15.02.2022 - 6.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

(Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem Tagesordnungspunkt 3 beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung hier an der ursprünglich vorgesehenen Stelle.)  

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass Herr Athanassiadis eine kurze Einführung mache.

Er merkt an, dass er an dieser Stelle Frau Kaufmann entschuldige. Sie habe ihn gebeten, ihre Vertretung zu übernehmen.

 

Frau Engelhardt begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Becker und Herrn Athanassiadis vom Fachbereich Finanzen und Organisation.

 

Herr Athanassiadis führt in die Materie ein (siehe Anlage zu TOP 6.1).

 

Herr Groening vom Fachbereich Jugend und Soziales schlägt vor, die einzelnen Teilpläne nacheinander zu beraten.

 

1.31.10 Interne Dienste 55 (ab Seite 10)

 

Herr Arnusch stellt fest, dass die Erträge in dem Teilplan erheblich gesunken seien. Er fragt, welche Gründe es dafür gebe.

 

Herr Groening macht deutlich, dass hier das Soziale (bei  1.31)  insgesamt betroffen sei. Dort fänden viele Dinge Eingang, die die Gesamtlage stark beeinflussten. Ein nicht unwesentlicher Fakt sei hier die Thematik „Asylbewerber“, wo man mit anderen Zahlen in Abhängigkeit von den Zuweisungen planen müsse. Aus dem Grund unterliege das starken Schwankungen.   

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass man gleich insbesondere beim Betrachten des Teilplans 1.31.13 sehen werde, dass man dort erhebliche Schwankungen im Bereich der Zuwendungen habe. Das gebe hier den Ausschlag.

 

1.31.11 Soziale Leistungen nach SGB XII (ab Seite 18)

 

Herr Sondermeyer merkt an, dass er eine Frage zum Bereich Wohnungsnotfälle/Obdachlosigkeit auf Seite 29 habe. Er fragt, warum es im Bereich der Mietaufwendungen so deutliche Sprünge gebe und warum im Verlauf der Jahre eine solch exorbitante Steigerung geplant sei. Er betont, dass er in dem Zusammenhang auch gern wüßte, wie der Stand der Unterkünfte im Frankenweg sei. Würden die Häuser ohne Heizung weiter betrieben?

 

Herr Groening antwortet, dass der Grund der Sprünge bei den Mietaufwendungen zum großen Teil darin liege, dass viele Objekte für unbewohnbar erklärt worden seien. Wenn die Betroffenen nicht in der Lage seien, sich selbst Wohnraum zu beschafften, sei die Kommune in der Verpflichtung, entprechenden Wohnraum bereitzustellen. Das sorge für einen erheblichen Anstieg der Kosten im Bereich der Obdachlosigkeit. 

 

Frau Keller ergänzt, dass der Frankenweg weiterhin im Bestand sei, weil man keine weiteren Wohnungen habe, auf die man ausweichen könne. Derzeit sei man bei den Geflüchteten auf dem Stand von 2017. Von daher müsse man das noch eine Zeitlang aufrecht erhalten.

 

1.31.12 – Soziale Leistungen nach SGB II (ab Seite 32)

 

Frau Freund erklärt, dass sich ihre erste Frage auf die Kosten der Unterkunft beziehe und man diese in dem Papier nicht sehe. Es sei ein Vorgriff auf die Auswirkungen der Aktualisierung des Schlüssigen Konzeptes auf den Haushalt. In dem Konzept sei auch eine Quantifizierung der zusätzlichen Aufwendungen enthalten. Dort werde von einer Refinanzierung von 42,3 Prozent durch den Bund ausgegangen, die aber mittlerweile dauerhaft seit 2021 auf 62,8 Prozent angehoben worden sei. Sie käme dann auf ein Ergebnis von 238.000 € pro Jahr, um die sich der Eigenanteil der Kommune pro Jahr reduziere. Sie fragt, ob man jetzt entsprechende Spielräume im sozialen Haushalt habe.

 

Herr Groening erklärt, dass für diesen Teilplan der Fachbereich Personal und Organisation zuständig sei, von dem heute kein Vertreter in der Sitzung sei.

 

Herr Athanassiadis bestätigt, dass die Bundesbeteiligung auf 62,8 Prozent erhöht worden sei bezogen auf die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft. Er könne das allerdings rechtlich im Hinblick auf die Beteiligung an der Mieterhöhung nicht bewerten. 

 

Frau Küper erklärt, dass sie nicht sicher sei, ob das bereits im SGB II-Haushalt kalkuliert worden sei. Keinesfalls handele es sich um eine freie Spitze, die von der Kommune verausgabt werden könne.

 

Herr Gerbersmann richtet die Frage an Frau Freund, an welcher Stelle sie die 41 Prozent gefunden habe. Dieser Prozentsatz sei nicht dem Haushalt zu entnehmen.

 

Frau Freund antwortet, dass sie diese Zahl der Vorlage zu TOP 6.2 entnommen habe. Durch das neue Schlüssige Konzept würden die Kosten der Unterkunft entsprechend angehoben. Dort seien auch die Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt.

 

Frau Küper merkt an, dass Sie Frau Freund im Hinblick auf die Berechnung Recht gebe. Man müsse allerdings sehen, dass sich die finanziellen Auswirkungen in der Vorlage auf das Potential bezögen. Das bedeute, dass gar nicht feststehe, ob diese Kosten jemals entstünden. Nicht jeder Vermieter werde zwangsläufig durch die Erhöhung des Schlüssigen Konzeptes die Miete erhöhen.

 

Frau Freund merkt an, dass das Potential dadurch noch kleiner werde. Es sei kein Eigenanteil in Höhe von 670.000 €, sondern in Höhe von 670.000 € minus 238.000 €.

Das Potential reduziere sich erheblich.

 

Frau Küper stellt fest, dass es sich um einen Fehler handele, für den sie um Verzeihung bitte. Sie werde das korrigieren.

 

Herr Gerbersmann sichert zu, die Fragestellung schriftlich zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu beantworten. 

 

Auf die Frage von Frau Engelhardt an Frau Freund, ob sie damit einverstanden sei,

erklärt diese, dass sie diese Frage gern in dieser Sitzung  beantwortet hätte. Das mache doch einen großen Unterschied in dieser Haushaltsposition aus. 

Ihre zweite Frage bezöge sich auf die Ansätze des Bildungs- und Teilhabepaketes 1.31.12.42 auf Seite 37. Hier verändere sich das erwartete Ergebnis in den folgenden Jahren sehr stark. Sie entnehme dem, dass man davon ausgehe, dass sich von 2022 auf 2023 die Augaben in allen einzelnen Punkten des Bildungs- und Teilhabepaketes  linear um 4,5 Prozent reduzierten. Danach stiegen sie jährlich mit einem Prozent wieder an. Gleichzeitig gehe man davon aus, dass die Einzahlungen aus Bundesmitteln jährlich um 2 Prozent anstiegen. Wie komme eine solche Entwicklung zustande? Sie wolle wissen, wo dieser lineare Rückgang von 2022 auf 2023 herkomme. 

 

Herr Groening weist darauf hin, dass dieser Bereich vom Fachbereich Personal und Organisation beplant werde. Von dort werde das Controlling des Jobcenters durchgeführt. Hier sei man als Fachbereich Jugend und Soziales nur bedingt aussagefähig. Das Thema BuT-Leistungen finde man nochmal im Teilplan 1.31.51. Zu diesem Bereich könne man inhaltlich etwas sagen, da man dort die Ansätze beplant habe.  

 

Frau Becker gibt Herrn Groening Recht, dass der Fachbereich Jugend und Soziales hier nicht zuständig sei. Bei diesem Produkt Bildung und Teilhabe habe man Schwankungen, die coronabedingt seien. Coronabedingte Defizite von Schülern hätten aufgefangen werden müssen und daher seien auch die Ausgaben für Lernförderung gestiegen. Das erkläre die Schwankungen aus Sicht der Stadtkämmerei. Das Minus stelle einen Überschuss dar. Dieser Überschuss gehe zurück, weil cornabedingt Defizite entstanden seien. Hier seien zum Beispiel auch Klassenfahrten oder Lernförderung für Schüler enthalten. So erkläre sich grob dargestellt die Ursache für diese Entwicklung.

 

Auf Frage von Herrn Groening ist Frau Freund zunächst mit diesen Ausführungen zufrieden. Er weist darauf hin, dass unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 weitere Informationen folgten.

 

Teilplan 1.31.13 – Leistungen für Asylbewerber (ab Seite 42)

 

Herr Groening weist darauf hin, dass man auch hier die schwankenden Zahlen bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in der Zeile 2 sehe. Diese Schwankungsgrößen stünden in Abhängigkeit von den Planungen zur Realität, weil man das Geld nicht für die geplanten, sondern nur für die Asylbewerber bekomme, die tatsächlich in Hagen angekommen seien. Diese Planungen seien sehr schwierig gewesen und das bilde sich im Bereich des Haushaltes ab.

 

Teilplan  1.31.31 -  Förderung Träger der Wohlfahrtspflege (ab Seite 53)

 

Teilplan  1.31.51 – Sonstige Soziale Leistungen (ab Seite 61)

 

Teilplan  1.36.30         Leistungen für junge Menschen/Familien (ab Seite 73)1.

 1.36.30.44    Suchtberatung und Therapievermittlung

 

Teilplan  1.36.60       – Jugendarbeit (ab Seite 76)

                1.36.60.45  - Soziale Stadt Wehringhausen

 

Teilplan  1.41.10 Krankenhäuser (ab Seite 80)

Teilplan  1.41.40 – Gesundheit und Verbraucherschutz (ab Seite 87)

 

 Herr Groening stellt fest, dass es keine weiteren Fragen zu den Teilplänen gibt.

 

Frau Engelhardt bedankt sich ganz herzlich bei Herrn Groening.

Sie weist darauf hin, dass man vor der Beschlussfassung den Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen auf ein Budget in Höhe von 2.500 € jährlich behandeln müsse. Dieser Ausschuss habe den Beschluss über diesen Antrag  auf die Haushaltsplanberatungen geschoben.

 

Herr Wirth erklärt, dass dieser Antrag im Beirat für Menschen mit Behinderungen entstanden sei. Er habe versucht, den Inhalt schriftlich darzustellen. Er weist auf die ausgelegte Tischvorlage hin und erläutert diese (siehe Anlage 2 zu TOP 6.1).

 

Herr Gerbersmann macht deutlich, dass er damit aus grundsätzlichen Erwägungen ein Problem habe. Man habe bisher die Regel durchgehalten, dass man Ausschüssen, Beiräten und sonstigen Gremien im Regelfall kein eigenes Budget zur Verfügung stelle. Eine Ausnahme seien die Bezirksvertretungen. Diese hätten ein eigenes Budget, weil das so in der Gemeindeordnung geregelt sei. Er würde diese Regelung auch gern beibehalten. Man käme sonst zu einer völligen Zersplitterung von Kleinpositionen. Er schlage vor, dass man darüber reden könne, wenn man ein konkretes Projekt im Beirat habe. Ein solches konkretes Projekt  könne man im Haushaltsplan mitaufnehmen. Die Forderungen anderer Beiräte würden sonst folgen, wenn man diesem Beirat ein eigenes Budget zugestehe. Er schlage als Kompromiss vor, dass Mittel zur Verfügung gestellt würden, wenn der Beirat beispielsweise etwas zum Aktionstag durchführen wolle oder ähnliche Vorhaben. Darüber könne man gern reden. Er bitte, von einem allgemeinen Budget zur eigenen Verwendung abzusehen.

 

Herr Sondermeyer sagt, dass er ausdrücklich darum bitte, dem Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen zuzustimmen. Er wolle darauf hinweisen, dass der Beschluss im Beirat für Menschen mit Behinderungen einstimmig gefasst worden sei. Es gehe darum, dass man selbstbestimmt agieren könne und nicht um etwas bitten müsse. Er erläutert die Gründe für ein Budget anhand von zwei geplanten Projekten.

 

Herr Meier merkt an, dass seine SPD-Fraktion den Vorschlag von Herrn Gerbersmann einer projektbezogenen Förderung positiv bewerte. Das wäre sicher auch angemessen. Man sehe auch den Konflikt mit den anderen Beiräten. Man sei Herrn Gerbersmann für seinen Vorschlag sehr dankbar und würde das unterstützen.

 

Herr Sondermeyer teilt mit, dass er den Wortbeitrag von Herrn Meier überlegenswert finde. Er bitte aber zu bedenken,  dass es nicht so  viele Beiräte  in der Stadt Hagen gebe. Das sei kein großer Kostenaufwand für die Stadt Hagen. Außerdem sei es ein Zeichen, das man setze.

 

Frau Sauerwein erklärt, dass sie darauf hinweisen wolle, dass der  Beirat für Menschen mit Behinderungen regelmäßig Stammtische für die Partizipation durchführe. In der Tischvorlage seien  zahlreiche besondere Ausgaben aufgeführt. Damit fielen regelmäßig Ausgaben an, die mit Anträgen für Projektmittel belegt werden müssten. Sie befürchte, dass das Verfahren sich dann insgesamt komplizierter gestalten werde. Könne man zusichern, dass das Geld dann immer zur Verfügung stünde? Es sei auch ein wichtiges Signal an die Menschen, die regelmäßig am Stammtisch teilnähmen und sich bemühten, Partizipation in die Politik und die Gesellschaft zu bringen.

 

Herr Dr. Krauß-Hoffmann führt aus, dass sich seine CDU-Fraktion dem Vorschlag von Herrn Gerbersmann anschließen könne. Das sei auch beim letzten Mal in dem Sinne diskutiert worden. Das Anliegen sei konkretiert worden und  ein deutliches Signal. Es sei ein Element, um in einer Haushaltssicherungskommune den Haushalt transparent steuern zu können, Synergien zu nutzen und die wenig vorhandenen Mittel zielgerecht einsetzen zu können.

 

Frau Engelhardt liest den Beschlussvorschlag zu dem Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen vor und lässt  darüber abstimmen.

 

Anschließend stellt sie den Beschlussvorschlag zu dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

  1. Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen

 

Die Stadt Hagen wird für die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu den bisherigen Sach- und Personalkosten ein jährliches Budget im Haushalt in Höhe von 2.500 Euro zur Verfügung stellen.

 

Die Verfügung über dieses Konzept obliegt der Geschäftsstelle des Beirates in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

4

 

SPD

 

2

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

FDP

1

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

AfD

 

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

  6

Dagegen:

  7

Enthaltungen:

  0

 

 

 

  1. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2022/2023 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

2

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

FDP

1

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

Die Linke

 

1

 

HAK

 

 

1

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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