13.12.2022 - 3.7 Auswirkungen gestiegener EnergiekostenBericht d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Groening teilt mit, dass er den Punkt zusammen mit Herrn Schmitz gestalten werde.
Er berichtet, dass die Gesetzesänderung zum Wohngeld nun überall angekommen sei. Mittlerweile sei das Land auch dabei, die Ausführung zu begleiten. Zum 15.12. werde ein Wohngeldrechner zur Verfügung gestellt, mit dem berechnet werden könne, ob jemand einen Anspruch auf Wohngeld habe. Leider werde das EDV-System des Landes, das in den Kommunen pflichtig genutzt werden müsse, eine vollständige Berechnung und Bescheiderteilung im ersten Quartal des nächsten Jahres nicht ermöglichen. Er sei gespannt, welch eine Brückenlösung das Land in der Veranstaltung am 15.12. präsentieren werde. Glücklicherweise habe man inzwischen auch einen Personalzuwachs für diese Aufgabe bekommen. Räumlichkeiten seien dank der freundlichen Unterstützung von Herrn Schmitz auch vorhanden. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei man ein wenig besser aufgestellt. Das neue Personal sei natürlich kein ausgebildetes Fachpersonal. Diese Menschen müssten erst ihr neues Aufgabenfeld kennenlernen. Aktuell habe man Bearbeitungszeiten von 4 bis 6 Wochen, bis das Geld auf dem Konto der Antragsteller sei. Das werde sich vermutlich in den ersten Wochen des neuen Jahres nicht beschleunigen, sondern etwas langsamer werden.
Herr Schmitz teilt mit, dass er auf die Gesamtsituation eingehen wolle, die man für Bürgerinnen und Bürger in Hagen erlebe. Für diese sei es ganz schwierig, herauszufinden, wo man einen Antrag stellen müsse. Es gebe die Rahmenbedingungen wie die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023, das Thema Wohngeld und die Sorgen, die sich durch die Energiekonstellation ergäben. Der falsche Weg sei, den Bürgern zu raten, Doppelanträge zu stellen und irgendwie durch den „Dschungel“ zu kommen. Man müsse versuchen, in dem Zusammenhang zu unterstützen. Aus diesem Grunde habe man sehr intensive Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung und mit Enervie geführt. Letztendlich gehe es darum, deutlich zu machen, dass jemand auch einen Anspruch habe, wenn er einen Antrag stelle. Man habe den Eindruck, dass Grundinformationen fehlten. Darum werde man im Jobcenter eine Clearingstelle einrichten, wo ein Beratungsangebot gemacht werde. Dort könne man sich beraten lassen, ob man eventuell einen Anspruch habe. Man werde das medial begleiten. Der Plan sei, das im Verlauf der ersten Januarhälfte in den neuen Räumlichkeiten am Graf-von-Galen-Ring 39 zu realisieren. Derzeit sei man noch in Gesprächen mit der Enervie, weil gleichzeitig überlegt werde, ob man nicht eine Beratungsstelle der Enervie nutzen könne. Zum Beratungsnetz innerhalb der Stadt habe es in der letzten Woche eine Veranstaltung mit dem Paritätischen und den Kolleginnen und Kollegen der Stadt Hagen gegeben. Man habe informiert und eine Überschlagsrechnung angeboten, ob man Anspruch auf Wohngeld habe.
Das Land NRW habe in dem Kontext Energiekurzanträge angeboten. Für diesen Weg habe man sich im Jobcenter Hagen nicht entschieden, weil es in gar nicht so wenigen Fällen nicht nur ein einmaliger Anspruch sei. In den Fällen müsste in der Folge das komplette Antragsverfahren noch einmal durchgezogen werden. Seiner Einschätzung nach sei es besser, das komplette Antragsverfahren mit der Unterstützung des Jobcenters durchzugehen.
Frau Sauerwein fragt, wer sich an die Clearingstelle wenden könne.
Herr Schmitz antwortet, dass sich alle Bürger, die unsicher seien, was ihnen zustehe und an wen sie sich wenden könnten, dort beraten lassen könnten.
Frau Engelhardt dankt für die Informationen.
