14.06.2022 - 7.10 Hundewiese im Hagener Nordenhier: Prüfung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Nord
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Voigt berichtet aus der Sitzung der BV Nord, dass man dort keine Idee gehabt und deshalb die Vorlage an den UKM überwiesen habe. Die BV Nord sei doch bezüglich der Flächen in ihrem Bereich viel näher am Thema als der UKM. Er schlägt vor, den Antrag an die BV Nord zurückzuüberweisen.
Herr Schmidt stellt klar, dass es darum gehe, die Verwaltung mit der Standortsuche für eine Hundewiese und der Ermittlung der Kosten zu beauftragen. Am Beispiel Hohenlimburg erläutert er, dass die Suche eines realisierbaren Standortes auf Politikebene nicht einfach sei.
Herr Arlt stellt sich die Frage, warum die Umwelt- oder Bauverwaltung mit der Standortsuche für eine Hundewiese beauftragt werden soll. Seines Erachtens sei dies eine Angelegenheit für die fiskalische Grundstücksverwaltung, da dafür nur ein städtisches Grundstück infrage käme. Planungs- und umweltrechtliche Belange müssten dann im Nachgang geprüft werden.
Frau Nabert-Mumm merkt an, dass es der BV Nord nicht nur um den eigenen Bezirk gegangen sei, sondern möglicherweise auch andere Bezirke gerne eine Hundewiese hätten. Deshalb sei die Verweisung an den UKM erfolgt.
Herr König stimmt Herrn Arlt zu und sieht ebenfalls in der Angelegenheit nicht die Zuständigkeit des UKM. Man sollte hier den Übergang zur Tagesordnung beschließen.
Frau Roth berichtet, dass die Intention der BV Nord gewesen sei, den bezirklichen Wunsch nach einer Hundewiese auf eine gesamtstädtische Ebene zu heben, da es auch entsprechende Anfragen aus anderen Bereichen gebe.
Im Hasper Ennepepark gebe es seit Jahren eine Hundewiese. Ziel sei es, in jedem Stadtbezirk eine zur Verfügung zu stellen.
Dies würde auch immer wieder in der Verwaltung diskutiert. Zuletzt habe es 2014/15 eine Arbeitsgruppe dazu unter Federführung von 32 gegeben.
Möglicherweise sie es an der Zeit, dies als gesamtstädtische Aufgabe zu betrachten.
Infrage kämen aufgrund der Anleinpflicht im öffentlichen Bereich nur Flächen, die voll umzäunbar seien. Diese müssten auch eine Mindestgröße haben und weit entfernt von Wohnbebauung sein. Die Einrichtung einer solchen Fläche läge bei bis zu 35.000 Euro.
Herr König resümiert, dass sich die Verwaltung offenbar mit der Thematik befasst habe. Er halte es daher nicht für erforderlich, einen entsprechenden Auftrag zu geben und bittet, über seinen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung abstimmen zu lassen.
Herr Ludwig lässt über den Antrag abstimmen, dem mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (BfHo/Die Partei und AfD) und drei Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) entsprochen wird.
Der Antrag der BV Nord wird zurücküberwiesen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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39,9 kB
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