27.10.2022 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Arlt teilt mit, dass für das Thema Stadtsauberkeit die für heute angekündigte Vorlage der Verwaltung nicht in Gänze fertiggestellt werden konnte. Die Vorlage wird zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2022 und des Rates der Stadt Hagen am 15.12.2022 eingebracht. Der Grund der Verzögerung liegt darin, dass nicht bloß der Stand mitgeteilt, sondern bereits konkrete Vorschläge unterbreitet werden sollen.

Außerdem teilt er mit, dass der Untersuchungsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche die Stadt Hagen bzgl. des Themas Hochwasser besucht hat. Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt den Eindruck gewonnen, dass die Verwaltung und insbesondere die Rettungskräfte gut auf diesen Krisenfall vorbereitet waren und dementsprechend gut reagiert haben. Weiterhin teilt er mit, dass die Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des nachgebesserten Bebauungsplanes für das  Feuerwehrgerätehaus vor dem Oberverwaltungsgericht Verwaltungsgericht Münster (OVG) stattgefunden hat. Das OVG Münster hat die Verwaltung in Ihrer Prognose bestätigt. Eine Revision ist nicht zugelassen worden, sodass für die Kläger noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde besteht. Das Verfahren gegen die Baugenehmigung ist noch anhängig, da das Verwaltungsgericht Arnsberg die Verhandlung zunächst zurückgestellt hat, um das Urteil des OVG Münster abzuwarten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die Kommunen aufgrund eines Erlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen gehalten sind, sich zur Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit mit dem Szenario einer Gasmangellage mit begleitenden, längerfristigen (72 Stunden und länger) Stromausfall – einem sog. Blackout – auseinanderzusetzen. Das Innenministerium hat Handlungsempfehlungen erarbeitet, die sich in der Endabstimmung befinden, den Kommunen aber bereits als Entwurf zugegangen sind. Dieser Entwurf enthält konkrete Hinweise für die Kommunen, welche Punkte zu bedenken sind, um sich auf ein solches Szenario vorzubereiten, auch wenn dieses sehr unwahrscheinlich ist. Die oberste Priorität für die Kommunen ist, die Aufrechterhaltung der Verwaltung im Hinblick auf die kritischen Verwaltungsaufgaben sicherzustellen.

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass die Fortschreibung des Haushalts für 2023 nicht in diesem Dezember vorgelegt werden kann, da die Landesregierung die Orientierungsdaten erst im Laufe des Monats November liefern kann. Der Haushalt ist genehmigt, sodass dies unproblematisch ist. Die Fortschreibung wird im Folgejahr vorgelegt.

 

Herr Hentschel fragt nach einer Auflistung, welche Auswirkungen bzw. Mehrbelastungen die Verwaltung aufgrund des gestiegenen Leitzinses erwartet.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Erhöhung des Leitzinses um 0,75 % - durch die Europäische Zentralbank (EZB) – deutliche Auswirkungen auf die Verwaltung hat.  Dieses Jahr besteht noch kein Problem. Im nächsten Jahr wird die Verwaltung jedoch bereits leicht über den veranschlagten Sätzen liegen. Ab dem Jahr 2024 steigt dies deutlich über die gesetzten Limits hinaus. Die Verwaltung wird die Auswirkungen deutlich im Haushalt spüren. Daher ist eine Altschuldenlösung sehr wichtig. Er teilt mit, dass es einen Termin im Bundeskanzleramt gegeben hat. Dort wurde versichert, dass der Bundeskanzler hinter einer Altschuldenlösung steht. Hierzu soll noch in diesem Jahr ein Entwurf aus dem Bundesministerium für Finanzen gegeben werden. Auch auf Landesebene werden hierzu intensive Gespräche geführt.

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