20.09.2022 - 5.2 Antrag der SPD-FraktionHier: Energiekostenzusch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses: 

 

Herr Meier weist darauf hin, dass das Thema bereits bei dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt angesprochen worden sei. Er führt aus, dass man sich auch zu diesem Thema möglichst frühzeitig Gedanken machen müsse. Es dürfe nicht sein, dass die Wohlfahrtsverbände in eine Schieflage kämen. Sie übernähmen in dieser Stadt wichtige Aufgaben. Es gebe pauschale Vereinbarungen beispielsweise über die Arbeitsplatzkosten, in denen die Energiekosten enthalten seien. Diese seien vor Jahren so vereinbart worden. Mit Blick auf die heutige Situation sei das nicht mehr angemessen. Er erklärt, dass man hier auch keine Lösung präsentieren könne. Der Antrag diene dazu, die entsprechende Sensibilität herzustellen. Er sei sehr froh, dass man der Mitteilung unter Punkt 3.6 habe entnehmen können, dass die Sensibilität vorhanden sei. Er gehe davon aus, dass das Thema den Verantwortlichen bewußt sei. Die Arbeiten, die von den Sozialen Trägern übernommen worden seien, dürften nicht gefährdet werden. Es sei klar, dass der soziale Frieden in dieser Stadt auch an dieser Arbeit hänge. Er bitte, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege eine Perspektive aufzuzeigen, wie die Verwaltung mit dem Thema umzugehen gedenke.

 

Herr Goldbach teilt mit, dass man diesen Antrag entgegennehme, ohne jedoch die Illusion wecken zu wollen, dass die Stadt das allein ausgleichen könne. Das werde nicht funktionieren. Man wolle aber einen sehr differenzierten Blick darauf werfen.  

In dem Bereich der Zuschüsse habe man allein im Bereich des Fachbereiches Zuwendungen zwischen 5 und 6 Millionen Euro.  Das gehe deutlich über den Bereich des Volumens der hier angesprochenen  Wohlfahrtsverbände hinaus. Diese Zuwendungen gebe es aber auch in anderen Fachbereichen, zum Beispiel im Fachbereich Gesundheit. Dort werde beispielsweise die Aids-Beratung bezuschusst. All diese würden ja dazu gehören. Man wolle daher zunächst das gesamte Potential erfassen.

Es gebe auch sehr viele Leistungsvereinbarungen. Dabei handele es sich nicht um Zuschüsse. Leistungsvereinbarungen gebe es beispielsweise in Bereich der Erziehungshilfe.  In dem  Bereich werde für eine Fachleistungsstunde ein Tagessatz vereinbart, der aufgrund einer Kalkulation ausgehandelt werde. In der Regel seien diese Vereinbarungen jährlich kündbar. Natürlich rechne man damit, dass die Träger zu einem gewissen Zeitpunkt diese Leistungsvereinbarungen kündigen würden, um sie neu auszuhandeln. Das werde am Ende zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten in dem Bereich führen. Es gebe auch Bereiche, in der die Stadt nicht allein fördere, zum Beispiel die Kindertageseinrichtungen. Da könne nur die Forderung an das Land sein, sich mit der KiBiz-Pauschale auseinanderzusetzen und diese entsprechend anzupassen. Wenn das Land die KiBiz-Pauschale erhöhe, gebe es eine gesetzliche Regelung über die Anteile Land-Bund-Träger, die dann ziehe. Dann sei man automatisch gesetzlich mit eingebunden. Man könne aber nicht alleine für alle 105 Kindergärten irgendeine Energieausgleichspauschale gewähren. Das müsse das Land machen, weil dort die Erstzuständigkeit liege.

Das gesamte Feld müsse insgesamt betrachtet werden, welche Dimensionen es habe und wie man damit umgehen könne. Es müsse auch geschaut werden, was es bereits für einen Rettungsschirm gebe.     

Man betrachte diesen Antrag als Problemanzeige und würde das in dem Sinne auch bearbeiten.

 

Frau Buchholz bestätigt, dass sie auch grundsätzlich das Land in der Pflicht sehe. Hier gehe es jedoch bei den bezuschussten Angeboten wie beispielsweise der Schuldnerberatung um einen Bereich, in dem auch Klienten und Klientinnen betroffen seien. Aus dem Grund sei es wichtig, das zu erörtern. Sie sehe auch die Notwendigkeit, in den Fällen der reinen städtischen Zuständigkeit etwas zu tun. Optimal wäre natürlich ein Rettungspaket, von dem auch die Stadt profitiere. Derzeit sei ja noch gar nicht klar, wie sich die Dinge weiter entwickeln würden. Wenn die Lage sich drastisch verschlechtern würde, seien die städtischen Angebote in Gefahr und man müsse überlegen, wie man sie auffangen könne. Wenn diese wieder aufgebaut werden müssten, würde es für die Stadt noch teurer.

 

Frau Engelhardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie sieht die soziale Infrastruktur in Hagen durch die explodierenden Energiepreise stark belastet. Für eine gewisse Entlastung könnte hier ein Sonderzuschuss der Stadt für die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sorgen.

 

Die Verwaltung wird daher beauftragt zu prüfen, ob und wie finanzielle Ausgleichs- zahlungen innerhalb des Doppelhaushaltes für das Jahr 2022 und 2023 geleistet werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

./.

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage