08.11.2022 - 3.5 Auswirkungen gestiegener Energiekosten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Di., 08.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Groening erklärt, dass die Verwaltung im Moment damit beschäftigt sei, vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Man habe sich mit dem Jobcenter und dem Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung auf eine Vorgehensweise verständigt. Die freien Träger würden das dankenswerterweise mit ihren Beratungsstellen unterstützen. Die Beratungsstellen würden mit einer „Bedienungsanleitung“ ausgestattet, um das Klientel ein wenig zu lenken. Nicht für alle Betroffenen wäre das Jobcenter die richtige Anlaufstelle. Seitens des Jobcenters sei ein Berechnungstool entworfen worden, das auch den Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werde. Das könne ein Anhaltspunkt sein, ob man überhaupt anspruchsberechtigt sei und an wen man sich dann wenden könne, wenn ein Anspruch bestehe.
Dieser würde von der Verwaltung fertiggestellt und anschließend der Presse und dem Ausschuss vorgestellt. Für die Beratungsstellen seien dann Schulungsveranstaltungen angedacht.
Herr Meier nimmt Bezug auf die Mitteilung aus der letzten Sitzung, dass Fristen im Zusammenhang mit dem Zugang der Rechnungen beachtet werden müssten, um seinen Anspruch geltend zu machen. Viele Bürger wüßten gar nicht, dass sie anspruchsberechtigt seien und könnten dadurch Fristen versäumen. Es sei bereits angemerkt worden, ob man über die Wohnungsbaugesellschaften Zugang zu den Mietern finden könne, um im Vorfeld auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Es gebe natürlich auch viele Einzelvermieter, die man sicher nicht alle erreichen könne. Ziel müsse es sein, möglichst viele Menschen zu erreichen.
Herr Groening sichert zu, die Anregung mitzunehmen. Wenn es gewünscht sei, können man dem Ausschuss die gerade beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellen. Das würde einen Teil der Fragen beantworten, was die Fristen angehe. Bis dato habe man Kontakt mit der Enervie und der AVU aufgenommen, um dort die Abrechnungsmodalitäten abzuklären. Im weiteren Prozedere werde man auch mit den Wohnungsvermietungsgesellschaften Kontakt aufnehmen, um auch dort eine gewisse Sensibilisierung zu erreichen, wie man damit umgehen könne.
