30.08.2022 - 3.2 Mündlicher Bericht zu den OZG Booster-Leistungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann stellt dar, dass das Thema Online Zugangs Gesetz (OZG) schon Thema in dem Vorgängergremium der ODK war. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung sich bezüglich der Reihenfolge der Abarbeitung der betroffenen Prozesse an den überregionalen Entwicklungen orientieren wird.

Der sogenannte EfA-Prozess „Einer für Alle“ bildet hier die Grundlage. Eine Gemeinde entwickelt zentral die entsprechenden Anwendungen und stellt diese dann den anderen Kommunen zur Verfügung. Aktuell stockt dieser Prozess jedoch noch. Die ersten dieser EfA Leistungen sind aber inzwischen da.

Herr Lazar wird den aktuellen Sachstand hierzu vortragen und die Anwesenden informieren, wie aus der Sicht der Verwaltung dieser Prozess aktuell läuft.

 

Herr Lazar stellt den aktuellen Sachstand zum OZG unter Bezugnahme auf eine PowerPoint Präsentation (Der Foliensatz ist der Niederschrift als Anlage beigefügt) dar. Es läuft momentan schleppend. Am Ende der Präsentation wird Herr Lazar noch zwei EfA-Leistungen vorstellen, welche sich bereits in der Umsetzung befinden.

 

Herr Fritzsche fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass von den 2017 angekündigten 575 Leistungen bis Ende 2022 nur 35 zur Verfügung stehen und man damit weit entfernt von den angekündigten 575 sei?

 

Herr Lazar bestätigt diese Annahme Es werden wahrscheinlich etwas mehr als 35 Leistungen sein, da bereits in der Vergangenheit selber Digitalisierungen von Leistungen vorgenommen wurden.

 

Herr A. Böhm merkt, an dass öffentlich eher der Eindruck erweckt wurde, es handele sich um eine durchgehende Digitalisierung der Verwaltung beim OZG. Dass die Prozesse im Hintergrund nicht mitgedacht wurden, sei ihm neu, zumal die Erwartungshaltung aus dem OZG etwas anderes gewesen wäre. Der Kunde sollte seine Onlinedaten medienbruchfrei in der Verwaltung bearbeiten lassen. Die jetzige Situation wäre schon sehr irritierend.

 

Herr Lazar bestätigt dies und teilt die Auffassungen von Herrn A. Böhm. Das Gesetz regelt aber nur den Onlinezugang.

 

Herr M. Böhm ergänzt, dass alle in der kommunalen Familie dies am Anfang so verstanden haben und so wurde es auch kommuniziert. Über die Dachverbände bzw. Spitzenverbände wurde immer wieder eingefordert, über die Prozesse zu reden. Dies führte immer zu ausweichenden oder gar keinen Antworten. Erst Anfang dieses Jahres wurde darauf hingewiesen, dass das OZG nur den Onlinezugang regelt.

 

Herr George bedankt sich für die Ausführungen und erfragt, ob damit dann auch gerechnet werden kann, dass Ende dieses Jahres die 35 Leistungen in Hagen zur Verfügung stehen? Er merkt an, dass es in NRW auch Kommunen gibt, welche die Digitalisierung bereits vorangetrieben haben, da sie das OZG genauso interpretiert haben. Daher ist die jetzige Aussage nicht ganz nachvollziehbar.

 

Herr Lazar bestätigt die Aussage von Herrn George in teilen, merkt aber auch an, dass das, was über den Onlinezugang in Hagen ankommt, auch digitalisierungsfähig sein muss. Leider ist die aktuelle Qualität nicht hinreichend genug, um die Fachverfahren und Arbeitsschritte darauf abstimmen zu können und eine Arbeit damit zu ermöglichen. Dies begründet sich hauptsächlich in der fehlenden Standardisierung. Wäre dies nicht so, würde er die Aussage von Herrn George unterstreichen.

 

Herr Borchert schließt sich der Meinung an, dass das Vollzugsdefizit im Bereich der Digitalisierung nicht auf Seiten des Gesetzgebers liegt, es liegt auch auf der Seite der Kommunen. EfA funktioniert nicht. Die Prozesse, z.B. an Universitäten, laufen sehr gut und erfolgreich auf Landesebene, auf Ebene des OZG läuft es gar nicht. Herr Borchert fragt nach, ob die Stadt Hagen vielleicht einmal versucht hat, diesen Prozess eigenständig zu erweitern um zu versuchen, diesen auf eigener Ebene so zu entwickeln, dass es für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht?

 

Herr Lazar erwidert, dass mit Ankündigung der arbeitsteiligen Umsetzung im Rahmen des OZG die Stadt Hagen sich so an dem Prozess beteiligen wird, wie es vorgesehen ist. Um solche Prozesse umzusetzen bedarf es aber auch eines Gesetzgebers, der dieses ermöglicht. Dies wird er am Beispiel des Personalausweises später kurz erläutern. An vielen Stellen fehlen für die Umsetzung die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Herr M. Böhm macht deutlich, dass Hagen in der breiten Masse mitschwimmt. Es gibt zwar einzelne Kommunen die weiter sind, aber ein großer Teil ist damit beschäftigt, das OZG umzusetzen. Das Kommunalportal, welches hierfür genutzt werden soll, funktioniert immer noch nicht richtig. Die Stadt Hagen ist mit vielen anderen Kommunen im sogenannten Onboarding-Prozess und hofft, dass das Kommunalportal zeitnah zur Verfügung stehen wird. Sobald bekannt ist wie die Leistungen zur Verfügung gestellt werden, kann intern mit der Umsetzung und Implementierung begonnen werden.

 

Herr A. Böhm stellt fest, dass seine Frage sich nicht in Richtung ob die Verwaltung irgendeine Schuld trägt richtet. Der gesamte Prozess, welcher sich nun offenbart ist aus seiner Sicht eine Katastrophe und mehr eine Fassadenveranstaltung. Nach außen wir der Eindruck erweckt, dass nun ein Onlinezugang geschaffen wurde, jedoch werden die Kommunen mit der Aufgabe alleine gelassen, das Verfahren intern abzuwickeln. Er schließt die Frage an, seit wann diese Dimension denn absehbar gewesen ist? Was kann man jetzt noch tun, wenn das was digitalisiert wurde, gar nicht weiterverwendet werden kann? Behindern uns möglicherweise diese 35 Leistungen sogar noch oder ist es eventuell sinnvoller, selber die Leistungen medienbruchfrei zu definieren?

 

Herr Gerbersmann betont, dass dies das Problem des Föderalismus sei. Es gibt eine kommunale Selbstverwaltung und eine Selbstverwaltung der Länder und jeder macht es anders. In vielen Bereichen gibt es keine Vorgaben, wie etwas zu behandeln ist, so dass unterschiedliche Abwicklungen der Prozesse vorliegen. Herr Gerbersmann erläutert, dass In NRW z.B. keine einheitlichen Vorgaben für ein Buchungssystem bestehen. Die Folge hiervon ist, dass jede Kommune aktuell Projekte in Millionenhöhe durchführt. Zielführender wäre es gewesen, ein Produkt auf Landeseben zu entwickeln, welches dann von allen Beteiligten verwendet werden würde. Dieses Vorgehen wäre auch so übertragbar auf die Verwaltungsdienstleistungen.

Nachteilig bei der Vorgabe eines Produktes wäre es, dass die Kommunen, welche dieses Produkt aktuell schon nutzen, schnell und problemlos die Vorgaben umsetzen könnten, alle andere Kommunen müssten erst auf das Produkt umstellen um überhaupt damit arbeiten zu können. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand. Eventuell sind dann auch Verträge zu kündigen, was allerdings aufgrund der Laufzeit wahrscheinlich nur bedingt möglich ist. Die EfA-Leistungen sollten daher von vornherein so programmiert werden, dass zumindest erkennbare Schnittstellen für die meisten einschlägigen Programme vorhanden sind. Dies ist jedoch derzeit nicht der Fall.

Lösungen, welche die Verwaltung selber entwickelt hat, wurden medienbruchfrei gestaltet und bieten dem Bürger eine gute Abwicklung der beantragten Leistung. Herr Lazar wird darum gebeten noch einmal die Frage zu beantworten inwieweit die Verwaltung zielführend an der ein oder anderen Stelle eingreifen kann.

 

Herr Lazar führt aus, dass die nun beginnende Standardisierung und das damit verbundene umdenken, sich auch in dem neuen Gesetzesentwurf wiederspiegeln wird. Daher ist davon auszugehen, dass die EfA-Leistungen wie z.B. Wohngeld sich auch dahingehend entwickeln werden. Eine Entwicklung eigener Standards ist nicht sinnvoll, dies soll über das gesamte Bundesgebiet, über die föderalen Strukturen gemeinsam geschehen. Man sollte sich daher jetzt die Zeit geben und das OZG 2.0 abwarten, damit die X-Standards durch die Fachverfahrenshersteller in den Verfahren implementiert werden können.

 

Herr Gronwald weist darauf hin, dass es unabdingbar ist genug Pflichtfelder zu haben um die notwendigen Daten zu erhalten. Sofern diese nicht ausgefüllt sind, sollte ein Versenden des Antrages überhaupt nicht möglich sein.

 

Herr Lazar stimmt den Ausführungen von Herrn Gronwald zu. Hierfür sind auch die Registerabgleiche zu berücksichtigen, wo es immer noch große Baustellen gibt. Im Ergebnis muss die Qualität der Daten stimmen. Es gilt zu vermeiden, dass der Bürger aufgrund der Datenlage nach Antragsstellung noch einmal zur Vervollständigung kontaktiert werden muss. Diesbezüglich nennt Herr Lazar auch den Bereich des Onlinezugang für die Beantragung von Wohngeld. Hier erfolgt der Zugang über Schleswig-Holstein, wodurch bei den Bürgern Irritationen entstehen. Es ist nicht direkt erkennbar, dass man den Antrag in Hagen stellt. Ein einheitliches Erscheinungsbild ist noch nicht gegeben, obwohl hierfür alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden. Eine Umsetzung ist bis jetzt leider nicht erfolgt. Der Vorgang kann jedoch Online im Rahmen einer E-Mail zum Abschluss gebracht werden. Wie und ob diese Daten in Hagen weiterverarbeitet werden bzw. werden können, ist noch zu prüfen. Herr Lazar hofft, dass das OZG Gesetz 2.0 an den Stellen ansetzt, wo Handlungsbedarfe bestehen.

 

Herr George und Herrn A. Böhm äußern hierzu ihr Unverständnis. Sie können aber nun nachvollziehen, warum die Daten von der Verwaltung nicht übernommen werden können.

 

Herr Gerbersmann betont noch einmal, dass der Vortrag zeigen sollte, dass noch einiges an Arbeit notwendig ist, bis man mit den angedachten Prozessen tatsächlich etwas anfangen kann. Man hat zumindest erkannt, dass die Daten an die Kommunen so zu übermitteln sind, dass diese in die Lage versetzt werden die Schnittstellen so zu definieren, dass die Daten medienbruchfrei verarbeitet werden können.

 

Herr George erfragt, ob im neuen OZG-Gesetz 2.0 vorgesehen ist, den optischen Eindruck der EfA-Leistungen zu verbessern und zu standardisieren?

 

Herr Lazar stellt dar, dass dies auch jetzt schon vorgesehen war. Die Verwaltung hat alles, was an Corporate Identity zur Verfügung stand an die zuständige Stelle übersandt. Eine Umsetzung erfolgte aber leider nicht. Hierdurch entsteht für die Bürger der Eindruck, auf einer falschen „Seite“ gelandet zu sein und brechen den Bearbeitungsvorgang ab.

Reduzieren

 

Reduzieren

TOP

 

Siehe Anlage.

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3738&TOLFDNR=325209&selfaction=print