08.09.2022 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0720/2022 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann berichtet, dass die Verwaltung mit einer Verbesserung der Ergebnisrechnung von knapp 2 Mio. € auf circa 4 Mio. € für das Jahr 2022 rechnet. Der Grund hierfür liegt in Nachzahlungen der Gewerbesteuer aus den Vorjahren. Er verdeutlicht, dass aufgrund dieser Nachzahlungen nicht damit gerechnet werden kann, dass die Gewerbesteuer im kommenden Jahr ähnlich hoch ausfällt. Die weitere Entwicklung der Wirtschaft muss abgewartet werden. Auch die steigenden Energiekosten werden die Stadt Hagen in den nächsten Jahren erheblich belasten. Bezüglich des Marktumfelds Zinsen hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Entscheidung getroffen, den Leitzins, um 0,75 %-Punkte auf 1,25 %, weiter anzuheben. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf etwa 25 % des Kreditportfolios der Stadt Hagen. Er geht davon aus, dass sich die Liquiditätskredite zum Jahresende auf knapp unter 900 Mio. € belaufen.
Herr Borchert merkt mit Verweis auf die Vorlage an, dass für die Zinssätze der European Overnight Index Average (EONIA) für das Tagesgeld angegeben wird. Er stellt fest, dass dieser Ende 2021 abgelöst wurde und somit nicht mehr ausgegeben wird. Dieser wurde durch die Euro short-term-rate ersetzt. Er möchte wissen, wie die Zahlen zustande kommen und ob in den Berichten der Verwaltung auch in der Zukunft mit dem aktualisierten Index und der entsprechenden Referenzzahl gerechnet wird.
Herr Neuhäuser antwortet, dass der EONIA nach wie vor als Zins in der Referenz mit den Banken angegeben wird. Bezüglich der Euro short-term-rate wird er sich erkundigen und eine erläuternde Antwort zu Protokoll geben.
[Anmerkung der Schriftführung:
Die Fachverwaltung gibt diesbezüglich die folgende Antwort zu Protokoll: „Die Euro-short-term-rate (€STR) wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) als neuer Referenzzins für unbesichertes Tagesgeld entwickelt. Der EONIA wird parallel dazu durch den Abzug von 8,5 Basispunkten aus der €STR berechnet. Die Entwicklung ist also bei beiden Zinssätzen identisch."]
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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996,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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723,1 kB
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