09.02.2022 - 7.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/21 (706) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 09.02.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reh teilt mit, dass die Fraktion Die Grünen dagegen stimmen werde, jedoch möchte er betonen, dass man grundsätzlich für die Mehrzweckhalle sei. Man habe jedoch erhebliche Bedenken zum Verkehrskonzept und erkenne gravierende Fehler in der Planung; das Gutachten sei nicht schlüssig, denn es nehme keine Rücksicht auf viele reale Bedingungen. Man befürchte, dass dieses Konzept zu massiven Verkehrsproblemen führen werde. Aus diesem Grund werde man hier nicht zustimmen.
Herr Sporbeck macht auf den eingereichten Fragenkatalog aufmerksam, der bisher nicht beantwortet wurde.
Herr Dr. Diepes teilt mit, dass auf der morgigen Sitzung des Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung (SBW) der Verkehrsgutachter zugegen sein werde um eben solche Fragen zu beantworten, denn diese Fragen wurden dort auch bereits durch Herrn Panzer gestellt. Auf die pauschale Aussage, man finde das Verkehrskonzept nicht schlüssig, könne er antworten, dass die Verkehrs- und Lärmgutachten juristisch und von der Verwaltungsseite geprüft wurden. Man finde sie schlüssig und belastbar. Details würden in der morgigen Sitzung des SBW geklärt.
Herr Reh erläutert an dieser Stelle seine Bedenken bzgl. der Parksituation.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis an den westlichen Straßenrand der Straße Am Sportpark.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 3/21 (706) – Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark – und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte an der Stadionstraße / Am Sportpark und beinhaltet in der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 815 und teilweise die Flurstücke 854, 917 und 927. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt im ersten Quartal des Jahres 2022. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Satzungsbeschluss ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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