25.10.2022 - 5.15.1 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

[Die Behandlung des Tagesordnungspunktes erfolgte gemeinsam mit TOP 5.14.]

 

Herr Keune merkt an, dass der Bebauungsplan seitens der Verwaltung noch einmal überarbeitet werden müsse. Er bitte daher um eine 3. Lesung, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, Höhenbegrenzungen in die Planung einzuarbeiten.

Im Rahmen der Vorbesprechung des „Stadtentwicklungsausschusses“ sei die Bitte als Verfahrensvorschlag angenommen worden.

Zum Teiländerungsentwurf könne bereits heute ein Beschluss gefasst werden.

 

 

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Beschluss:

 

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 29.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 29.08.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 426 und 534 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig 1. Lesung (0685-1/2022) bzw. 2. Lesung (0685/2022)

 beschlossen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3764&TOLFDNR=326710&selfaction=print