08.09.2022 - 5.6 Betrauung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR (WBH)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass der Antrag der SPD-Fraktion unter Tagesordnungspunkt I.4.5 gemeinsam mit der Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt I.5.6 beraten wird. Er begrüßt Frau Kuhn und Frau Müller-Kabisch von Ernst & Young herzlich zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Herr Rudel erklärt, dass sich die Anfrage aufgrund der Mitteilung aus Iserlohn – zu einem ähnlichen Thema dort – ergeben hat.
Herr Gerbersmann führt in die Verwaltungsvorlage ein. Sowohl der Entwurf des Betrauungsaktes als auch der Entwurf der Änderung der Kommunalunternehmenssatzung sowie entsprechende Beispiele – wie Leistungen zukünftig geregelt werden sollen – sind der Vorlage beigefügt. Bei Grundstücksflächen und Grünanlagen wurden, aus Zwecken der Darstellbarkeit, Fallgruppen gebildet. Des Weiteren ist der gewünschte Evaluationszeitraum im Beschlussvorschlag aufgenommen worden. Er appelliert an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses die Beratungsfolge mit Beschlussfassung am 10.11.2022 einzuhalten, sodass die formalen Voraussetzungen bis zum Jahresende geschaffen werden können. Bezüglich der Nachfrage der SPD-Fraktion – ob sich aufgrund des Schreibens der Oberfinanzdirektion eine Änderung zu erwarten ist – antwortet er, dass eine weitgehende Delegation der Aufgaben vorliegen muss. Somit kommt es nicht zu einer Änderung und die Verwaltung bleibt bei der Betrauungsaktlösung. Er stellt fest, dass es einen entscheidenden Unterschied zu der AöR in Iserlohn gibt, da dort auch die Aufgaben Straßenreinigung und Winterdienst enthalten sind. Eine sogenannte Paketlösung zwischen Straßenreinigung und Winterdienst als hoheitliche Aufgabe und den anderen Aufgaben ist, laut Auskunft des Finanzministeriums, das Musterbeispiel für die Steuerbefreiung. Das liegt bei der Stadt Hagen allerdings nicht vor. Er wirbt dafür, nun bei der beschlossenen Betrauungsaktlösung zu bleiben und nach der 18-monatigen Evaluationszeit ein Resümee zu ziehen, ob eine Neuregelung notwendig ist oder nicht.
Herr Fritzsche bemerkt, dass sich die Evaluation auf die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die Frage nach dem Zuschussbedarf und die umsatzsteuerliche Zielerreichung bezieht. Er möchte wissen, ob es möglich ist, die Evaluation um Aspekte wie bspw. Qualität, Quantität, Termintreue und Ähnliches erweitert wird. Außerdem fragt er, ob bei dem Ratsvorbehalt zuerst der Verwaltungsrat oder der Rat der Stadt Hagen einen Beschluss trifft. Abschließend merkt er an, dass ein Ziel- und Kennzahlensystem zur Ausgestaltung der konkreten Leistungsstandards implementiert werden soll. Er möchte wissen, ob dieses noch nachgereicht oder erst im Verwaltungsrat entwickelt wird.
Herr Gerbersmann antwortet, dass die entsprechenden Objektgruppen dargestellt werden. Wenn ein Objekt bspw. weitestgehend unter den „Park“ fällt, wird so verfahren, wie zu dieser Objektgruppe beschrieben. Zur Evaluation merkt er an, dass diese nicht auf finanztechnische Fragen beschränkt ist. Der Ratsvorbehalt läuft grundsätzlich so ab, dass der Verwaltungsrat einen Beschluss fasst, dieser aber vorbehaltlich der Bestätigung durch den Rat der Stadt Hagen getroffen wird.
Herr Uhlenbrock ergänzt, dass die Objektliste 1.400 Objekte umfasst. Daher hat die Verwaltung darauf verzichtet, für jedes dieser Objekte die entsprechenden Objektdatenblätter als Anlage der Vorlage beizufügen. Stattdessen wurde der WBH gebeten, Objektgruppen zu bilden und dort typische und übliche Leistungen darzustellen. Es ist möglich auch einzelne Objektdatenblätter im Bedarfsfall zur Verfügung zu stellen. An dem Ziel- und Kennzahlensystem arbeitet die Verwaltung derzeit noch.
Herr Fritzsche fragt, ob eine Einzelfallbeauftragung möglich ist, wenn bspw. eine Baumscheibe sechs Mal im Jahr gereinigt werden soll, obwohl im Objektdatenblatt nur eine viermalige Reinigung pro Jahr vorgesehen ist.
Herr Dr. Richter antwortet, dass solche Anregungen wie z. B. Änderungen von Reinigungsintervallen – die in der Praxis auffallen – über den Verwaltungsrat möglich sind.
Herr Keune ergänzt, dass natürlich auch auf der Verwaltungsebene zwischen der Kernverwaltung und dem WBH weiterhin gute Beziehungen bestehen werden und ein Austausch auch unterhalb der Ebene des Verwaltungsrates stattfinden wird.
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. den Betrauungsakt in der als Anlage 1 beigefügten Fassung sowie
2. die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.
II. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des WBH zu, die dieser Vorlage beigefügte Aufgabenbeschreibung (Anlage 3) als verbindliche Grundlage für die zukünftigen Wirtschaftsplanungen des WBH zu beschließen.
III. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis einer 18-monatigen Evaluationszeit zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
X | Die Vorlage wurde, gemäß der Beratungsfolge, einstimmig 1. Lesung beschlossen. |
Anlagen zur Vorlage
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