20.09.2022 - 3.6 Auswirkungen gestiegener Energiekosten Bericht ...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Groening weist darauf hin, dass der Bericht der Verwaltung über die gestiegenen Energiekosten natürlich kein abschließender Bericht sein könne. In den nächsten Monaten werde sich die Verwaltung auf jeden Fall regelmäßig mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Er legt dar, dass es sich aktuell um drei Ebenen handele.

Da sei zunächst die Stadt als Energieverbraucher. Dazu gebe es eine Arbeitsgemeinschaft, die innerhalb der Stadt prüfe, wo Möglichkeiten der Energieeinsparung bestünden.

Das Zweite sei die Ebene der Verbände und Träger, zu der es bereits einen Antrag gebe, der im Verlauf der Sitzung beraten werde. Dieser beziehe sich allerdings auf recht wenige Träger. Das Feld sei viel größer. Es seien auch beispielsweise  Betreiber von Kindertageseinrichtungen oder auch andere soziale Dienste betroffen, die in dem Antrag nicht erfasst gewesen seien. Von daher werde der Antrag heute nur entgegengenommen, da noch weitreichende Prüfarbeiten im Hintergrund abgearbeitet werden müssten, um einen Überblick zu bekommen. 

Bei der dritten Ebene gehe es um die Menschen, die aktuell bereits im Sozialleistungs-bezug stünden oder nur knapp über der Grenze des Sozialleistungsbezugs lägen.

Es stelle sich dabei die Frage, wie diese mit den gestiegenen Energiekosten umgehen könnten. Die Menschen, die knapp über der Grenze lägen, seien hierbei das Problem, da man diese im Gegenteil zur anderen Gruppe nicht eindeutig identifizieren könne. Dazu gebe es keinerlei statistische Daten, um eine ungefähre Einschätzung über die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt abgeben zu können.  

Wenn man versuchen wolle, die in 2022 anfallenden Nachzahlungen ungefähr zu schätzen, sei man bei einer Größenordnung von 2 Millionen Euro. Wenn man nur von einer Verdopplung der Energiekosten ausgehe, sei man für 2023 für den Haushalt bei einer Belastung von ca. 6 Millionen Euro. Wie bereits vorab darauf hingewiesen, seien das keine Zahlen, die in irgendeiner Form gesichert seien. Es handele sich um erste Annahmen, um einen Überblick über eine mögliche Größenordnung zu bekommen. Es werde eine Änderung des Wohngeldgesetzes geben, von der noch nicht bekannt sei, welche konkreten Auswirkungen sich daraus ergeben würden. Das werde man erst in den kommenden Monaten feststellen. Man werde versuchen, mit den Energielieferanten in Kontakt zu treten, um das Verfahren so aufzubauen, dass möglichst alle Betroffenen von den Hilfemöglichkeiten bei der Kommune erführen.

Er gehe davon aus, dass dieser Punkt in den nächsten Sitzungen ein Dauertagesordnungspunkt werde. 

 

Frau Buchholz weist darauf hin, dass die Einsparmöglichkeiten bei den Trägern nicht das deckten, was die Kostenentwicklung vorgebe. Bei der AWO gebe es beispielsweise eine Vervier- bis Versechsfachung der Kosten von Strom und Gas. Sie sei davon überzeugt, dass es auf Landes- und auf Bundesebene ein Rettungspaket geben müsse. Man habe in der Coronazeit gelernt, dass  Bereiche wie Kita und OGS systemrelevant seien. Das gelte auch für andere Bereiche. Sie fragt, ob es schon irgendwelche Signale vom Städte- und Gemeindebund oder vom Ministerium gebe, ob es ein Rettungspaket geben werde. Gebe es seitens der Kommune Möglichkeiten, sich dafür einzusetzen? Sie wüßte gern, ob es in dem Zusammenhang bereits Handlungsstränge gebe.

 

Frau Soddemann bestätigt, dass sich die Kommune natürlich für ein solches Rettungspaket einsetzen könne und das auch tun werde.

Ihr seien keine Verhandlungen in dem Zusammenhang bekannt. Natürlich habe die Stadt Hagen aus vielfältigen Gründen ein Interesse daran, weil das von kommunaler Seite nicht auffangen werden könne. Das gelte nicht nur für die Träger der Wohlfahrtspflege, sondern es gebe viele Trägerkonstellationen, bei denen das eine Rolle spiele. Sie bitte die Träger der Wohlfahrtspflege, dahingehend auch auf ihren Ebenen in Richtung Bund und Land zu appellieren.

 

Herr Goldbach erklärt, dass er den Fokus auf die Zielgruppe lenken wolle, die ihm Sorge bereite. Es gehe um diejenigen, die nicht im Leistungsbezug, sondern knapp darüber seien. Wie gingen diese mit den Nachzahlungen um? Es sei sehr wichtig, mit allen Beteiligten zu kommunizieren. Die Verwaltung bereite das gerade vor. Kontakte bestünden zum Beispiel zu Mark E, Enervie, zu den Wohnungsgesellschaften oder auch zu Haus & Grund.

Er beschreibt  den Fall, dass eine Familie, die bisher nicht im SGB II- oder im SGB XII-Bezug gestanden habe, im Februar 2023 eine hohe Nachzahlung bekomme. Das könne zur Folge haben, dass genau in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig werde, ein Anspruch nach SGB II oder SGB XII entstehe. Diese Information müssten die Betroffenen bekommen, da sie genau in dem Monat den entsprechenden Antrag stellen müssten. Einen Monat später läge die Bedürftigkeit im Sinne dieser Prüfung nicht mehr vor. Dann entständen Schulden, die eventuell im Einzelfall im Rahmen eines Darlehns von der Stadt übernommen werden könnten. Das werde ausführlich  im Rahmen einer Anfrage der Linken im Rat beantwortet. Das könne nicht im Interesse der Stadt und der Betroffenen liegen. Es gehe dann um kommunale Mittel. Wenn es gelinge, dafür die Sozialleistungssysteme in Anspruch zu nehmen, werde man mit 50 Prozent als Stadt über die Kosten der Unterkunft belastet. Der Bund trage die anderen 50 Prozent. Beim SGB XII (Grundsicherung im Alter und für Nichterwerbsfähige) gebe es eine 100-prozentige Erstattung durch den Bund.

Man werde mit allen Mitteln versuchen, dass diese Information die Betroffenen erreiche. Der Grundversorger in Hagen verschicke die Rechnungen verteilt über das Jahr.

Von daher werde man eine Abstimmung mit dem Versorger treffen müssen, zu welchem Zeitpunkt die Rechnungen in welche Stadtteile verschickt würden. Es sei noch nicht klar, wie man einen derartigen Ansturm von Anträgen dann bewältigen könne. Gleichwohl müsse man auf einen solchen möglichen Anspruch hinweisen. Die Frage, ob es irgendwelche kommunalen Fonds gebe, könne er verneinen. Diese seien auch nicht geplant, da sie dazu führen würden, dass das bei der Prüfung als Einkommen angerechnet würde. Es mache aus heutiger Sicht keinen Sinn, in diese Richtung zu gehen. Es sei geboten, die Menschen aufzuklären und zu beraten und in enge Abstimmung mit den Vermietern, Energielieferanten, der Stadt und dem Jobcenter zu gehen. Das sei der Weg, den man gehe, der viel Kommunikation voraussetze. Das werde sicher auch in geeigneter Weise in unterschiedlichen Kanälen veröffentlicht.

 

Herr Meier erklärt, dass er die Botschaft so verstanden habe, dass es nicht diejenigen betreffen werde, die heute schon bekannt seien, sondern es werde deutlich darüberhinaus gehen. Er sei froh, dass die Sensibilität für die Problematik vorhanden sei. Man müsse sehen, dass das Ganze ein Prozess sei. Es gebe jeden Tag neue Entwicklungen. Die Bundesregierung sende das Signal, dass keiner frieren müsse, niemand alleingelassen werde. Da entspanne sich gerade möglicherweise für die Klientel, die man hier im Blick habe, vermeintlich eine Situation. Das könne auch dazu führen, dass Anträge nicht rechtzeitig gestellt würden. Das sei das Schlechteste, was passieren könne. Die Botschaft, dass die Anträge im gleichem Monat gestellt werden müssen, müsse bei den Betroffenen ankommen.

Es sei die Frage, wie das gelingen könne. Mark E stehe vor derselben Problematik. Die Wohnungsbaugesellschaften seien Gott sei Dank auch angeprochen worden. Daneben gebe es aber auch die „kleinen“ Hausbesitzer, die unter Umständen auf den Wärmekosten ihrer Mieter sitzenblieben. 80 Prozent in Hagen seien einzelne Hausbesitzer, nur 20 Prozent der Wohnungen seien bei den Wohnungsgesellschaften. Auch da sei die Frage, wie man diese erreiche.  

Er wolle die Frage von Frau Buchholz aufgreifen, wie diesbezüglich die Abstimmung mit den anderen Kommunen und dem Städtetag sei. Es müsse doch dort ähnliche Themen geben. Könne man sich nicht mit diesen Gesprächsinhalten an Land und Bundesregierung wenden? Es würden Kosten anfallen, die am Ende jemand bezahlen müsse. Bei der Kommune Hagen sehe er da wenig Potential. 

 

Herr Goldbach berichtet, dass das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sozialamtsleitertreffen stehe. Das nächste Treffen sei in der nächsten Woche „Westfalen-Lippe“ und ein weiteres Treffen Ende des Monats vom Städtetag auf Landesebene in Köln. Dort würden dieses Thema natürlich thematisiert. Es werde dabei sicher die  Zielsetzung geben, dass auch die Sozialdezernentenkonferenz oder der Vorstand des Städtetages das Thema aufgriffen. Es sei auch im Verwaltungsvorstand ein Thema gewesen. Natürlich werde man das auch für den Oberbürgermeister aufbereiten, der dem Vorstand des Städttages NRW angehöre, damit das auf die Tagesordnung komme.  

 

Frau Soddemann schließt sich den Ausführungen von Herrn Goldbach an. Sie bestätigt, dass es regelmäßig Thema im Verwaltungsvorstand sei. Herr Groening habe dort auch schon entsprechend Bericht erstattet. Sie weist darauf hin, dass sie erst in der nächsten Ratssitzung für die Gremien des Städtetages bestellt werde. Man werde das Thema auf den verschiedenen Ebenen platzieren und  deutlich machen, dass  Entscheidungen des Landes und des Bundes vonnöten seien.  

 

Herr Hentschel fragt Herrn Goldbach, ob der Antrag im laufenden Monat oder binnen eines Monats gestellt werden müsse. Er möchte außerdem wissen, wie man damit umgehe, wenn mit Strom geheizt werde. Wie berechne man das? Er fragt, was mit denjenigen geschehe, die vorher nicht Kunde bei Enervie gewesen seien und eine Wohnung neu anmieteten. Dann bestehe die Gefahr, dass diese gar keine Gaslieferung bekämen. Sei dieses Problem bekannt und wie gehe man damit um?

 

Frau Soddemann führt aus, dass Herr Hentschel diese Problematik bereits in der Sondersitzung des Rates geschildert habe. Dort sei der Hinweis gegeben worden, dass das mitgenommen werde. Das könne sie nur bestätigen. Sie weist darauf hin, dass man derzeit im Gespräch mit dem Energieversorger sei, die Vorbereitung und auch die vielen Detailfragen abzustimmen.  

 

Herr Groening antwortet, dass die Antragsstellung im laufenden Monat erfolgen müsse. Man müsse mit dem Energieversorger überlegen, wie man ein vernünftiges Zahlungsziel über den Monatswechsel festsetzen könne. Auf die Frage von Herrn Hentschel in Bezug auf das Heizen mit Strom erklärt er, dass das Medium in dem Zusammenhang keine Rolle spiele, da die Heizkosten übernommen würden.

 

Herr Adam berichtet, dass er dem Protokoll der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses entnommen habe, dass es Mitte August Bemühungen der Stadt Hagen im Regionalverband Ruhr gegeben habe, sich einer Kampagne anzuschließen, die Bürger zu infomieren und zum Energiesparen zu ermutigen. Er fragt, ob das ein Baustein des geplanten Konzeptes sei. Gebe es dazu ein konkretes Datum zum Start der Kampagne? Er halte es für zielführend, möglichst schnell damit zu starten, um alle Menschen zu erreichen.

 

Frau Soddemann erklärt, dass sie dazu kein konkretes Datum nennen könne. Sie könne bestätigen, dass es entsprechende Überlegungen gebe. Das sei dann natürlich ein geeigneter Baustein.

 

Frau Kahraman ergänzt, dass es zu dem Thema Informationsmaterial in mehreren Sprachen seitens des Integrationsministeriums geben werde. Das werde den Kommunen und Kreisen dann zur Verfügung gestellt. Das Kommunale Integrationszenrtrum werde diese Informationen dann auch auf seiner Homepage hinterlegen.

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