05.05.2022 - 5 Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 05.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schmidt teilt mit, dass den Fraktionen und Ratsgruppen ein Schreiben des Vertreters der Bürgerinitiative Rafflenbeuler Kopf vorliege. Er fragt, ob es richtig sei, ob zu den zwei genehmigten Windkraftenergieanlagen ein umfangreicher Änderungsantrag gestellt wurde, der erneut zu genehmigen sei. Des Weiteren möchte er wissen, ob für die Zuwegung zu den Windkraftenergieanlagen bereits mit den Rodungsarbeiten begonnen wurde und in diesem Zusammenhang auch schützenswerter Baumbestand in Gefahr sei.
Herr Keune erklärt, dass ihm zu einem Änderungsantrag nichts bekannt sei.
Zum Thema Rodungsarbeiten sei ihm bekannt, dass die markierten Bäume im Zuwegungsbereich zur Fällung vorgesehen seien, dies aber noch abschließend geprüft werde und noch nichts passieren werde. Es handele sich um zwei unterschiedliche, aber im Zusammenhang stehende Maßnahmen. Für die Zuwegung sollen nur die notwendigen Bäume gefällt werden, weitere Bäume sollen im Rahmen einer forstwirtschaftlichen Maßnahme gefällt werden. Für dieses Fällung sei jedoch Wald und Holz zuständig und dies sei vermeintlich abgestimmt.
Herr Römer fragt nach, wie lange die Genehmigung des Steinbruches Ambrock noch gültig sei. Herr Grzeschista teilt mit, dass diese Genehmigung formal noch 25 Jahr (bis 2031) gültig sei. Herr Römer sieht die Frage damit als beantwortet an.
