08.11.2022 - 3.7 Geplante Wohngeldreform zum 01.01.2023Bericht d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Datum:
- Di., 08.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Krombholz stellt die geplante Wohngeldreform vor (siehe Anlage zu TOP 3.7).
Herr Meier fragt, wer für die entstehenden Kosten des Wohngelds und die zusätzlichen Stellen aufkommt. Würde diese Kosten vom Bund übernommen?
Herr Krombholz antwortet, dass das Wohngeld nicht von der Stadt Hagen, sondern von den Ländern zentral überwiesen werde. Es werde je zu 50 Prozent von Bund und Ländern getragen. Die Stadt habe durch die Wohngelderhöhung keine Kosten.
Allerdings trage die Stadt die Kosten für Personal und Ausstattung für die Wohngeldstelle. Das sei für neun neue Stellen plus Arbeitsplätze ein nicht unerheblicher Betrag.
Frau Sauerwein merkt an, dass die Erhöhung nach den bisherigen Verlautbarungen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten solle. Wohngeld werde rückwirkend gezahlt. Man könne den Menschen nur raten, den Antrag möglichst zu Anfang des Jahres zu stellen. Sie fragt, wie lange es dauern würde, bis die Anträge voraussichtlich beschieden würden. Sie gehe davon aus, dass es einen gewissen Stau geben würde. Werde es entsprechende Mitteilungen rund um das Wohngeld an die Bürger geben, die davon betroffen seien?
Herr Groening verweist auf seine gemachten Ausführungen im Zusammenhang mit der Energiemangellage, wie man sich das Prozedere vorstelle. Im Rahmen dieses Beratungsverfahrens werde auch das Thema Wohngeld enthalten sein.
Zu den Bearbeitungszeiten könne man im Moment nichts sagen, weil man im Moment noch nicht wisse, wie die Regelungen genau aussehen würden. Es sei nicht klar, wie hoch der Bearbeitungsaufwand sei, der damit verbunden sei. Er bedaure, dazu im Moment noch keine Antwort geben zu können.
Frau Soddemann ergänzt, dass die Verwaltung im Moment mit den Vorbereitungen beschäftigt sei. Derzeit gebe es noch keine Eckdaten. Es sei ihr wichtig, zu signalisieren, dass man diese Vorbereitungen treffe. Da viele Menschen auf das Wohngeld angewiesen seien, müsse man dann entsprechend handeln können. Viele Menschen kämen jetzt in eine Situation, in der sie erstmals solche Leistungen in Anspruch nehmen müssten.
Frau Sauerwein fragt, ob die Menschen, die bereits im Wohngeldbezug seien, einen neuen Antrag stellen müssten.
Herr Krombholz antwortet, dass diejenigen, die bereits im Wohngeldbezug stünden und sich der Bewilligungszeitraum bis ins Jahr 2023 erstrecke, die Erhöhung automatisch bekämen.
Herr Meier möchte wissen, ob es für die neuen Wohngeldberechtigten auch eine Beschränkung in Bezug auf die Größe der Wohnung gebe.
Herr Krombholz erklärt, dass die Quadratmeterzahl im Wohngeld bisher eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Es habe da keine Begrenzungen gegeben. Aus dem Grund habe es die Deckelung mit den Höchstbeträgen gegeben.
Frau Engelhardt bedankt sich bei Herrn Krombholz für den Bericht und wünscht ihm viel Kraft für die anstehenden Herausforderungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,6 kB
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