10.02.2022 - 1.5 Dringlichkeitsentscheidung InSEK Hohenlimburg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Herr Dr. Diepes teilt mit, dass am Dienstag, den 25.01.2022, die Dringlichkeitsentscheidung (0013/2022) zur Anpassung des Förderantrags InSEK Hohenlimburg getroffen wurde und der aktualisierte Förderantrag an die Bezirksregierung gesendet wurde. Die Dringlichkeitsentscheidung wird über die zugehörige Gremienvorlage (0057/2022) im Rat am 17.02.2022 zur Genehmigung eingebracht werden.
Nötig wurde die Aktualisierung des Förderantrages aufgrund der Anmerkungen der Bezirksregierung und des MHKBGs zu dem am 30.09.2021 vorgelegten Förderantrag. Im Zuge eines Ortstermins mit dem Ministerium (MHKBG – Min. für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) und der BR Arnsberg im November 2021 wurde darum gebeten, die Kostenkalkulation zu überarbeiten und eine Klimaschutzmaßnahme für das Jahr 2022 aufzunehmen. Die Verwaltung ist diesen Anforderungen nachgekommen, um eine positive Förderbescheidung nicht zu gefährden.
Aufgrund der Fristsetzung durch die Bezirksregierung Arnsberg und dem dadurch hervorgerufenen kurzen Überarbeitungszeitraum war es nötig, den Beschluss per Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.
Die bisher im Antrag aus 09/2021 genannten Gesamtkosten von voraussichtlich 9.143.000 € belaufen sich nach der Anpassung auf eine Gesamtsumme von 12.465.000 €.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich statt der bisherigen 8.463.000 € auf 11.483.000 €. Die zu erwartenden nicht zuwendungsfähigen Personalkosten des zu beauftragenden Wirtschaftsbetriebes belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 10 % der investiven Kosten, also auf einen Betrag von 982.000 € (im Ursprungsantrag 680.000 €) und sind dabei berücksichtigt.
Der kommunale Eigenanteil ändert sich von 1.692.600 € auf einen Betrag von 2.296.000 € (zzgl. 982.000 € zu erwartenden nicht zuwendungsfähigen Personalkosten des zu beauftragenden Wirtschaftsbetriebes).
Die vorgenommenen Änderungen haben grundsätzlich positive Auswirkungen auf das InSEK und dessen Maßnahmen, da die Kostenkalkulationen nun an die gestiegenen Baukosten angepasst sind und die Umsetzung der Maßnahmen somit finanziell gesichert ist.
Um eine investive Klimaschutzmaßnahme im Jahr 2022 nachweisen zu können, wurde die Fassadenbegrünung des Hohenlimburger Rathauses in die Maßnahme "Zukunft Rathaus Hohenlimburg" aufgenommen und der Maßnahmenbeginn in das laufende Jahr vorgezogen. Der genaue Umfang dieser Maßnahme ist noch nicht abschließend geklärt. Im Zuge dessen wurden die Umsetzungszeiträume aller investiven Maßnahmen zeitlich neu gestaffelt, sodass eine zügigere und koordiniertere Umsetzung des gesamten Maßnahmenpakets möglich ist.
Der aktualisierte Förderantrag inkl. Anlagen sind der Vorlage 0013/2022 als Anlage beigefügt.
