08.09.2022 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker erklärt, dass im Bereich der Bahnhofstraße und des Graf-von-Galen-Rings in den vergangenen Jahren die gastronomischen Außenbereiche erheblich angewachsen sind und durch scheinbar dauerhaft installierte Podeste und Sonderaufbauten einen anderen Charakter bekommen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen Raums. Er möchte wissen, welcher Gebührentarif für die Außengastronomie im Bahnhofsviertel angesetzt wird und nach welchen Kriterien die Zuordnung zu der Art der Sondernutzung stattfindet. Weiterhin möchte er wissen, ob es bei der Zuordnung einen Ermessensspielraum gibt und falls ja, wer über diesen entscheidet. Darüber hinaus verweist er auf das Protokoll der Bezirksvertretung Mitte aus März 2022, laut dem Herr Lichtenberg die Auskunft gegeben hat, dass die Sondernutzungsgebühren nach Standort und Fläche berechnet werden. Seiner Meinung nach sind die erhobenen Sondernutzungsgebühren in dem im Protokoll gegebene Beispiel zu gering. Daher fragt er nach der Angemessenheit der Berechnung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Hentschel erklärt, dass seine Anfrage gleichwohl privater Natur ist, da er selbst betroffen ist. Er ist langjähriger Kunde der städtischen Tochtergesellschaft Mark-E (ENERVIE) und zuvor bei den Stadtwerken. Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Strom- und Gasmarkt hat er sich an die ENERVIE gewandt und gefragt, ob eine bloße Ummeldung reicht, oder ob es diesbezüglich eine andere Vorgehensweise gibt, da er im Dezember umzieht. Er berichtet, dass er einen komplett neuen Vertrag abschließen muss und dass es ungewiss ist, ob er überhaupt noch Gas geliefert bekommt bzw. dann in den Grundversorgungstarif eingestuft würde. Er ist der Auffassung, dass so ein Geschäftsgebaren gegenüber Bestandskunden nicht in Ordnung ist. Er möchte wissen, ob der Verwaltung dieser Umgang der ENERVIE mit Bestandskunden bekannt ist und ob nicht eine andere, sozialere Regelung getroffen werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass die Anfrage auch einen abstrakten Kundenkreis anspricht, auch wenn die Anfrage Herrn Hentschel privat betrifft. Die Verwaltung kann hierzu keine Antwort geben, wird diese Anfrage jedoch an die Mark-E weitergeben, sodass eine Antwort bzgl. des Grundversorgungstarifs von dort erfolgen kann.

 

Frau Engelhardt verweist auf einen Vorfall in der Hagener Innenstadt am 27.08.2022. Hierbei wurden die Anwohner und Besucher der Fußgängerzone über ein dort befindliches Auto ohne Insassen mittels Lautsprecher über irgendetwas informiert. Der Initiator des Vorhabens ist nicht ersichtlich gewesen. Sie möchte wissen, ob es sich um eine genehmigte Demonstration gehandelt hat und falls ja, von wem die Demonstration angemeldet wurde.

 

Herr Arlt antwortet, dass es in Hagen eine aktive Querdenkerszene gibt, die oft Protestaktionen durchführt, so auch am 27.08.2022. Hierüber wird die Verwaltung regelmäßig von der Polizei informiert. Die Polizei ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für solche Demonstrationen. Die Aktion war angemeldet und nach Kenntnis der Verwaltung legal.

 

Herr Rudel bittet um Zurverfügungstellung der Vereinbarung mit dem Betreiber der E-Scooter, um sich in die Thematik näher einarbeiten zu können. Ihm geht es hier speziell um Regelungen im Zusammenhang mit dem Abstellen der E-Scooter an nicht dafür vorgesehenen Stellen. Außerdem fragt er, ob es Regularien zur Vermietung, Anmietung oder Nutzung des Ratssaales z. B. für private Veranstaltungen gibt und ob diese zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Mook antwortet, dass zur Vermietung, Anmietung oder Nutzung des Ratssaales vor einiger Zeit eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss stattgefunden hat. Seinerzeit wurde festgelegt, dass der Ratssaal nicht privat, sondern nur für Gremiensitzungen und Veranstaltungen der Stadt Hagen als Haupt- oder Mitveranstalter vergeben wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass auch der Verwaltungsvorstand dies noch einmal präzisiert hat, da es zwar in der Vergangenheit auch vereinzelte Ausnahmen gegeben hat, die die derzeitige Auslastung im Rahmen von Gremiensitzungen aber nicht mehr zulassen. Diese Ausnahmen sind für die Zukunft ausgeschlossen.

 

Herr Geitz merkt an, dass die Landstraße 528 (L528) aufgrund von Asphaltierungsmaßnahmen komplett gesperrt werden soll und möchte wissen, ob eine einspurige Fahrbahn mit Ampelschaltung eingerichtet werden kann, sodass eine Komplettsperrung vermieden werden kann. Das würde auch die bereits massiv genutzte Umgehung über die Bundesstraße 54 (B54) entlasten. Des Weiteren erklärt er, dass seit mehreren Wochen keine Geschwindigkeitsüberprüfung im Volmetal stattgefunden hat und sich die Anwohner durch Fahrzeuge – die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten – gestört fühlen.

 

Herr Keune antwortet, dass die Straßenbaulast der L528 beim Landesbetrieb Straßen.NRW. liegt und die Verwaltung daher keine Auskunft hierzu geben kann. Er verweist an den Landesbetrieb.

 

Herr Arlt gibt die Anregung bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung weiter.

 

Herr Borchert stellt dar, dass im Bereich der Altenhagener Straße und der dort parallel abgehenden Straßen ordnungsrechtlich kreative Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden. Er fragt, ob im Rahmen der Ordnungspartnerschaft und in Zusammenarbeit mit den Waste Watchern Schwerpunktaktionen in diesem Bereich geplant sind oder geplant werden.

 

Herr Arlt antwortet, dass auch dieser Bereich ein Schwerpunkt gesetzt worden ist. Er schlägt vor, die Anregung – dort geplante Aktionen durchzuführen – weiterzugeben.

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