22.03.2022 - 7.9 Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitare...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

a)    Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.02.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey die entgegenstehenden Festsetzungen aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollte dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Hengstey, Flur 1 zwischen Hengsteysee und der Bahnlinie Hagen Siegen. Nördlich endet das Plangebiet mit Grenze des Flurstücks 57 und westlich nach einem Streifen von ca. 15m parallel zur Uferlinie. Im Süden begrenzt der vorhandene „Notparkplatz“ das Plangebiet, im Osten die Seestraße bzw. die Bebauung an der Seestraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage