10.02.2022 - 5.3 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper begrüßt Herrn Fischer und Herrn Fliß vom Fachbereich Controlling und Finanzen und dankt für Ihr Erscheinen.
Herr Arnusch merkt an, dass Fragen an die Stadtkämmerei gerichtet wurden,
hinsichtlich des überwiegend hochdotierten Mitarbeiterbedarfes in Höhe von 17,5 Mio. Hier bestehe Erklärungsbedarf.
Herr Homm fragt nach dem Radweg-/Fußwegekonzept und warum die Fußwege nicht integriert seien.
Herr Keune teilt mit, dass auf der Prioritätenliste des Fachbereiches Stadtentwicklung das Fußwegekonzept nicht enthalten sei, da es finanziell und personell derzeit nicht abgearbeitet werden könne.
Herr Grzeschista fragt nach dem Volumen der ausstehenden Wohnungsbaudarlehen, Seite 63 des Haushaltspllanentwurfes (Wohnungswesen).
Herr Fischer erläutert, dass es sich hier um geringfügige Rückflüsse von wenigen vor Jahrzehnten gewährten Wohnungsbaudarlehen handele.
Herr Reinke fragt nach der Bungstockstraße (Seite 95) und ob die Sanierung gemäß des Beschlusses der BV Hohenlimburg auf das Jahr 2022 vorgezogen werden könne. Herr Fischer erklärt, dass die Planung hier personell und technisch so abgestimmt sei, dass sie zeitlich umsetzbar sei.
Herr Meier zweifelt die Abarbeitungsrealität der Prioritätenliste des Fachbereiches Stadtentwicklung mit den vorhandenen Mitarbeitern an und hält eine Besetzungssperre des Kämmerers dementsprechend für sehr unglücklich. Förderungsfähige proaktive Flächenentwicklungsstrategien seien so nicht vorhaltbar und finanzierbar.
Herr Dr. Ramrath begründet, warum er der Haushaltsplanung zustimmen werde. Den Schlüsselaufgaben der Stadtentwicklung werde Rechnung getragen.
Herr Thieser möchte Mittelansätze für förderungsfähige Projekte eingeplant wissen, sofern die Kämmerei hier nicht spontan handlungsfähig ist.
Herr Fischer erklärt, dass hier das Instrument der Bereitstellung zur Verfügung stehe.
Hier könne man zu Lasten anderer Maßnahmen oder durch Fördermehreinnahmen
agieren. § 83 GO bietet hier eine flexible Haushaltswirtschaft.
Herr Arnusch begrüßt im Rahmen der Förderungsmittelwirtschaft sowie in der Bauordnung die Aufstockung von Mitarbeitern, zumal hier auch Gelder eingenommen werden. Er bittet, wie im ersten Wortbeitrag bereits angefragt, um Antwort der Kämmerer warum wo mehr Mitarbeiter eingeplant sind.
Herr Fischer teilt mit, dass die Kämmerer nur die Zahlen übernimmt und die Verantwortlichkeit im Stellenplan liege.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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377,5 kB
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