14.06.2022 - 7.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/22 (711) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rehchte wissen, wie sichergestellt werden könne, dass vom Vorhabenträger auf der Fläche unterhalb der Solarmodule Grünflächen angelegt werden, so wie sie laut Vorlage vorgesehen seien.

 

Herr Gockel teilt mit, dass es hinsichtlich Freiflächen-Photovoltaikanlagen planungsrechtlich noch keine Erfahrungen gebe. Er nimmt an, dass dies durch eine Festlegung im Bebauungsplan erfolgen könnte.

glich sei auf der Fläche beispielsweise die Aussaat von Regio-Saatgut und die Beweidung durch Schafe.

 

Herr Blejalt es für möglich, die Herrichtung der Flächen als Bestandteil des Vorhabens anzusehen und darüber eine vertragliche Regelung zu treffen.

 

Herr Voigt merkt an, dass der Vorhabenträger bereits mehrere Anlagen erstellt und im Sinne des Umweltschutzes gehandelt habe.

 

Herr Reh teilt mit, dass er im Bundesgebiet mehrfach Flächen unterhalb von Photovoltaik-Anlagen gesehen habe, die landwirtschaftlich genutzt und noch von Traktoren befahren werden könnten, und hält das für die ideale Situation.

 

Herr Bleja stellt klar, dass der Vorschlag keine landwirtschaftliche Nutzung umfasse, sondern eine extensive Grünfläche / Wildblumenwiese.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 14.12.2021, ergänzt und aktualisiert am 10.04.2022, zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink liegt im Stadtbezirk Eilpe/Dahl, Gemarkung Dahl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 238, 239 und 249. Das Plangebiet befindet sich westlich der Bundesautobahn A 45. Das Plangebiet umfasst ca. 5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage