17.05.2022 - 5.4 Neugestaltung des Krupp Werk 2 Geländes im Nahm...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker begrüßt die Anwohnerschaft und erteilt dieser das Wort.

 

Der Sprecher der Gruppe berichtet, dass die Anwohnerschaft aus der Presse erfahren hat, dass die Fläche des Krupp II Geländes verplant sei und eine Spedition bzw. Lagerhalle dort errichtet werden soll. Eine Einbindung der Anwohner durch eine Sprech- bzw. Informationsstunde, bzw. eine Anhörung der Anwohner habe es dazu vorab nie gegeben. Anhand der zur Verfügung gestellten Fotos kann man sehen, wie sich das Hochwasser in 2021 auf dem dortigen Gelände ausbreitet hat. Auf dieser Fläche soll nun die geplante Bebauung stattfinden. Der Sprecher erklärt, dass den Anwohner*innen bewusst sei, dass sie in einem Gewerbemischgebiet wohnen, trotzdem aber gerne in die Planungen mit einbezogen worden wären. Als unmittelbare Anwohner*innen mache man sich Sorgen bezüglich einer evtl. Lärmbelästigung oder ähnlichem, da es bereits jetzt durch einen benachbarten Entsorger zu erhöhtem Lärm kommen würde. Die Anwohnerschaft bittet um Prüfung, ob dieses Gelände für eine Spedition überhaupt geeignet ist.

Der Sprecher berichtet, dass aufgrund des noch derzeit unbebauten Geländes die Häuser der Anwohner*innen vom Hochwasser verschont blieben, da sich das Wasser besser verteilen konnte. Zusätzlich grenze eine alte Mauer die Häuser ab und glücklicherweise lagen Schuttablagerungen auf der unbebauten Fläche, welche ebenfalls als Damm und somit Hochwasserschutz gedient haben. Im Zuge der Bebauung solle der Bach renaturiert werden, diesbezüglich ergibt sich die Frage seitens der Anwohnerschaft, wie der Bachverlauf angedacht sei. Ebenfalls mache man sich Sorgen, wie die Zufahrtsregelung bei der geplanten Spedition aussehen wird. Sollte es zu dieser Bebauung kommen, sei die Frage, ob in diesem Rahmen auch eine Art Damm gebaut werden würde, um vor evtl. weiterem Hochwasser zu schützen.

 

Eine weitere Sprecherin der Anwohnerschaft berichtet, dass bereits Kontakt zu NRW Urban bezüglich der Planung und einer evtl. Lärmbelästigung aufgenommen wurde, leider mit keinem zufriedenstellendem Ergebnis.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern und erteilt Frau Siegwarth vom Umweltamt der Stadt Hagen das Wort.

 

Frau Siegwarth teilt mit, dass Sie eine schriftliche Stellungnahme zu der Anfrage erstellt hat und führt aus, dass das Geländer im Besitz der NRW Urban ist. Diese entscheide selbst als Eigentümer über die Nutzung. Es liegen Verträge vor, wonach das Gelände weiterhin gewerblich genutzt werden soll. Es handelt sich um ein Gelände mit tatsächlichen Altlasten, so dass eine Sanierung für eine gewerbliche Nutzung deutlich einfacher sei, als für eine anderweitige Nutzung. Frau Siegwarth berichtet, dass dem Umweltamt im Rahmen von Gesprächen mit NRW Urban mitgeteilt wurde, dass es einen Investor gäbe, der dort eine Halle bauen wollen würde. In den Ansätzen wurde über eine eventuelle Einfahrt gesprochen, ebenso über eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des Baches. Aber eine konkrete Planung liegt beim Umweltamt nicht vor. Frau Siegwarth erklärt als Mitarbeiterin in der Unteren Wasserbehörde, dass bei einer Offenlegung des Baches die Anwohner*innen auf jeden Fall beteiligt werden würden. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Wassermengen bei der Flutkatastrophe weit über den Mengen eines 100-jährigen Hochwassers lagen und man hoffe, dass sich dies nicht wiederhole.

 

 

Alle Maßnahmen die durch die Gemeinde ergriffen werden, dienen dem Schutz vor einem solchen Hochwasser. 2021 kam zu diesem Hochwasser Starkregen dazu, der die Wassermengen verdoppelt habe. Gerade im Nahmertal war aufgrund der Abholzungen zu sehen, dass die Hänge sich vollgesogen haben und u. a. Geröll von den Wassermassen mitgerissen wurden. Dieses Geröll habe die Situation noch zusätzlich verschlimmert. Frau Siegwarth berichtet, dass aktuell ein Hochwasserschutzkonzept für die gesamte Stadt entwickelt werde, aber u. a. die Fläche des Werkes II bei der Planung rausfalle, da diese zu stark belastet ist, um eine Retentionsfläche daraus zu fertigen.

 

Der Sprecher der Anwohnerschaft weist darauf hin, dass seitens der Anwohner teilweise ein Interesse bestünde, Grundstücke von der NRW Urban zur privaten Nutzung abzukaufen und weist auf die Enttäuschung hin, dass die Anwohnerschaft bei den Planungen nicht miteingebunden wurde.

 

Herr Römer erkundigt sich, ob die geplante Halle auf Basis der alten Baugenehmigung erbaut werden solle. Wäre dies der Fall, dann wäre auch die verkehrliche Planung abzuleiten. Er verstehe die Sorgen der Anwohnerschaft. Herr Römer möchte wissen, ob bei der Thematik Hochwasserschutz das Gelände ebenfalls berücksichtigt würde. Er regt an, die Anwohner*innen zu informieren, sobald die geplante Bebauung im Bauausschuss thematisiert werde. Ein eventuelles Kaufinteresse seitens der Anwohnerschaft müsse aus Sicht von Herrn Römer mit der Verwaltung, dem Eigentümer und dem Investor besprochen werden.

 

Herr Treß weist daraufhin, dass es sich um eine geplante Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch handelt und erklärt, dass dabei die politischen Gremien nicht mehr mit eingebunden werden, da bereits Baurecht vorliege. Er berichtet, dass im Stadtentwicklungsausschuss am Rande über das Thema gesprochen wurde und für den geplanten Bau nicht die volle Grundstücksfläche zur Verfügung stünde. Herr Treß führt aus, dass eine Renaturierung des Baches nach dem modernsten Standard durchgeführt werden würde, so dass die Anwohner ausreichend geschützt werden. Aufgrund der geplanten Offenlegung verringere sich das zu bebauende Grundstück stark, aber dort wäre ein beschränkt störendes Gewerbe möglich, dass sich teilweise in die Umgebung einfüge. Eine Beteiligung der politischen Gremien erfolge in diesem Fall nicht, lediglich eine Genehmigung durch die Verwaltung wäre erforderlich.

 

Eine Sprecherin der Anwohnerschaft erläutert, dass die Schwerpunkte der Eingabe bei Hochwasserschutz und Lärmschutz liegen. Sie erläutert, dass die Eingabe im Mai 2021 vor der Flutkatastrophe eingereicht wurde, zum damaligen Zeitpunkt stand Lärmschutz und mangelnde Bürgerbeteiligung im Fokus. Bei der Flutkatastrophe wurden die Anwohner durch das nichtbebaute Grundstück und einer kleinen Mauer geschützt, da das Wasser sich ausreichend verteilen konnte. Bei einer geplanten Bebauung wäre diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Die Sprecherin weist daraufhin, dass auch bei anderen Eigentumsverhältnissen die Stadt Hagen eine Fürsorgepflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber den Bürger*innen habe. Sie erklärt, dass der Wunsch der Anwohnerschaft wäre, unabhängig von einer Altlast, das Gelände unbebaut zu belassen und lediglich die angefallenen Erdanschüttungen vom letzten Hochwasser zu beseitigen.

 

 

Die Sprecherin ergänzt, dass durch den angesiedelten Containerdienst bereits eine Lärmbelästigung vorliege und diesbezüglich die Anwohnerschaft in Kontakt mit der Verwaltung steht. Sollte es letztendlich doch zu einer Bebauung kommen, bittet sie um einen entsprechenden Lärm- und Hochwasserschutz.

 

Frau Siegwarth bestätigt, dass es sich um eine Bebauung nach §34 Baugesetzbuch handelt, wonach es keinen Bebauungsplan geben wird und lediglich ein Bauantrag gestellt werden muss. Frau Siegwarth kann nur empfehlen, dass NRW Urban als Eigentümer Kontakt mit der Anwohnerschaft aufnimmt und verdeutlicht, dass NRW Urban fest plant, dort weiteres Gewerbe anzusiedeln und das Gelände nicht unbebaut bleiben werde. Sie schlägt vor, dass die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Bedenken gegenüber NRW Urban äußern, da diese anscheinend noch nicht erfolgreich dorthin kommuniziert wurden.

 

Herr Kretschmann teilt mit, dass er den Eindruck habe, dass noch großer Klärungsbedarf bestehe und empfiehlt die Aufstellung eines Bebauungsplanes seitens der Stadtverwaltung.

 

Herr Römer findet die Idee eines Bebauungsplanes gut, sieht aber die Langwierigkeit als Problem. Daher schlägt er vor, dass bezüglich des Lärm- und Hochwasserschutzes geprüft wird, welche Möglichkeiten die Verwaltung habe bzw. welche Verpflichtung seitens der Stadt vorliege. Bei der Prüfung könne ebenfalls der Investor mit einbezogen werden. Allerdings sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Investor nicht allein durch die Anwohnerschaft geschehen, sondern die Verwaltung sollte mit involviert bleiben, da eine alleinige Kontaktaufnahme seitens der Anwohnerschaft nicht erfolgsversprechend sein würde. Herr Römer erklärt, dass gerade eine Pflicht seitens der Verwaltung zum Lärm- und Hochwasserschutz geprüft werden müsse, da durch eventuelle Maßnahmen mit hohen Kosten zu rechnen sei.

 

Die Sprecherin der Anwohnerschaft bestätigt die von Herrn Römer beschriebene Hilflosigkeit gegenüber NRW Urban und bittet die Verwaltung um Unterstützung.

 

Herr Dr. Bücker weist auf den Vorschlag von Frau Siegwarth hin, ein gemeinsames Gespräch mit der Anwohnerschaft, NRW Urban und der Verwaltung zu führen und bittet Frau Siegwarth nochmal um eine kurze Erläuterung.

 

Frau Siegwarth bestätigt, dass seitens der Wasserbehörde eine Pflicht zum Hochwasserschutz bestehe und man seit der Flutkatastrophe noch mehr sensibilisiert sei. Sie weist darauf hin, dass grundsätzlich bei Wassernähe mit einer Überschwemmung gerechnet werden müsse, da es keinen 100-prozentigen Schutz gebe. Bei einer Renaturierung werde der Hochwasserschutz selbstverständlich geprüft und berücksichtigt, aber eine Garantie gebe es nicht. Frau Siegwarth empfiehlt ein Gespräch mit der NRW Urban zu führen, bei dem die Anwohnerschaft, das Umweltamt und auch Kolleg*innen aus der Bauplanung vertreten wären. Sie weist nochmal daraufhin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Anträge vorliegen, dies beziehe sich auf den Bau einer Halle und auf die Renaturierung des Baches. Frau Siegwarth erklärt, dass es bzgl. des Lärmschutzes eine gesetzliche Regelungen geben würde. Bei einem Bauantrag müsse ebenfalls der Lärmschutz durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen werden.

 

Herr Treß schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend zu formulieren, dass ein gemeinsamer Gesprächstermin zwischen Anwohnerschaft und dem Eigentümer NRW Urban durch die Stadtverwaltung koordiniert werde und das Umweltamt und Bauordnungsamt ebenfalls an dem Gespräch teilnehmen.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich bei Herrn Treß für die Zusammenfassung und bittet um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für rgeranregungen und rgerbeteiligung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3742&TOLFDNR=322622&selfaction=print