07.12.2022 - 6.19 Bebauungsplan Nr. 2/22 (710) Wohnbebauung Lessi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reh weist auf Fragen aus der BV Nord hin, die inzwischen beantwortet worden seien. Es seien aber keine Maßnahmen erfolgt, um zu bewerten. ob das Gelände ökologisch wertvoll sei und was eventuell dort zerstört oder gefährdet werde. Weiterhin sei dem Investor nicht auferlegt worden, für die Zerstörung der Fläche einen Ausgleich zu schaffen.

Man werde dem Antrag zustimmen. Die „Allianz“ werde jedoch zur Ratssitzung nachfragen, ob die Fragen der BV Nord ausreichend beantwortet worden seien.

 

Herr Voigt informiert darüber, dass hinsichtlich der Beantwortung der Fragen aus zeitlichen Gründen noch keine Rückkopplung mit der BV Nord möglich gewesen sei. Er würde gerne wissen, ob noch weitere Ämter an der Beantwortung beteiligt werden müssten und ggf. beantragen wollen, die Entscheidung auf die Ratssitzung zu verschieben.

 

Herr Köhler merkt an, dass die Umweltverwaltung die Ausführungen des Fachbereiches 61 gerne noch ergänzen würde und keine Einwände gegen eine Vertagung der Entscheidung auf die Ratssitzung habe.

 

Herr Dr. Diepes teilt mit, dass die Planungsverwaltung die Antworten im Rahmen ihres belastbaren Wissens gegeben habe.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/22 (710) Wohnbebauung Lessingstraße Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13b BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/22 (710) Wohnbebauung Lessingstraße Verfahren nach § 13b BauGB liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die Flurstücke 808, 979, 899, sowie Teile der Flurstücke 807, 978, 888 und 889. Das Gebiet grenzt im Norden an das Tal des Malmkebaches, im Osten bzw. Südosten an die Wohnbebauung der Malmkestraße, im Süden bzw. Südwesten an die Wohnbebauung der Lessingstraße und die Lessingstraße, sowie im Westen an die Kleingartenanlage In der Malmke.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im II. Quartal des Jahres 2023 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Die Beschlussfassung wird einstimmig auf die Ratssitzung verschoben

 

 

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Anlagen zur Vorlage