20.09.2022 - 6.1 "Städtische Präsenz im Quartier"hier: Umsetzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erinnert daran, dass man in der letzten Sitzung ausführlich über dieses Thema gesprochen habe. Er habe seinerzeit zugesichert, dass man in der Sitzung nach der Sommerpause versuchen wolle, einen Vorschlag zu machen. Der Beschluss habe beinhaltet, eine beschlussreife Vorlage vorzulegen. Das habe die Verwaltung umgesetzt und unterbreite jetzt über den ursprünglichen Vorschlag hinausgehend, so wie dargestellt die städtische Präsenz im Quartier zu sichern. Man mache dazu auch einen Finanzierungsvorschlag. Es sei verknüpft worden mit dem Punkt Kinderarmut und der Frage, welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vernetzungen in dem Bereich für Familien initiert werden müssten. Man habe Einnahmen aus den Konnexitätsmitteln nach dem Landeskinderschutzgesetz. Diese Mittel seien bisher noch nicht im Haushalt vereinnahmt worden. Man sehe dieses Geld hier gut angelegt. Das führe dazu, dass der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie für diesen Beschluss vorberatend sei. Die Vorlage sei auch für die Beratung in der nächsten Sitzung im Jugendhilfeausschuss vorgesehen, weil es sich um Mittel aus dem Jugendhilfebereich handele.
Frau Freund bedankt sich für den gemachten Vorschlag.
Sie müsse seitens der Antragsteller anmerken, dass es sich nicht um das handele, was beantragt worden sei. Sie habe seinerzeit bei der Einbringung des Antrages die Ziele nochmal ausführlich erläutert. Das sei im Protokoll zu kurz gekommen. Aus dem Grunde wolle sie das an dieser Stelle noch einmal wiederholen.
Der Antrag laute „Städtische Präsenz im Quartier“. Das Hauptziel solle sein, eine Anlaufstelle für alle zu bekommen, die im Quartier wohnten. Die Anlaufstelle solle niederschwellig zentral und erkennbar von der Stadt betrieben werden. Sie solle nicht nur für Familien und vor allen Dingen nicht nur für Menschen sein, die einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf hätten. Es solle eine Stelle sein, an der man auch eine Nachbarschaftshilfe anbieten könne, wenn man Fragen zur Freizeitgestaltung oder zu Begegnungsstätten habe oder auch, wenn es beispielsweise um Probleme mit Sauberkeit, Sicherheit oder Lärm gebe.
Ziel der Antragsteller sei gewesen, eine Stelle zu schaffen, die vermittele und ansprechbar sei, aber eigentlich selber an der Stelle nicht aktiv werde. Diese sollte weniger sozialarbeiterische und pädagogische Kompetenzen, sondern eher eine organisatorische Funktion haben. Man sehe das Grundproblem, dass alle Angebote, die es derzeit gebe und die auch in diesem Konzept sichtbar seien, sich an Personen wendeten, die Hilfe und Unterstützung brauchten und präventiv tätig seien. Es lade nicht diejenigen ein, die keine Hilfe benötigten, sondern einfach nur eine Anlaufstelle haben wollten, die im Wesentlichen Vernetzung betreibe und die Dinge weiter kanalisiere.
Ihre Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlage daher vor, in der heutigen Sitzung die 1. Lesung zu beschließen und die Verwaltung zu bitten, das in der nächsten oder übernächsten Sitzung detaillierter in der gerade geschilderten Richtung auszuarbeiten.
Herr Goldbach macht deutlich, dass Vernetzung und Anlaufstelle hier als Aufgabe vorgesehen und beschrieben seien. In dem Antrag und der Begründung sei deutlich Bezug genommen worden auf den Bericht der Verwaltung über die Situation von Kindern und Familien in bestimmten Sozialräumen. An diesem Ausgangspunkt hätte sich die Verwaltung bei ihren Überlegungen orientiert. Natürlich solle dort auch präventiv gewirkt werden und natürlich sei es eine Vernetzungsarbeit.
Man müsse manchmal schauen, dass man die Dinge zueinanderbringe. Es stünden 60.000 € für zwei Stadtteile zur Verfügung, die der Rat beschlossen habe. Damit solle man personell ein Maximum erreichen. Man biete hiermit eine gute Perspektive dafür, wie man das aufstellen und wie man auch den fehlenden Finanzanteil aus vom Land zugewiesenen Mitteln zweckentsprechend verausgaben könne. Bei Mitteln, die man aus dem Landeskinderschutzgesetz bekomme, müsse bei der Verausgabung auch der präventive Kinderschutz in der Beschreibung vorkommen. Dass man weit über das hinausgehe, sei offensichtlich. Über die Frage, ob es die Stadt selbst durchführe oder ob es im Auftrag der Stadt durchgeführt werde, könne man sich streiten. Er sei auch dafür, einige Dinge in städtischer Trägerschaft durchzuführen, aber er wolle auch keine Doppelstrukturen haben. In den beiden Bereichen habe man Familienbüros, die etabliert im Stadtteil seien. Diese seien in der Trägerschaft von Freien Trägern. Dann schließe man mit den Freien Trägern darüber eine Vereinbarung, was die Inhalte dieser Stellen seien. Dann würde das auch in diesem Sinne bearbeitet. Man sei davon ausgegangen, der Intention der Antragsteller sehr gut zu entsprechen. Es sei eine Finanzierung gefunden worden, die vor der Sommerpause noch nicht absehbar gewesen sei. Man habe diese Finanzierung sinnvoll eingebracht, um ein politisches Anliegen umsetzen zu können. Man könne gern die Frage erörtern, wie und wo vernetzt werden solle. Eine Stelle, die nur Hinweise entgegennehme, werde man aus Jugendhilfemitteln nicht finanzieren.
Er wolle nur darauf hinweisen, dass man versuche, etwas zueinander zu bringen. Aus dem Grund brauche man den Jugendhilfeausschuss, weil es um Mittel gehe, die dort etatisiert seien. Er gehe davon aus, dass man das vom Konzept her umsetzen könne. Wenn das Anliegen völlig in eine andere Richtung gehe, müsse die Verwaltung ihren Vorschlag zurückziehen. Der Jugendhilfeausschuss werde genügend Ideen haben, wie man diese Mittel präventiv einsetzen könne.
Herr Meier führt aus, dass er den Ansatz der Grünen verstehen könne. Wie Herr Goldbach deutlich gemacht habe, müsse man manchmal Dinge zusammenbringen. Er finde es richtig, so zu agieren. Der Ansatz, den der Fachbereich gefunden habe, sei relativ zielgenau auf das ausgerichtet, was die Fraktion gewollt habe. Man könne das Ganze jetzt ablehnen und damit das ganze Projekt in Frage stellen. Es sei davon auszugehen, dass der Jugendhilfeausschuss auch eine andere Option für die Verwendung der Mittel haben werde. Seine SPD-Fraktion würde das heute gern in der Form beschließen, damit es in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten werden könne.
Frau Freund erklärt, dass die Erwähnung des Berichts „Jugend im Quartier“ überwiegend aus dem Grund erfolgt sei, weil dort sehr viele Daten zur Sozialstruktur zu den Sozialräumen enthalten seien. Dort habe man sehr gut ablesen können, welche Sozialräume den größten Bedarf hätten. Es habe von der Grundkonzeption her nicht unbedingt etwas sein sollen, was in den Jugendhilfebereich passe.
Sie habe ganz praktisch einmal nach diesen Familienzentren gesucht. Das Einzige, was sie gefunden habe, sei ein Zusammenschluss verschiedener Kitas gewesen. Sie habe auf anderem Weg erfahren, dass es in Wehringhausen bereits seit November letzten Jahres schon ein Familienbüro gebe. Das sei aber weder auf den Seiten des Trägers, noch auf den Seiten der Stadt Hagen zu finden. Dann stelle sie sich die Frage, ob ein Familienbüro ein Anlaufpunkt für jemanden sei, der nicht in einer familiären Struktur lebe und ein anderes Anliegen habe. Das Problem sei nicht die räumliche Nähe. Sie könne sich auch vorstellen, das an einen Träger zu übertragen. Es müsse aber in der Form, wie es angelegt sei, die Ziele des Antrags in irgendeiner Form erfüllen. Sie wiederholt den Wunsch ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das heute als 1. Lesung zu beschließen und eine Sitzungsrunde zu vertagen.
Herr Hentschel erklärt, dass seine Linken-Ratsgruppe den Antrag auf eine 1. Lesung unterstützen werde, wenn noch Beratungsbedarf sei. Er wolle jedoch darauf hinweisen, dass in dem Fall, wenn die Aufgabe auf einen Träger übertragen werde, auf die Arbeitsbedingungen geachtet werden müsse. Soziale Träger seien nicht unbedingt soziale Arbeitgeber. Man solle im Auge behalten, dass die Arbeitnehmer angemessen vergütet würden. Es gebe ein Tariftreuegesetz, an das sich die Stadt halten müsse. Das sei in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen. Man solle darauf achten, dass vom Träger mindestens der gültige Tarifvertrag gezahlt werde.
Herr Dr. Krauß-Hoffmann macht deutlich, dass Frau Freund von seiner CDU-Fraktion mit dem Antrag auf 1. Lesung unterstützt werde, wenn es noch Klärungsbedarf gebe, um die relativ zielgenaue Umschreibung zu präzisieren. Seiner Fraktion sei es wichtig, dass es die Verknüpfung mit dem Thema Jugendhilfe gebe. So sei es auch angelegt gewesen. Offensichtlich gebe es da noch Klärungsbedarf, um entsprechende Konkretisierungen vorzunehmen. Er sei der Meinung, dass man sich diese Zeit für ein gutes Ergebnis und ein wichtiges Projekt nehmen müsse.
Herr Thieser erklärt, dass die SPD-Fraktion die 1. Lesung auch unterstütze, aber verbunden mit der Bitte, in der Zwischenzeit bilateral die offenen Fragen zu besprechen, um in der nächsten Sitzung einen Beschluss fassen zu können.
Frau Engelhardt stellt das Einvernehmen darüber fest, die heutige Beratung als 1. Lesung zu betrachten.
