15.06.2022 - 4.7 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 116 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 15.06.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Alexandra Schweda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 116 – Photovoltaik-Freiflächenanlage - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 116 liegt im Stadtbezirk Hagen Dahl, in der Gemarkung Dahl, Flur 7 und umfasst die Flurstück/e 238 und 239 und 249. Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage liegt gemäß Vorgaben des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer Entfernung von bis zu 200 m entlang der Bundesautobahn A 45.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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