14.06.2022 - 7.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/22 (711) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Alexandra Schweda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reh möchte wissen, wie sichergestellt werden könne, dass vom Vorhabenträger auf der Fläche unterhalb der Solarmodule Grünflächen angelegt werden, so wie sie laut Vorlage vorgesehen seien.
Herr Gockel teilt mit, dass es hinsichtlich Freiflächen-Photovoltaikanlagen planungsrechtlich noch keine Erfahrungen gebe. Er nimmt an, dass dies durch eine Festlegung im Bebauungsplan erfolgen könnte.
Möglich sei auf der Fläche beispielsweise die Aussaat von Regio-Saatgut und die Beweidung durch Schafe.
Herr Bleja hält es für möglich, die Herrichtung der Flächen als Bestandteil des Vorhabens anzusehen und darüber eine vertragliche Regelung zu treffen.
Herr Voigt merkt an, dass der Vorhabenträger bereits mehrere Anlagen erstellt und im Sinne des Umweltschutzes gehandelt habe.
Herr Reh teilt mit, dass er im Bundesgebiet mehrfach Flächen unterhalb von Photovoltaik-Anlagen gesehen habe, die landwirtschaftlich genutzt und noch von Traktoren befahren werden könnten, und hält das für die ideale Situation.
Herr Bleja stellt klar, dass der Vorschlag keine landwirtschaftliche Nutzung umfasse, sondern eine extensive Grünfläche / Wildblumenwiese.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 14.12.2021, ergänzt und aktualisiert am 10.04.2022, zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink liegt im Stadtbezirk Eilpe/Dahl, Gemarkung Dahl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 238, 239 und 249. Das Plangebiet befindet sich westlich der Bundesautobahn A 45. Das Plangebiet umfasst ca. 5 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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429,2 kB
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51 kB
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3
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1,1 MB
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