21.06.2022 - 3.1 Berichterstattung aus überregionalen Gremien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 21.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Goldbach berichtet aus dem Bereich der Sozialamtsleiter des Städtetages.
Es habe eine ausgiebige Diskussion und einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Ukraineflüchtlinge“ gegeben. Es sei insbesondere um die Übergangsregelung gegangen, die ab dem 1. Juni gelte. Hierbei gehe es um die Zuständigkeit des SGB II und des SGB XII für diejenigen, die im ukrainischen Rentenalter seien. Er erklärt, dass das nicht unumstritten sei. Das ukrainische Rentenalter beginne früher als in Deutschland und zwar mit 60 Jahren bei den Männern und mit 56,5 Jahren bei den Frauen. Dementsprechend sei bei der Altersgruppe das SGB II nicht mehr zuständig, weil der Rentenbezug ein Ausschlußkriterium des SGB II sei. Aus dem Grund sei dann das SGB XII zuständig. Man sei bis vor kurzem davon ausgegangen, dass dann das 4. Kapitel (Grundsicherung im Alter) zuständig sei. Das hätte den Vorteil gehabt, dass das 4. Kapitel eine 100%ige Bundeserstattung sei. Diese Annahme habe sich als falsch erwiesen. Das Bundesministerium habe mittlerweile mitgeteilt, dass für den Fall, dass das ukrainische Rentenalter erfüllt sei, das SGB XII zuständig, das 4. Kapitel aber erst dann, wenn das deutsche Rentenalter erreicht sei. Diese Rechtslogik könne er nicht ganz nachvollziehen. Die Regelung führe dazu, dass man mit rund 80 Fällen in Hagen rechne. Das sei jahresbezogen eine nicht eingeplante Summe in Höhe von rund 800.000 €. Möglicherweise sei diese Regelung noch nicht abschließend. Der Städtetag habe eine Abfrage über die Anzahl der Fälle in den Städten gemacht. Daran habe man sich beteiligt. Eventuell bestünden Einflußmöglichkeiten bei den Ausschussmitgliedern in ihrer Funktion als Parteivertreter. Er fände die Regelung relativ unverständlich.
