13.12.2022 - 3.6 Geflüchtete und Schutzsuchende in HagenBericht ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Keller berichtet über Geflüchtete und Schutzsuchende in Hagen.
Aktuell erreichten die Stadt Hagen weiterhin Zuweisungen von Schutzsuchenden aus der Ukraine und anderen Staaten in hoher Zahl. Für den Zeitraum vom 13.07.2022 bis 20.12.2022 seien insgesamt 461 Schutzsuchende und Geflüchtete zugewiesen worden bzw. ihre Zuweisung angekündigt. Davon seien 142 Schutzsuchende aus der Ukraine. Zudem seien Syrien, Türkei und Afghanistan stark bei den Zuweisungen vertreten. Im gesamten letzten Jahr wären hingegen lediglich insgesamt 140 Geflüchtete zugewiesen worden.
Entsprechend der Statistik der Bezirksregierung zur Erfüllungsquote nach FlüAG erreiche die Stadt Hagen mit Stand vom 02.12.2022 Gesamtbestandszahlen von 2242 Personen bzw. einer aktuellen Quote von 97,31 %.
Die Unterbringungssituation der Schutzsuchenden aus der Ukraine hätte sich im Vergleich zum Frühjahr konsolidiert. Die Stadt Hagen habe seit Kriegsbeginn 136 Wohnungen von Wohnungsgesellschaften und auf dem freien Markt angemietet, um Schutzsuchende aus der Ukraine unterzubringen. Darüber hinaus werde das Haus Busch ( max. 68 Plätze) sowie die Sammelunterkunft des ehemaligen ESW in Berchum ( max. 113 Plätze) als Unterbringungsmöglichkeit vorgesehen. Aktuell seien 94 Personen in den beiden Sammelunterkünften untergebracht. Die Schutzsuchenden im ESW und im Haus Busch würden über ein zusätzliches Catering verpflegt. Durch die weiteren Zuweisungen auch von Ukrainer*innen müssten jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterbringung sicher zu stellen. In erster Linie sei hier die verdichtete Belegung von Zimmern im ESW zu nennen. Die geplante Freiziehung des Hauses Busch zum Jahresende werde durchgeführt und die Schutzsuchenden (aktuell 21) in Wohnungen umgesetzt. Aufgrund der weiterhin unvermindert anhaltenden Zuweisungen werde es nicht möglich sein, das Gebäude kurzfristig einer veränderten Nutzung zuzuführen, da es leider weiterhin keine verlässlichen Daten zur künftigen Entwicklung der Zuweisungen gebe, so dass sich eine seriöse Planung der vorzuhaltenden Unterbringungskapazitäten für beide Personenkreise schwierig gestalte. Wann genau mit einer Wiederbelegung des Hauses Busch zu rechnen sei, könne frühestens Ende Dezember 2023 entschieden werden.
Auch der Wohnungsbestand für Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern werde vor dem Hintergrund der aktuellen Zuweisungszahlen deutlich knapper. Der Fachbereich 56 habe deshalb Aktivitäten ergriffen, um zusätzlichen Wohnraum für diesen Personenkreis zu akquirieren. Es sei im ersten Schritt geplant, dazu 30 Wohneinheiten anzumieten. Ein entsprechendes Kontingent sei bereits durch ha.ge.we (16 WE) und insbesondere einzelnen privaten Vermietern angeboten worden. Es bestehe die Notwendigkeit der Ausstattung der Wohnungen mit Mobiliar. Für diesen Zweck werde der Werkhof beauftragt.
Seit dem 01.06.2022 erhielten die Schutzsuchenden aus der Ukraine in der Regel Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, sofern sie nicht selbständig ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Hierzu müssten alle Schutzsuchenden einen Antrag beim neuen Leistungsträger stellen. Der Wechsel der Leistungsträger sei in Hagen vergleichsweise sehr zügig umgesetzt worden und nun abgeschlossen. Dieses sei auf die sehr gute Kooperation in dieser Frage zwischen den Fachbereichen 32, 55 und 56 sowie dem Jobcenter zurückzuführen.
Frau Soddemann ergänzt, dass es ihr wichtig sei, deutlich zu machen, dass man nach wie vor dabei sei, Wohnungen anzumieten, um zu vermeiden, in eine Situation zu kommen, in der man beispielsweise Turnhallen belegen müsse. Man wolle in der Lage bleiben, die Menschen angemessen zu versorgen. Insofern sei es der Verwaltung wichtig gewesen, den Ausschuss heute über den Stand zu informieren. Man werde Anfang des nächsten Jahres ausführlicher über dieses Thema berichten. Aktuell wisse man nicht, wie sich die Situation weiter entwickeln werde.
Herr Hentschel stellt fest, dass sich die genannten 97 Prozent auf die Zuweisungen nach dem Königssteiner Schlüssel bezögen. Er fragt, auf welche der genannten Zahlen sich diese Prozentzahl beziehe. Seien die 17 alleinstehenden Männer, die erwartet würden, aus der Ukraine? Aus welchen Ländern seien im letzten Jahr die meisten Flüchtlinge gekommen? Hätten diese eine Bleibeperspektive?
Frau Keller erklärt, dass sich der Königsssteiner Schlüssel auf die Gesamtzahl der Geflüchteten beziehe, die in Nordrhein-Westfalen ankämen. Man gehe davon aus, dass man eigentlich die 100 Prozent schon erreicht haben müsse. Es sei aber so, dass sich die Zahl dann wieder verändere, wenn viele Personen nach NRW kämen. So bleibe man dann wieder unter 100 Prozent.
Im letzten halben Jahr dominierten Geflüchtete aus Syrien, Türkei und Afghanistan die Statistik. Sie plane, eine genauere Übersicht dieser Zahlen und Fakten für die kommende Sitzung im neuen Jahres zu präsentieren.
Zu der Frage nach den 17 jungen alleinstehenden Männern könne sie sagen, dass diese aus der ganzen Welt, aber auch aus der Ukraine kämen. Über die Bleibeperspektive dieser Menschen könne sie nichts sagen. Da müsse man sich jeden Einzelfall genau anschauen. Das Land habe zugesichert, dass vor Weihnachten die Menschen zugewiesen würden, die eine relativ gute Bleibeperspektive hätten. Man habe analysiert, dass ca. 50 Prozent diesen Kriterien nicht entsprächen.
Frau Soddemann ergänzt, dass die kommunalen Spitzenverbände massiv versuchten, auf das Land einzuwirken, auch entprechende Plätze in den Landeseinrichtungen vorzuhalten und diese zu erhöhen. Wie gerade berichtet, bleibe man immer unter 100 Prozent. Es werde auch darüber diskutiert, wie diese Zahlen zustande kämen und zu welchem Zeitpunkt sie aktualisiert würden. Gleichzeitig finde derzeit wieder eine Umverteilung statt. Am Freitag gebe es eine Videokonferenz zu diesem Thema und man müsse abwarten, was das Ministerum dazu sage. Das Problem sei, dass man keine verlässlichen Zahlen bekomme, womit man rechnen müsse. Es gebe keine Möglichkeiten, die Zahlen hochzurechnen. Man bekomme auch keine Hinweise, was auf die Kommune zukomme. Das sei eine missliche Situation, in der alle Kommunen steckten. Man sei in Hagen noch relativ gut aufgetellt, weil es mit der Kooperation und den Wohnungen noch funktioniere.
Herr Dr. Krauß-Hoffmann dankt für den Vortrag. Er halte es für wichtig, im neuen Jahr die Zahlen, die Herkunft und die soziodemographischen Daten der nach Hagen geflüchteten Menschen aufzuarbeiten. Bei denjenigen, die über ein Bleiberecht verfügten, solle man frühzeitig darüber nachdenken, entsprechende Integrationsanstrengungen zu unternehmen. Es gebe schließlich hier einen massiven Fachkräftemangel. Er halte das für einen wichtigen Schritt und sehr wichtig, das im nächsten Jahr rechtzeitig anzugehen.
