27.10.2022 - 5.7 Entscheidung über die Einführung einer Grundste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt merkt an, dass sich die Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI enthalten wird, da das Thema Grundsteuer C – aufgrund des Potenzials von 400.000 € - noch fraktionsintern erörtert werden soll.
Herr Hentschel fragt, ob es Auswirkungen auf den Möbelmarkt XXXLutz gegeben hätte, wenn die Grundsteuer C bereits vorhanden gewesen wäre. Außerdem möchte er wissen, ob die Grundsteuer C auch noch zukünftig eingeführt werden kann.
Herr Gerbersmann antwortet, dass die Verwaltung nicht tatsächlich von 200 Grundstücken ausgegangen ist, sondern es sich hierbei lediglich um ein Rechenbeispiel handelt. Er verweist auf die Vorlage und die Erwägungsgründe der Verwaltung, die Grundsteuer C nicht einzuführen. Hierbei ist ausschlaggebend, dass alle baureifen Grundstücke der Gemeinde vollständig ermittelt, einzeln beschrieben und begründet und entsprechende Karten hinterlegt werden müssen. Die Grundstücke dürfen dabei jedoch nicht zoniert werden. Dieser Aufwand ist jährlich zu wiederholen. Der hiermit verbundene Aufwand ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu rechtfertigen. Bezüglich der Frage von Herrn Hentschel geht es nach Lesart der Verwaltung im Wesentlichen um Wohnraum. Seiner Auffassung nach, wäre es nicht gelungen, die Grundsteuer C auf das Möbelhaus XXXLutz anzuwenden. Die Entscheidung über die Einführung der Grundsteuer C kann auch zukünftig geändert werden.
