14.06.2022 - 7.9 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 116 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 116 Photovoltaik-Freiflächenanlage - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 116 liegt im Stadtbezirk Hagen Dahl, in der Gemarkung Dahl, Flur 7 und umfasst die Flurstück/e 238 und 239 und 249. Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage liegt gemäß Vorgaben des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer Entfernung von bis zu 200 m entlang der Bundesautobahn A 45.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und

4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage