14.09.2022 - 5.1 Sickerwasserbehandlung Deponie Henkhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit TOP 4.2. behandelt und hier protokolliert.


Herr Dr. Bücker möchte wissen, ob das Sickerwasser nach dem Durchlaufen der Säure- und Basenabscheider nicht auch auf andere Substanzen untersucht werden sollte, bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird.

Herr Lambeck teilt dazu mit, dass die Inhaltsstoffe des Wassers im Wesentlichen aus Calciumhydroxid bestehen würden. In geringen bis sehr geringen Mengen seien auch Magnesium, Kalium, Natrium, Stickstoff und Schwermetalle enthalten. Etwas auffällig sei lediglich der Wert für Naphtalin, einem polyzyklischen Kohlenwasserstoff. Dieser sei jedoch kein Hindernis für die Einleitung in die Kanalisation, da der Stoff in Kläranlagen gemeinsam mit den häuslichen Abwassern behandelt werden könne.
Kritisch für die Einleitung ins Abwasser sei lediglich die Alkalität des Sickerwassers, die aber durch die Neutralisationsanlage abgesenkt werden könne. 

Herr Arnusch dankt für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Hinsichtlich der Absenkung des pH-Wertes des Sickerwassers von 12-13 auf 10 möchte er wissen, ob dies ein gesetzlich vorgegebener Wert sei und ob eine Absenkung auf 9 noch mehr Sinn ergeben würde.

Herr Lambeck führt dazu aus, dass nach einer Vorneutralisation auf den pH-Wert 10,5 der pH-Wert auf 9 abgesenkt werden soll, um auch bei Betriebsschwankungen den Grenzwert von 10 sicher einzuhalten.

Herr Arnusch weist auf den zwischen der BV Hohenlimburg und dem Naturschutzbeirat für den 27.09.2022 vereinbarten Ortstermin hin und regt an, dass auch Mitglieder des UKM daran teilnehmen können.

Herr Arlt verdeutlicht, dass die Verwaltung die Situation vor Ort im Griff habe. Auch der Grundstückseigentümer würde gut kooperieren.
Die Anregung von Herrn Arnusch greife er auf, die Einladung zum Ortstermin werde auch gerne für die Mitglieder des Ausschusses ausgesprochen.

Herr Arnusch merkt an, dass der Antrag seiner Fraktion aufgrund von Anregungen aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger erfolgt sei und im Endeffekt für eine gewisse Sicherheit sorgen würde.

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Beschluss:

 

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage