14.06.2022 - 7.4 Ausbau und Qualifizierung des Ruhrtalradwegs im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Matthäus Kozinski
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Bleja teilt mit, dass die Verwaltung an einer Aktualisierung der Vorlage arbeite, diese aber bis zur Sitzung nicht fertigstellen konnte. Man wolle aus dem Förderantrag die Bausteine BA2a und BA2c herausnehmen, da sich herausgestellt habe, dass sie nicht förderfähig seien. Die Förderantragssumme reduziere sich entsprechend, die Planung ändere sich dadurch aber nicht.
Herr Reh zitiert folgende Passage aus Seite 4 der Vorlage: „Hier spielt die einheitliche und sichere Durchgängigkeit, die insbesondere eine adäquate Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer darstellen soll, einen wesentlichen Schwerpunkt in der Umgestaltung und Aufweitung dieses Abschnitts. Heute bestehen auf diesem Abschnitt zwei Engstellen, (…)“.
Er berichtet, dass es dort am Kanuclub eine große Buche gebe, die im Weg stehe. Der Vorlage sei nicht zu entnehmen, was mit dieser geschehen soll. Er formuliert folgenden Antrag: „Die Verwaltung stellt sicher, dass die große Buche nicht gefällt wird, außer die Standsicherheit ist, durch ein Gutachten belegt, nicht mehr gewährleistet“.
Herr König verweist auf einen Strommasten, der sich ebenfalls im Weg befinde. Er möchte wissen, ob er den Plan dahingehend richtig interpretiere, dass für die Wegführung über eine zweite Spur Fläche des Kanuclubs hinzugenommen werden soll, und wie in diesem Bereich die zeitliche Abwicklung geplant sei.
Herr Bleja schlägt vor, diese Frage über das Protokoll oder in der Sitzung des SBW oder des Rates zu beantworten, da er hierzu keine konkreten Angaben machen könne.
Herr Voigt möchte wissen, ob es trotz der geplanten Maßnahmen gewährleistet sei, dass man den See ganzjährig umrunden könne.
Herr Reh fragt, was in Bezug auf Naturschutz, Umweltschutz und Biodiversität beabsichtigt sei. In der Vorlage sei zu diesen Themen nichts zu finden.
Herr Gockel erklärt, dass sich das Gebiet im baulichen Außenbereich befinde, teilweise auch im Landschaftsschutzgebiet. Im baulichen Außenbereich komme nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Eingriffsregelung zur Anwendung. Prämisse sei die Vermeidung von Eingriffen und die Aufwertung vor Ort.
Im Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofes seien Aufwertungsmaßnahmen geplant. Man möchte dort hochwertigen Naturschutz betreiben. Die Pläne würden der unteren Naturschutzbehörde (UNB) jedoch noch nicht vorliegen.
Herr Voigt teilt mit, dass im Sport- und Freizeitausschuss (SFA) gesagt worden sei, dass die Buche einen Pilzbefall habe und deshalb „entsorgt“ werden müsse.
Herr Sporbeck würde gerne mehr Details dazu wissen, auch hinsichtlich der Standfestigkeit des Baumes.
Herr Gockel erklärt, dass der Baum dem Ruhrverband gehöre und aufgrund des städtischen Weges in der Unterhaltung des WBH sei. Nach Kenntnis der UNB gibt es eine Untersuchung der Eiche aus dem Jahr 2020. Demnach sei der Baum von einem Pilz befallen. Auch sei der Standort des Baumes mitten in der Wegetrasse natürlich nicht optimal. Der Baum sei allerdings aufgrund seiner gesamten Vitalität nicht akut verkehrsgefährdend, sodass eine Fällung aufgrund des Pilzbefalles nicht erforderlich sei.
Herr Reh appelliert an alle, Irritationen wie bei den Baumfällungen am Hohenhof zu vermeiden.
Herr Kruse berichtet aus dem SFA, dass der Projektleiter dort mitgeteilt habe, dass der Baum in den Planungen nicht mehr enthalten sei, da er einen Pilzbefall und keine lange Lebensdauer mehr habe. Er solle daher gefällt werden.
Herr Reh bemängelt, dass man im Umweltausschuss darauf nicht explizit aufmerksam gemacht worden sei.
Herr König schlägt 1. Lesung vor, da man die Fragen bis zur Ratssitzung vermutlich nicht klären könne und dort wohl auch nicht gut mit 60 Personen über eine Baumfällung diskutieren könne.
Herr Schmidt möchte sicherstellen, dass der Baum bei einer 2. Lesung noch stehe.
Herr Ludwig schlägt vor, deutlich im Protokoll zu formulieren, dass der Baum nicht vorzeitig gefällt werden dürfe.
Herr Sporbeck schlägt vor, die Zeit bis zur 2. Lesung für eine erneute Untersuchung des Baumes zu nutzen.
Herr König hält eine qualifizierte Stellungnahme des Umweltamtes zum Zustand des Baumes für sinnvoll.
Es sei seines Erachtens auch nicht geklärt, ob dieser entsprechend der aktuellen Planung überhaupt entfernt werden müsse. Weiterhin sei die Frage nicht beantwortet, wie die Wegeführung der zweiten Spur laufen soll, also ob diese zu Lasten des Grundstückes der DLRG gehe oder ob es eine Aufschüttung im See geben soll.
Herr Arlt regt an, zusätzlich zu klären, inwieweit man überhaupt eine Verfügungsbefugnis über diesen Baum habe und ob dort die Baumpflegesatzung gelte.
Beschluss:
a) Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag (RWP Tourismus) für die Qualifizierung und den Ausbau des Ruhrtalradwegs im Umfeld des SeeBades Hengstey einzureichen.
b) Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahme gemäß der Entwurfsplanung vom 08.02.2022 bei Bewilligung des Förderantrags beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
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