15.09.2022 - 5 Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Reinke fragt nach, was der Verwaltung noch für die Vorlage zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Lessingstraße/Malmkestraße fehle und wann mit der Vorlage zu rechnen sei.

Frau Hammerschmidt teilt mit, dass man im Gespräch mit dem Investor sei und man dann die Aufstellung und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemeinsam in einer Vorlage einbringen wolle. Derzeit werde das Konzept erarbeitet und dann in die nächste oder übernächste Sitzungsrunde eingebracht.

 

Herr Meier fragt nach dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Rewe an der Gerhart-Hauptmann-Straße/Haßleyer Straße. Das Verfahren stocke. Des Weiteren möchte er wissen, ob es auch eine Grundstücksrücknahmeoption gebe, für den Falle, dass der Investor nicht tätig werde.

 

Frau Hammerschmidt stellt den mit dem Investor vereinbarten Zeitplan vor. Sie weist darauf hin, dass der Investor den Zeitrahmen bestimme. Zwischenzeitlich gab es auch ein paar juristische Feinheiten zu klären. Entsprechende Gutachten lägen nunmehr vor.  Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mai 2019 aufgestellt, auch die TÖB-Beteiligung habe in 2019 stattgefunden. Im letzten Quartal 2022 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Im ersten Quartal 2023 soll der Entwurf komplett erarbeitet werden. Der Beschluss zur Offenlage soll im dritten Quartal 2023 erfolgen und der Satzungsbeschluss in 2024 sowie auch der Flächennutzungsplan-Beschluss bzw. die Beteiligung der Bezirksregierung. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanung soll im Herbst 2024 vorliegen, so dass mit Ende 2024 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden soll.

Das Grundstück wurde ohne besondere Baupflicht und somit ohne Fristen verkauft.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, wie der Stand zum Möbelmarkt XXLLutz /Haßleyer-Insel ist.

Des Weiteren möchte er wissen, ob man den rechten Fahrstreifen Graf-von-Galen-Ring (jetzige Radfahrspur) auf dem häuserseitigen Streifen an der durchgezogenen Linie kreuzen darf.

 

Herr Keune teilt zur der Radfahrspur mit, dass man diese als Autofahrer und als anderer Verkehrsteilnehmer mit entsprechender Sorgfalt kreuzen darf, um die dahinterliegende Parkzone oder eine Grundstückseinfahrt zu erreichen. Jedoch dient die Radfahrspur nicht als Drive in für die Imbissbuden und Parken ist verboten.

Zum Thema XXL Lutz wisse man nicht mehr. Die Baugenehmigung sei vor über einem Jahr erteilt worden. In drei Wochen habe man auf der Expo mit den Verantwortlichen einen Termin vereinbart, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.

 

Frau Masuch fragt nach dem Kaufhofareal.

 

Frau Hammerschmidt berichtet, dass noch kein Bauantrag vorliege, da der Investor derzeit noch Fördermöglichkeiten prüfe.

 

 

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