04.05.2022 - 6.3 Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Volmegal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Scharlau erläutert die Vorlage.

 

Herr Reinke betont, dass er den Begriff „Ort der Begegnung“ sehr gut finde. Er freue sich, dass das Vorhaben schon so weit fortgeschritten sei. Das sei sicher ein sinnvolles Vorhaben.

 

Er nimmt Bezug auf die Aussage, dass das Projekt mit einer Personalstelle für die Fachkraft der Servicestelle  Jugendbeteiligung“ beantragt worden sei. Sei das bereits bewilligt worden?

 

Frau Scharlau berichtet, dass sie in der letzten Woche diesbezüglich einige Fragen des Landesjugendamtes beantwortet habe. Sei hoffe, dass nunmehr der Bewilligung nichts mehr im Wege stehe und sei daher optimistisch.

 

Herr Sondermeyer erklärt, dass er einige kritische Nachfragen habe, die sich nicht auf das Projekt selbst bezögen. Er sei nicht sicher, ob die Volmegalerie für ein solches Vorhaben der richtige Ort sei. Die Jugendlichen würden regelmäßig gebeten, die Volmegalerie zu verlassen, wenn sie nichts kosumierten.

Er führt aus, dass der Vorlage zu entnehmen sei, dass die Förderung zum Jahresende auslaufe. Darüberhinaus werde für Sachkosten und anteilige Mietkosten Planungssicherheit benötigt. Er frage sich, warum in der Vorlage bei den finanziellen Auswirkungen nichts dazu ausgeführt sei. Er möchte wissen, wie lange die Anmietung für das Projekt und wie hoch dafür die Kosten seien. Wer trüge das Risiko, wenn das Projekt nicht weiter durch das Land gefördert werde?

 

Frau Scharlau erklärt, dass die Frage nach dem Konsum eine ganz wichtige Frage sei. Der komplette Teil dieser Volmegalerie werde von der Stadt unterhalten. Es gebe in beide Richtungen eine Zugangsbeschränkung, die städtischer Kontrolle unterliege. Damit könne man diesen Teil unabhängig von der restlichen Volmegalerie betreiben. Das bedeute, dass es ein öffentlicher Raum werde. Es sei klar, dass man kein gastronomisches Angebot in Konkurenz zu den vorhandenen Angeboten in der Volmegalerie schaffen könne. Die Befragungen und Beteiligungsformate mit den Jugendlichen hätten ergeben, dass der Wunsch der jungen Menschen sei, einen Ort in der Innenstadt zu haben, an dem sie sich aufhalten könnten, ohne konsumieren zu müssen. Genau das solle diese Einrichtung sein. Man sei im Austausch mit anderen Kommunen, die solche Einrichtungen bereits betrieben. Es sei eine Idee, die aus der Forschung komme, dass Shopping-Malls die neuen Jugendzentren seien. Diese Idee habe man mit diesem Konzept aufgegriffen.  

In Bezug auf die Folgekosten, was die Miete angehe, führt sie aus, dass die Stadt sowieso die gesamte Fläche mieten müsse. Aus Perspektive des Bürgeramtes sei dieser Teil der Fläche nicht brauchbar. Sie gehe davon aus, dass das eine Win-Win-Situation sei. Man werde nach der Landtagswahl auf das Landesjugendamt zugehen und versuchen, eine weitere Förderung zu bekommen.

 

Herr Schaub erklärt, dass er eine Frage zum Klimaschutz habe. In der Vorlage sei angekreuzt, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf den Klimaschutz habe. Es handele sich doch um eine bauliche Maßnahme, die in jedem Fall Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte. Theoretisch gebe es auch ökologischere Baumaßnahmen. Er möchte wissen, ob das in dem sonstigen Bauantrag, der den Rat passiert habe, berücksichtigt worden sei. Es falle ihm desöfteren auf, dass bei Baumaßnahmen „keine Auswirkungen“ angekreuzt sei.

 

Herr Reinke berichtet, dass die Anmietung der Volmegalerie im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat der Stadt Hagen intensiv diskutiert worden sei. Die Diskussion sei auch teilweise kontrovers gewesen. Der Beschluss sei entsprechend gefasst worden. Er halte es für eine gute Nutzung, wenn das Bürgeramt diese Fläche nicht benötige.  

Zum Klimaschutz führt er aus, dass es sich hier um ein bestehendes Gebäude handele, das lediglich etwas umgebaut würde.

 

Herr Schaub ist der Meinung, dass auch ein Umbau Auswirkungen auf den Klimaschutz haben könne. Er wüsste gern, ob das mitgedacht worden sei.

 

Herr Goldbach weist darauf hin, dass die generelle Frage der Anmietung und des Umbaus der Volmegalerie in einer anderen Vorlage beschlossen worden seien. Hier werde die Information über eine Teilfläche, die vom Fachbereich Jugend und Soziales in Umsetzung der Zielsetzung aus dem Kinder- und Jugendförderplan genutzt werde. Es sei in dieser Vorlage nicht Aufgabe der Verwaltung gewesen, das zu beurteilen. Das habe Inhalt der anderen Vorlage sein müssen.

Er macht deutlich, dass das generelle Ankreuzen und Ausfüllen der Auswirkungen immer von demjenigen, der die Vorlage erstelle, intuitiv bedient werden müsse. Das bedürfe an der ein oder anderen Stelle der Konkretisierung. Man habe durchgesetzt, dass auch die Frage der Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen beantwortet werde. An der Stelle habe man häufig das gleiche Problem. Es müsse dafür eine Grundlage mit einem Leitfaden zur Verfügung  gestellt werden. Die Nachfrage von Herr Schaub sei seines Erachtens richtig. Er sagt zu, dass zukünftig noch besser darauf geachtet werde.

 

Herr Wiegmann merkt an, dass er das Projekt befürworte und gut finde. Er fragt, wie groß die Fläche sei. Seien zwei Vollzeitstellen für die Betreuung der Jugendlichen in der EInrichtung ausreichend? Welche Öffnungszeiten seien geplant?

 

Frau Scharlau antwortet, dass es sich um einen großen Raum von 100/150 qm handele. Die Größe stehe noch nicht ganz sicher fest. Es fehle noch eine Trennwand. Sie bietet an, die Fläche nach Anschluss an die Sitzung zu zeigen.

 

Herr Reinke erkärt, dass es sich um ein spannendes Projekt handelt.

 

Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag in eine „zustimmende Kenntnisnahme“ zu ändern und stellt den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.   

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Beschluss:

 

Der Bericht zur Einrichtung eines Angebotes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Räumlichkeiten der Volme Galerie in Hagen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

4

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0