17.03.2022 - 5.12 Bereitstellungsnotwendigkeit zusätzlicher inves...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König fragt, wieso der Beschlussvorschlag ausweist, dass die Umsetzung nach dem Ratsbeschluss erfolgt, obwohl die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss endet und der Rat in der Beratungsfolge nicht vorgesehen ist.
Herr Gerbersmann antwortet, dass es sich hierbei um den Ratsbeschluss zum Haushalt 2022/2023 handelt. Wenn der Beschluss aus der Vorlage so getroffen wird, wird dieser mit in die Veränderungsliste aufgenommen, die Gegenstand des Ratsbeschlusses zum Haushalt wird.
Beschluss:
Für die erforderlichen Anpassungsarbeiten im Hinblick auf die Nutzung durch die Förderschule Gustav Heinemann werden für 2022 weitere 305.000 € im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung gestellt.
Um den notwendigen Beginn des Schulbetriebes zum Schuljahr 2022/2023 zu ermöglichen werden die Arbeiten unmittelbar nach dem Ratsbeschluss beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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426,4 kB
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