07.12.2022 - 6.20 Bebauungsplan Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thünenstraße Verfahren nach § 13a BauGB auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des

Bebauungsplanverfahrens.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thünenstraße Verfahren nach § 13b BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst die Flurstücke 581, 582, 592, 593 und teilweise die Flurstücke 168, 673 und 674. Das Plangebiet liegt nördlich der Thünenstraße und westlich des Rembergfriedhofs.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Der nächste Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

-

-

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage