorliegende Antrag sei für den Jugendhilfeausschuss und den Schulausschuss gestellt worden.
Frau Köppen erläutert den Antrag.
Herr Reinke erinnert daran, dass es noch eine große Zahl von Kindern gebe, die nicht mit einem Kita-Platz versorgt seien.
Herr Hannusch macht deutlich, dass es ein großes Delta zwischen der tatsächlichen Anzahl der Kinder in Hagen und der Anzahl der Anträge auf einen Betreuungsplatz gebe.
Frau Köppen betont, dass man in den vergangenen Jahren froh gewesen sei, dass der Rechtsanspruch nicht von allen Eltern geltend gemacht worden sei, weil man sonst Probleme mit dem vorhandenen Angebot bekommen hätte. Es gehe bei diesem Antrag letztendlich darum, einen Versuch zu starten, diese Gruppe von Kindern zu erreichen und ihnen ein Angebot in einem Umfang zu machen, der dazu führe, Spracherwerb zu ermöglichen.
Frau Besten erklärt, dass ihre Fraktion von dem Wort „verpflichtend“ im Beschlussvorschlag irritiert sei. Die Stadt könne gar nicht verpflichten, da es hierfür gar keine rechtliche Grundlage gebe. Sie bitte darum, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern, da dieser ihres Erachtens in der vorliegenden Form fehlerhaft sei.
Herr Goldbach legt dar, was er sich an Lösungsansätzen vorstellen könne, wie der Antrag heute angenommen und abgearbeitet würde.
Man befinde sich in einer Gemengelage zwischen Jugendhilfe- und Schulzuständigkeit. Für Schulangelegenheiten sei bekanntlich das Land zuständig. Die hier beschriebenen Bezüge seien im Schulgesetz zu finden. Die Umsetzung dieses Gesetzes sei nicht die Aufgabe des Fachbereiches Jugend und Soziales. Das Anliegen des Antrages könne er gut nachvollziehen. Man müsse sich daher intern mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulaufsicht zusammensetzen. Ein Kontakt zur Bezirksregierung sollte hergestellt werden, um auf die besondere Situation in Hagen hinzuweisen. Zu gegebener Zeit müsse man auch beim Schulministerium vorstellig werden, um auf ein besonderes Problem in Hagen hinzuweisen. Man habe neben Duisburg und Gelsenkirchen mit den höchsten Zuzug aus Südosteuropa. Vielleicht könne man erreichen, dass bei den verschiedenen Projekten in dem Zusammenhang ein gewisser Betrag für das im Antrag beschriebene Feld im Rahmen eines Modellprojektes aufgestockt werde.
Allerdings sei es auf gar keinen Fall möglich, das im September als Lösung präsentieren zu können.
Er beschreibt das grundsätzliche Verfahren im Umgang mit Förderprogrammen. Wenn man Fördermittel für außerschulische Sprachförderung außerhalb von Kita akquirieren wolle, werde man kein Programm finden, das hierfür in Frage käme. Man nutze derzeit alle Sprachförderprogramme, die es gebe. Der formulierte Auftrag aus dem Antrag könne in der Form nicht erfüllt werden. Das gebe die Förderlandschaft nicht her. Es gehe eher über die Themen „Modellprojekt“ oder „Stiftung“.
Man könne auch versuchen, über das Thema Südosteuropa einzusteigen. Die bestehende Förderung in dem Bereich laufe zum Jahresende aus. Vielleicht müsste man einen Brief mit der Bitte an die Landesregierung schicken, die Förderung für den Zweck fortzuführen.
Wenn man solch pauschal gewidmete Mittel akquirieren könne, sehe er eine gute Chance, das beschriebene Konzept über ein Projekt „Sprachförderung im vorschulischen Alter“ durchzuführen.
Er sagt zu, dass man sich in dem Kreis der Beteiligten zusammensetze, um die Dinge zu sortieren. Er stoße sich auch an dem Begriff „verpflichten“, weil man im Rahmen der Jugendhilfe niemanden verpflichten könne. Es gebe hier einen Bezug zum Schulgesetz. Er habe allerdings erhebliche Zweifel, ob auf Grundlage des Schulgesetzes für einen vorschulischen Kurs bis zu 20 Stunden eine Verpflichtung ausgesprochen und ggf.auch noch sanktioniert werden könne.
Abschließend macht er deutlich, dass er gern mit ein paar Fachleuten diskutieren wolle, welches Konzept eigentlich dahinterstehe. Er könne sich nicht vorstellen, Kinder im Alter von vier Jahren dazu zu verpflichten, 20 Stunden Sprachunterricht zu bekommen. Man könne die Kinder eventuell 20 Stunden sprachlich in spielerischer Form beschäftigen. In diesem Bereich gebe es nicht umsonst die alltagsintegrierte Sprachförderung. Man müsse überlegen, wie das didaktisch entwickelt werden könnte. Aus seiner Sicht gebe es hier viele offene Fragestellungen.
Im schulischen Bereich gebe es zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Sprachstandserhebung. In dem Antrag sei als Zeitpunkt der Testung „vier Wochen nach Einreise“ genannt. Die Testungen könnten aber nur von Schulleitungen und Schulaufsicht durchgeführt werden. Man bräuchte dann ein fortlaufendes System von Prüfungen. Das werde in der Form nicht durchzuführen sein. Er könne hier nicht tätig werden, da Grundlage immer das Schulgesetz sei.
Er bittet die Ausschussmitglieder darum, den Antrag heute in 1. Lesung zu beraten und das am morgigem Tag im Schulausschuss auch zu tun. In der Septembersitzung werde die Verwaltung dann berichten, was Ergebnis der gemeinsamen Erörterungen sei.
Frau Köppen macht deutlich, dass sie sich sehr darüber freue, dass es gelinge, dieses Netzwerk von Schule und Jugendhilfe zu schaffen. Sie sei auch nicht überrascht über die Einlassungen. Letztendlich fehle in diesem Antrag die Expertise der Schulverwaltung. Es sei aber doch klar geworden, wie man sich dieser Problematik nähern könne. Sie sehe da gute Ansätze, das zu berücksichtigen. Es sei sicher besser, die Familien mitzunehmen, als sie zu verpflichten. Sie freue sich, wenn es gelinge, mit diesem Antrag etwas in Bewegung zu bringen. Den Vorschlag von Herrn Goldbach zur 1. Lesung könne sie daher voll unterstützen.
Frau Besser erklärt, dass sie dem Wortbeitrag von Frau Köppen vollkommen zustimme. Sie sei auch der Meinung, dass es gut sei, die Problematik gemeinsam anzugehen. Die Probleme zögen sich bis in die Berufsorientierung hinein. Die Sprachförderung fange tatsächlich im Kindergartenalter an. Man habe verpflichtende Instrumente. Sie beschreibt die Verfahren. Allerdings erreiche man viele Eltern nicht und bekomme auch keine Rückmeldung. Man habe dann keine Handhabe mehr und die Kinder gingen „verloren“.
Frau Pott macht deutlich, dass man für eine verpflichtende Sprachstandsüberprüfung aller Kinder ab dem Alter von vier Jahren schlichtweg keine Rechtsgrundlage habe.
Das Schulgesetz biete lediglich die Möglichkeiten an, bei Kindern genau zwei Jahre vor ihrer Einschulung zu testen. Die andere Variante sei die Feststellung bei der Anmeldung zur Grundschule. Nur in diesen Fällen habe man die Möglichkeit, die Nichtwahrnehmung der Testungen bzw. Sprachförderungsmaßnahmen in irgendeiner Form zu sanktionieren. Aus Sicht des Schulträgers finde sie es gut, so vorzugehen, wie Herr Goldbach es vorgeschlagen habe. Man werde sich zusammensetzen und überlegen, wie man gemeinsam mehr erreichen könne. Wenn es gelänge, daraus ein Projekt zu stricken, mit dem man einen Modellcharakter erreiche, wäre das ihres Erachtens großartig. Sie schließe sich dem Vorschlag an, herauszufinden, was man auf freiwilliger Basis für alle betroffenen Familien mit den zugewanderten Kindern anbieten könne. Über die Notwendigkeit eines solchen Projektes seien sich alle einig. Man wolle für Hagen eine gute Lösung finden.
Herr Eiche stimmt Frau Köppen zu. Er halte das für eine guten Ansatz, sehe aber die gleichen Probleme, die Herr Goldbach geschildert habe und die gerade noch einmal bekräftigt worden seien. Er halte allerdings Sanktionen für geeignet, das Ziel zu er-reichen. Viele Dinge ließen sich nur über Bußgelder durchsetzen. Seines Erachtens müsste da ein entsprechender Vorstoß gewagt werden und geprüft werden, ob es eine Möglichkeit gebe. Aus eigener Erfahrung könne er sagen, dass diese Kinder die Schule besuchen wollten. Es seien in der Regel die Eltern, die das verhinderten oder versäumten. Er befürworte es, den Antrag als 1. Lesung zu betrachten.
Herr Reinke betont, dass er froh sei, dass einige positive Herangehensweisen genannt worden seien. Es sei ein schwieriges Thema. Er habe wahrgenommen, dass man sich gemeinsam auf den Weg machen und etwas erreichen wolle. Es sei den Antragstellern bewußt gewesen, dass die bestehende Förderprogramme ausgeschöpft seien. Der Gedanke sei gewesen, weitere Fördermittel für die besondere Situation in Hagen zu akquirieren. Der Rat habe in den Haushaltsberatungen die Mittel für den Eigenanteil eingestellt. Es wäre dann eine Anmeldung von Mitteln für 2024/2025 nötig, um derartige Möglichkeiten zu schaffen.
Er lässt abschlíeßend über den Geschäftsordnungsantrag von Frau Köppen zur 1. Lesung abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, …
1. … für Kinder außerhalb von Kindertagesstätten ein tragfähiges und nachhaltig umsetzungsfähiges Konzept in Abstimmung mit den Trägern und den Familienzentren zur Einwerbung von Fördermitteln zu entwickeln, das für alle Kinder mit Sprachdefiziten in der deutschen Sprache ab einem Alter von vier Jahren verpflichtende und ausreichend zeitliche dimensionierte sowie sozialraumnahe niederschwellige Sprachkurse vorsieht. Dabei sind vor allem die Kinder zu berücksichtigen, die bisher eine ein- bis zweistündige Förderung in der Woche erhalten und nicht in einer Kita angemeldet sind.
Ziel ist es, allen Kindern bis zur Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse und altersgerechte Sozialkompetenz zu vermitteln, damit sie dem Unterricht in der Grundschule folgen und sich leichter integrieren können. Idealerweise sorgt dafür eine verpflichtende und bedarfsgerechte Sprachförderung, die das derzeitige Angebot deutlich ausweitet auf bis zu 20 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl sowie deren Verteilung richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung und den Volumina der Förderprogramme.
2. Dabei ist sicherzustellen, dass alle neu in Hagen ankommenden Kinder im Alter ab vier Jahren binnen vier Wochen nach Eintrag im Einwohnermelderegister zur Teilnahme an einem verbindlichen Sprachtest aufgefordert werden. Dieser Sprachtest findet spätestens drei Monate nach Eintrag im Einwohnermelderegister statt. Spätestens ein Monat danach soll das Kind einen sozialraumnahen Platz in einem verpflichtenden Sprachkurs erhalten und wahrnehmen.
3. Der § 126 (3) SchulG NRW wird bei unentschuldigter Nichtteilnahme am Sprachtest/Sprachkurs angewendet.
4. Kinder, die nach einem erneuten Test die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, sind dann wieder von der Verpflichtung befreit.
5. … auf Basis dieses Beschlusses Kontakt mit den Verwaltungen der EU, des Bundes- sowie des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, um spezifische Fördermittel für diesen Leistungsumfang einzuwerben.
6. Die Umsetzung des Konzepts steht unter dem Vorbehalt entsprechender Fördermittel.
7. Für den Eigenanteil sind bereits Mittel im Umfang von 140.000 Euro im Haushalt 2022/2023 eingestellt.
8. … für die Gremienrunde im September 2022 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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126,1 kB
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