24.03.2022 - 1.2 Mündliche Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Keune habe vernommen, dass es Besorgnis gebe, dass eine ordnungsgemäße Beratung zur zweiten Beteiligungsrunde am Regionalplan nicht erfolgen könne.
Der Regionalverbund Ruhr habe die zweite Offenlage beschlossen. In dieser Beschlussfassung seien die wesentlichen Änderungen enthalten. Die Offenlage ende offiziell am 21. April und der Rat tage erst danach im Mai. Die Frist werde jedoch eingehalten. Man werde seitens der Verwaltung so vorgehen, dass eine bereits erstellte Vorlage im nächsten Beratungsgang vorgelegt werde, sodass auch noch Gelegenheit zur Beratung bestehe und eventuelle Änderungen vorgenommen werden können, die dann im Rat beschlossen werden.
Des Weiteren teilt er mit, dass die Eröffnung der Volmequerung für den 1. April terminiert wurde. Aufgrund fehlender Geländer, die kein Sicherheitsrisiko darstellen, sei die Brücke offiziell noch nicht fertiggestellt. Man habe sich aber entschieden, die Eröffnung und somit die Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht weiter zu verschieben.
Ein Problem in diesem Zusammenhang sei, dass Ende letzten Jahres die Bauarbeiten für die Fertigstellung der Wegeverbindung als wassergebundene Decke zwischen der neuen Brücke und dem Laufwasserkraftwerk ausgeschrieben worden sei. Leider seien hier nur unwirtschaftliche Angebote eingegangen, so dass die Ausschreibung des WBH aufgehoben werden musste. Hintergrund sei auch, dass das Förderprogramm hier keinerlei bauliche Mehrkosten übernehme und man auf den Mehrkosten hängengeblieben wäre. Man habe sich entschieden, nicht umgehend neu auszuschreiben, da dies dazu geführt hätte, dass der Radweg jetzt im Bau sei. Die Maßnahme werde nun so gesteuert, dass der Radweg im nächsten Winter nochmals überarbeitet werde. Provisorisch sei der Radweg wiederhergestellt, aber nicht in der zukünftigen Weise. Dies habe auch dazu geführt noch keine Beschilderung auf eine Radroute zu installieren, insbesondere für den überregionalen Verkehr. Betroffen sei auch die Ruhrtal Acht. Wenn man von der Volmequerung weiter Richtung Kaisberg fahre, treffe man auf einen Radweg, der jedoch für Familien nicht bequem befahrbar sei. Dies solle im nächsten Jahr angegangen werden, jedoch werde man keine Ruhrtal Acht beschildern oder bewerben, in dem Wissen, dass die Route noch nicht regulär befahrbar sei. Durch die derzeitigen besonderen Umstände, Thema Ausschreibungen, Materialknappheiten etc. sei eine Umsetzung, nicht wie gewünscht, machbar.
