01.12.2022 - 2.5 Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann teilt mit, dass das Bundesfinanzministerium eine Vereinbarung zur Verlängerung der Option zur Umsatzbesteuerung vorbereitet. Das bedeutet, dass kein erneuter Beschluss benötigt wird, solange dem Vorgehen nicht widersprochen wird. Somit werden einige Leistungen – auch außerhalb der Betrauung – ggf. noch nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher kann es sein, dass redaktionelle Änderungen in Vorlagen (bspw. Gebührensatzungen) notwendig werden. Diese Prüfung der Verwaltung erfolgt bis zur Sitzung des Rates und es werden notfalls Änderungen vorgenommen.
Herr Schmidt verweist auf die Begründung der Vorlage und bittet um Erläuterung, wieso es für die Stadt Hagen finanziell günstiger ist, die Neuregelung noch nicht anzuwenden und weshalb der Betrauungsakt des WBH davon nicht betroffen ist.
Herr Gerbersmann antwortet, dass die Verwaltung durch die Betrauungsakt-Lösung in diesen Bereichen nicht umsatzsteuerpflichtig wird. Daher führt die Nichtanwendung des § 2b weder zu einem positiven noch zu einem negativen Effekt bezogen auf den Betrauungsakt. Dennoch kann in anderen Bereichen – die in ihrer Summe deutlich geringer sind – Umsatzsteuer eingespart werden.
