14.09.2022 - 5.6 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit TOP 5.7. behandelt und hier protokolliert. Die Beschlüsse erfolgten entsprechend der jeweiligen Vorlagen.



Herr Ludwig teilt mit, dass seines Wissens die parallel tagende BV Mitte 1. Lesung beschließen will.

Herr König beantragt auch für den UKM 1. Lesung, da sich die Fraktionen noch näher mit den Vorlagen auseinandersetzen möchten.

Herr Sporbeck bittet die Verwaltung zur 2. Lesung zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Tiefgaragen aufgrund des Karstbodens überhaupt gebaut werden können.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 29.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 29.08.2022 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 109 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst die Fläche des zurzeit noch genutzten Sportplatzes „Loheplatz“ und im südlichen Bereich eine Wiesenbrache, die zuvor als Pferdewiese genutzt wurde. Im Süden grenzt es an den Emster Marktplatz, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Teiländerungsentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig 1. Lesung beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3763&TOLFDNR=325900&selfaction=print