22.03.2022 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Bürger f. Hohenlimburg/D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Maßnahme rückblickend zu erläutern und dabei folgende Fragen zu beantworten:
In der Stellungnahme zu den Fäll- und Rodungsarbeiten an der Villa Hohenhof vom 25. Januar 2022 erklärt die Stadt Hagen, die Verwaltung habe „explizit“ auf „umfangreiche Fällarbeiten“ hingewiesen. Tatsächlich erfolgt dies einmalig auf der 26. Seite der Drucksachennummer 0673/2021 – und nur in Verbindung mit dem Anger (Wiese) des Hohenhofes.
● Sind auch außerhalb dieses Angers Bäume gefällt worden?
● Wenn ja, welche?
● Befand sich speziell der gefällte Mammutbaum außerhalb des Angers?
In der Verwaltungsvorlage 0673/2021 spricht das Planungsbüro L-A-E Landschaftsarchitektur Ehrig von einer „behutsamen Rekonstruktion“ des Gartendenkmals, und auch in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 2. Dezember erklärte ein Mitarbeiter der Verwaltung, die Baumrodungen würden „behutsam durchgeführt“.
● Bezeichnet die Stadtverwaltung die Fällaktion am Hohenhof auch nachträglich noch als „behutsam“?
Laut Stellungnahme der Stadt Hagen vom 25. Januar wurde die entsprechende Vorlage unter anderem in der Bezirksvertretung Hagen-Mitte (7. Oktober) sowie im Kultur- und Weiterbildungsausschuss (26. Oktober / diesen Sitzungstermin hat es tatsächlich nie gegeben) politisch beraten und beschlossen.
● Wie sollte in diesen beiden Gremien ein wirksamer Beschluss gefasst werden, obwohl der Rat die Vorlage bereits am 23. September, also Wochen zuvor, beschlossen hatte?
Eine Buche an der Mauer der Buddha-Grube wurde – entgegen der Empfehlung des Naturschutzbeirates – gefällt. Dafür gibt die Stadt in ihrer Stellungnahme „übergeordnete Gründe“ an.
● Um welche „übergeordneten Gründe“ handelt es sich?
Vom Naturschutzbeirat wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Kronenschluss der Bäume erhalten bleiben muss, da ansonsten auch umliegende Bäume durch starke Sonneneinstrahlung gefährdet seien.
● Ist dieser Kronenschluss am Hohenhof nach wie vor gegeben?
In der Sitzung des Naturschutzbeirates am 10. September 2021 sprach ein Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde beim Thema „Waldumwandlung“ von mindestens acht Ahornen und einer großen Pappel, die gefällt werden müssten.
● Wie viele Ahornbäume wurden letztlich gefällt?
● Wurden seitens der Stadtverwaltung in der Vorlage 0673/2021 oder in den Fachausschüssen andere zu fällende Baumarten wie Buche, Kirsche oder Mammutbaum namentlich genannt?
Ein vom Naturschutzbeirat gewünschter Ortstermin an der Villa Hohenhof wurde von der unteren Naturschutzbehörde für den Nachmittag des 23. September anberaumt. Am selben Tag fand die Ratssitzung statt, in der die Rekonstruktion der historischen Gartenanlage an der Villa Hohenhof beschlossen wurde.
● Wie hätten eventuelle Anregungen oder Bedenken des Naturschutzbeirates am Tag des Ortstermins noch in die Beratung und Beschlussfassung des Rates, dessen Sitzung um 15 Uhr begann, einfließen sollen?
Die Vorsitzende des Naturschutzbeirates erklärte auf Anfrage, ihr sei das Ausmaß der Fällarbeiten - unter anderem das Fällen der Kirschbäume und des Mammutbaumes - auch nach dem Ortstermin am Hohenhof nicht bewusst gewesen. Offensichtlich erging es den anderen Beiratsmitgliedern ebenso.
● Sind alle Planungen zur Fällung der Bäume auch aus heutiger Sicht der Verwaltung bei diesem Ortstermin sowie in den Fachausschüssen ausreichend dargelegt und transparent erläutert worden?
● Befanden sich die ebenfalls gefällten Kirschbäume in der sogenannten Sichtachse zur Villa Hohenhof, die bei der Rekonstruktion der Gartenanlage eine zentrale Rolle spielt?
● Ist es richtig, dass einige der später gefällten Bäume gekennzeichnet waren, andere wiederum nicht?
Laut § 70 Landesnaturschutzgesetz NRW sollen Naturschutzbeiräte den zuständigen Behörden Vorschläge und Anregungen unterbreiten sowie Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Nichtsdestotrotz wird der Naturschutzbeirat - gegen seinen Willen - seit November 2020 nicht mehr in die Beratungsfolge der städtischen Gremien einbezogen. Bei der Umgestaltung der Gartenanlage Hohenhof erkannte die untere Naturschutzbehörde keinen Beratungsbedarf, sodass der Beirat im Vorfeld nicht beteiligt wurde.
● Warum ist der Naturschutzbeirat seit 2020 nicht mehr in der Beratungsfolge?
● An welchen Verfahren wurde der Naturschutzbeirat seit November 2020 beteiligt?
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
346,8 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
268,1 kB
|
