03.11.2022 - 6.3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keune leitet in die folgenden 3 Tagesordnungspunkte ein.

Die Verwaltung habe festgestellt, dass es noch Diskussionsbedarf in und mit der Bevölkerung gebe. Daher möchte man den Bebauungsplan nochmal ändern und in eine weitere Lesung geben, um insbesondere die Gebäudehöhe am Marktplatz nochmals zu überarbeiten. Hier gebe es Kritik.

An der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebe es auch in anderen Ausschüssen jedoch keine Bedenken.

 

Frau Heuer findet gut, wie dieses Verfahren laufe. Sie fragt nach Bäumen, die auf dem Marktplatz stehen. Sie fragt für eine Entscheidungsfindung nach Art und Umfang der Bäume.

Herr Keune weiß um die Befürchtungen, dass die Platzfläche zu klein werde.

Hier könne man rechnerisch nachweisen, dass man einen Teil des Marktplatzes von 500 qm einziehe, auf der anderen Seite aber eine kleine Fläche dazu schlägt.

Die einzuziehende Fläche befinde sich dort, wo sich heute die Werkstoffcontainer befinden. Die Container werde es zukünftig nicht mehr geben. Es werde entweder Unterflurcontainer geben oder eine naheliegende Möglichkeit zur Werkstoffabgabe.

Sollte dies noch nicht ausreichend sein, bestehe die Möglichkeit, diesen Marktplatz auch neu flexibel zu gestalten.

Die Bäume seien nicht zur Fällung vorgesehen, sie seien lediglich nachrichtlich dargestellt. Ein zwingender Erhalt, wie in anderen Bebauungsplänen, sei nicht festgesetzt worden. Je nach Marktplatzgestaltung werde sich eine politische Meinung bilden, wie mit diesen Bäumen umzugehen ist.

 

 

 

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Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 29.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 29.08.2022 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 109 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst die Fläche des zurzeit noch genutzten Sportplatzes „Loheplatz“ und im südlichen Bereich eine Wiesenbrache, die zuvor als Pferdewiese genutzt wurde. Im Süden grenzt es an den Emster Marktplatz, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die öffentliche Auslegung des Teiländerungsentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage