17.03.2022 - 5.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

[Anmerkung des Schriftführung: Es hat eine gemeinsame Diskussion der Tagesordnungspunkt I.5.2 und I.5.3 stattgefunden.]

 

Herr Gerbersmann erläutert die Berücksichtigungen in der Veränderungsliste. Hier ist der Wiederaufbauplan mit erfasst. Außerdem wird dargestellt, welche Veränderungen aus politischen Beschlüssen übernommen werden und welche Änderungen aus politischen Beschlüssen nicht von der Verwaltung empfohlen werden. Im Ergebnis führt dies zu einer leichten Verbesserung im Jahr 2022, allerdings zu Verschlechterungen im Jahr 2023 und 2024. Diese Positionen dürfen nicht angegangen werden, da andernfalls keine ausgeglichene Finanzplanung mehr dargestellt werden kann. Er merkt an, dass eine geordnete Vorbereitung und Stellungnahme der Verwaltung bzgl. politischer Beschlüsse zum Haushalt den entsprechenden, zeitlichen Vorlauf erfordert. Er äußert die Bitte, dass in Zukunft die Beschlüsse zum Haushalt entsprechend in den Ausschüssen vordiskutiert werden, sodass sich die Verwaltung hierzu in angemessener Weise positionieren kann.

 

Herr Hentschel wirft einen Blick auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, der steigenden Zinsen und des steigenden Benzinpreises und stellt fest, dass die drohende Inflation im Haushaltsplanentwurf überhaupt noch nicht eingepreist ist. Er ist der Auffassung, dass der Haushalt so überhaupt nicht gehalten werden kann.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass nach der jetzigen Einschätzung die Folgen des Ukraine-Krieges für die kommunalen Haushalte schwieriger sein werden, als die der Corona-Pandemie. Die Reaktionsmöglichkeiten der Kommunen sind allerdings sehr begrenzt. Er hält die Versorgung der Menschen für notwendig, unabhängig von der Finanzierbarkeit. Aus seiner Sicht ist es nicht möglich, den Haushalt an die Folgen des noch laufenden Ukraine-Krieges anzupassen. Er empfiehlt dringend, den Haushaltsplan zu beschließen und auf dessen Basis zu wirtschaften. Im Zweifel gibt es haushaltsrechtlich noch das Instrument des Nachtragshaushalts, das allerdings eine große Herausforderung für die Verwaltung darstellen würde.

 

Herr Rudel erläutert, den Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 2). Er stellt dar, dass aus der Stellplatzablöse zweckgebunden Mittel für den ÖPNV eingestellt werden. Er hält dies für ein wichtiges Zeichen für die Bevölkerung. Außerdem geht es der SPD-Fraktion um die Ausweitung der Solaranlagen auf Dächern. Er ist der Meinung, dass Mittel zur Verfügung stehen müssen, um Mitarbeiter für die Verwaltung zu gewinnen. Die Themen Sicherheit und Sauberkeit müssen weiter konsequent verfolgt und gestärkt werden, auch wenn hierfür deutlich mehr Geld – im Zweifel sogar ein Nachtragshaushalt – benötigt wird. Er stellt fest, dass keine finanziellen Mittel für die Digitalisierung des Bildungszentrums Terra 1 zur Verfügung stehen. Hierfür wird mehr Geld benötigt. Des Weiteren betont er, dass es gelingen muss, proaktive Stadtplanungskonzepte aufzulegen, damit die Stadt Hagen bei Förderungen besser abschneiden kann.

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wurde vereinbarungsgemäß für eine Sitzungspause von 18:06 Uhr bis 18:26 Uhr unterbrochen.]

 

Herr Klepper merkt an, dass der Großteil des Antrags abgelehnt wird. Insbesondere zu dem Thema Terra 1 kann er sich nicht vorstellen, dass die Schule gebaut wird, ohne dass sich die Verwaltung Gedanken zu der Digitalisierung macht. Hier noch weiter nachzusteuern hält er nicht für geboten. Darüber hinaus hält er es nicht für sinnvoll, den ohnehin belasteten Fachbereich Gebäudewirtschaft zusätzlich mit der Ausweitung und dem Bau der Photovoltaikanlagen zu belasten. Die Optimierung des ÖPNV wird die CDU-Fraktion mittragen. Alle Entscheidungen die den ÖPNV betreffen wurden in der Vergangenheit gemeinsam beschlossen. Er hält es für zielführend auch weiterhin den ÖPNV zu verbessern.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass auch die Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI einen Sachantrag gestellt hat.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Sachanträge nacheinander aufgerufen und beraten werden.

 

Herr Fritzsche beantragt getrennte Abstimmung des Sachantrags (Anlage 2) bzgl. des Themas Optimierungsmaßnahmen ÖPNV.

 

Herr Rudel stimmt der getrennten Abstimmung zu. Er wirbt für den Beschlusspunkt zum Thema Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung. Wenn es sich so darstellt, dass eine Verbesserung dieser Thematik nicht ohne weitere finanzielle Mittel im Haushalt zu haben ist, sollten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Gedanken dazu machen, hier auch finanziell nachzuschärfen und erinnert an die einstimmige Entscheidung bezüglich des Themas.

 

Herr Gerbersmann unterstreicht die Gemeinsamkeiten bei dem Thema Digitalisierung der Grundschule Terra 1. Die strukturelle Verkabelung ist über den Vermieter herzustellen. Für alles, was über die Verwaltung herzustellen ist, wurde ein sechsstelliger Betrag im Haushalt berücksichtigt. Im DigitalPakt war es nicht möglich Mittel für die Schule zu beantragen, da es diese nicht gegeben hat. Die Einstellung von pauschalen Haushaltsmitteln ohne konkreten Bezug ist haushaltstechnisch nicht vorgesehen. Außerdem ist der entsprechende Kompensationsvorschlag nicht passend.

 

Herr König stellt bezüglich der Photovoltaikanlagen klar, dass der Sachantrag (Anlage 2) davon ausgeht, dass auf Grundlage des bestehenden Gutachtens – welche Dachflächen sich für die Photovoltaikanlagen eignen – die Anlagen von Privaten auf den ausgemachten Flächen errichtet werden. Eine Belastung des Verwaltungspersonals würde somit nicht stattfinden. Er bittet um Zustimmung. Weiterhin wirbt er für eine Gewinnung von Personal für die Bauverwaltung auch über den tariflichen Mindestbestimmungen. 

 

Herr Thielmann weist darauf hin, dass es für die Errichtung von Photovoltaikanlagen die „Bürgergenossenschaft 58“ gibt. Somit werden keine städtischen Mittel oder Mitarbeiter benötigt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die Verwaltung für die Gewinnung des erforderlichen Fachpersonals für die Beschaffungen im Einzelfall auch auf externe Personalberater zurückgreifen wird, so wie es jüngst auch gehandhabt worden ist. Eine zusätzliche Darstellung im Haushaltsplan ist dafür nicht erforderlich.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt lässt Herr Oberbürgermeister Schulz getrennt, zunächst nur über die ersten beiden Spiegelstriche (Stellplatzablöse und Optimierungsmaßnahmen für den ÖPNV) des Sachantrags der SPD-Fraktion (Anlage 2) abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

die Einnahmen aus der Stellplatzablösesatzung werden zweckgebunden ausschließlich für Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV und Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept) eingesetzt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln (zum aktuellen Zeitpunkt stehen aus erhaltenen Stellplatzablösebeträgen ca. 1,8 Mio. € zur Verfügung) werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 500.000 € für Optimierungsmaßnahmen des ÖPNV in Hagen eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass dieser Vorschlag einstimmig beschlossen ist und lässt im Folgenden über die übrigen Punkte des Sachantrags der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die entsprechenden Maßnahmen sind zwischen der Verwaltung und der Hagener Straßenbahn abzustimmen. Vorrangig ist eine Vorrangschaltung für Busse aus der Lenaustraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof zu realisieren (Beschluss zum Haushalt 2020 / 2021).

 

Über die Verwendung und die jeweiligen Maßnahmen entscheidet der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität.

 

Energiewende voranbringen

 

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

zur Schaffung von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden werden in den Haushalten für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 800.000, -- € eingestellt.

 

Die zur Verfügung stehenden Dächer werden möglichst flächendeckend für die Anlagen in Anspruch genommen, und zwar unabhängig von dem Bedarf an Eigenstrom des jeweiligen Objekts.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit / Kooperation / Vermietung der Flächen mit der Bürger-Energie-Genossenschaft eG.

 

Dem Infrastrukturausschuss ist vierteljährlich über die Entwicklung zu berichten.

 

Investitionen realisieren

 

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die anstehenden städtischen Investitionen im Bereich Gebäudewirtschaft hinsichtlich der Realisierung dadurch zu unterstützen, dass mit Hilfe von externen Personalberatern das erforderliche Fachpersonal zu marktüblichen Bedingungen gewonnen werden kann.

 

Zur Realisierung dieser Maßnahmen werden 300.000, -- € in den städtischen Haushalt eingestellt.

 

Schwerpunkt Sicherheit, Ordnung Sauberkeit

 

Da das vom HFA eingefordert Konzept zum Schwerpunktthema Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit seitens der Verwaltung erst nach Abschluss der Haushaltsplanentscheidungen vorliegen kann, möge der Rat vorausschauend für das Haushaltsjahr 2023 Mittel für eine anfängliche Umsetzung in den Haushalt einstellen.

 

Zur Realisierung der Maßnahme werden 500 000 Euro in den Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt. Zur Kompensierung wird der Überschuss des Theaters aus dem letzten Geschäftsjahr in Höhe von 519 860,98 Euro nicht in voller Höhe in die Rückstellung überführt.

 

Digitalisierung der Grundschule Terra 1

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur abschließenden Entscheidung über den Haushalt im Rat der Stadt die erforderlichen Mittel für die Digitalisierung der Schule zu ermitteln und in den Haushalt aufzunehmen.

 

Planungsmittel für die Stadtentwicklung

 

Die SPD-Fraktion beantragt zur Umsetzung von proaktiven Stadtplanungskonzepten einen pauschalen Haushaltsansatz jeweils von 50.000 EUR in 2022 und 2023. Die Politik entscheidet im Einzelfall über die Verwendung der Mittel.

 

Proaktive Stadtplanungskonzepte, die die Probleme vorausschauend und präventiv angehen wären wünschenswert, sind aber aufgrund der derzeitigen personellen und finanziellen Lage der Stadt nicht gegeben. Hierdurch wird unsere Stadt immer wieder situativ und akut vor Herausforderungen gestellt, auf die sie dann spontan nicht reagieren kann. Insbesondere im Rahmen von Förderaufrufen des Landes, des Bundes und der EU fehlt es immer wieder an proaktiven Stadtplanungskonzepten, die Grundlage für eine Antragstellung sein könnten. Hierdurch gehen der Stadt aber auch der heimischen Wirtschaft enorme Fördermittel verloren. Anbei einige Beispiel, die die Notwendigkeit eines solchen Haushaltsansatzes anschaulich darlegen sollen:

 

Schlachthof – „Kreativ.Quartiere Ruhr“

Die Stadt Hagen ist mit ihrem Stadtteil Wehringhausen bereits Teil der Förderkulisse des „european centre for creative economy“ (ecce), die die Entwicklung von Wehringhausen als Kreativviertel im Blick hat.

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien im Bereich des alten Schlachthofes hat der Rat der Stadt Hagen bereits im Juni 2020 eine Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel eingeleitet, Gewerbe und Kreativwirtschaft auf dieser Fläche zu stärken.

Bis heute gibt es dazu weder ein Konzept noch einen entsprechenden Planungsansatz. Der Schlachthof stellt unstrittig einen Problembereich dar, der dringend einer geordneten Entwicklung bedarf. Die Förderkulisse steht absehbar nicht mehr zu Verfügung.

 

Innenstadtentwicklung - Projektaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesbauministeriums

 

Auf der Grundlage des Projektaufrufes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" wurden 238 Kommunen deutschlandweit mit Fördermitteln bedacht und insgesamt 250.000.000 EUR ausgelobt.

 

U. a. erhält unsere Nachbarstadt Iserlohn eine Fördersumme von 1.300.000 EUR für eine Untersuchung, „welche Funktionen in einer Innenstadt Zukunftschancen haben und welche Bedürfnisse bei den Nutzerinnen und Nutzern bestehen. Schwerpunkt des Vorhabens ist die Entwicklung eines lebenswerten Stadtzentrums, das durch soziale Nutzungen, Attraktionen im öffentlichen Raum und Angebote durch Dritte auch ohne dominierende Einzelhandelsnutzung funktioniert.“

 

Auch unsere Innenstadt unterliegen bereits seit vielen Jahren einem enormen Transformationsprozess. Wir dürfen hier unseren stationären Einzelhandel nicht allein lassen und müssen diese Veränderungen auch im Rahmen von Beteiligungsprozessen aktiv gestalten. Insbesondere solche Untersuchungen, wie sie in Iserlohn gemacht werden, könnten auch in Hagen eine wichtige Grundlage für das anstehende INSEK Innenstadt sein.

 

Klimaanpassung - Sonderprogram „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes und des Bundes

 

Bund und Land haben mit diesem Programm Klimaanpassungsmaßnahmen gefördert, die die Aufenthaltsqualität in unseren Städten stärken sollten. Gerade die Herstellung von hitzemindernden Strukturen sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der Klimaanpassung, der sich auch die Stadt Hagen durch Beschlüsse des Rates verschrieben hat.

Hier fehlte es allerdings an einem entsprechenden Grünordnungskonzept für die Hagener Innenstadt, auf das ein entsprechender Förderantrag hätte aufbauen können. Ein solches Konzept liegt bis heute nicht vor. Eine Beteiligung der Stadt Hagen an diesem Förderaufruf war daher nicht möglich und Fördermittel, die auch heimischen Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus zugutegekommen wären, konnten nicht beantragt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

5

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

AfD

 

1

 

Hagen Aktiv

 

2

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

8

Dagegen:

13

Enthaltungen:

0

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass die übrigen Punkte mehrheitlich abgelehnt sind. Im Folgenden wird über den Sachantrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI (Anlage 3) beraten.

 

Herr Schmidt begrüßt die Haltung von Herrn Gerbersmann bzgl. der Ukraine-Flüchtlinge. Er erläutert den Sachantrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI (Anlage 3). Er stellt dar, dass im Jahr 2019 die Hauptachsen und der Spät- und Nachtverkehr des ÖPNV gestärkt wurden. Hierzu sollen 1,5 Mio. € bereitgestellt werden. Der Antrag verfolgt die Absicht nun auch benachteiligte Wohngebiete besser an den ÖPNV anzubinden. Im Weiteren befasst sich der Antrag mit dem Stadtklima und dem Pflanzen von Stadtbäumen. In Punkt 3 geht es um die Etats der Bezirksvertretungen, die deutlich erhöht werden müssen. Er zieht vergleichende Parallelen zum Budget der Bezirksvertretungen in anderen Städten. Des Weiteren sieht der Antrag vor, das Stadtbild durch Begrünung zu verschönern. Es ist seiner Auffassung nach die Aufgabe der Stadtkämmerei, Kompensationsmöglichkeiten für die politischen Beschlüsse aufzuzeigen und führt als Beispiel eine Kompensation mithilfe der steigenden Gewerbesteuereinnahmen an. Er wirbt um Zustimmung zu dem Sachantrag (Anlage 3).

 

Herr König erläutert, dass durch einen erheblichen Kraftakt Geld in den ÖPNV investiert worden ist. Bislang ist es nicht gelungen, den ÖPNV so attraktiv zu gestalten, dass er eine Alternative für den Individualverkehr darstellt. Das liegt seiner Meinung nach aber nicht daran, dass einzelne Wohngebiete benachteiligt sind, sondern daran, dass der Verkehr – aufgrund fehlender „grüner Wellen“ und fehlender Busspuren – nicht schnell genug ist. Die SPD-Fraktion wird den Sachantrag daher nicht mittragen. Er bittet um getrennte Abstimmung von Ziffer 2 (Stadtbäume).

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass die Verwaltung bzw. die Stadtkämmerei bei der Finanzierbarkeit von Maßnahmen nur dann unterstützen kann, wenn der Antrag frühzeitig eingebracht wird. Er erinnert an seine Haushaltsrede und merkt an, dass der Haushaltsplan von der Verwaltung gänzlich begutachtet worden ist. Hierbei konnte ein Defizit von -140 Mio. € festgestellt werden. Nur durch einen Kraftakt konnte dieses Defizit an verschiedensten Stellen und mittels eines Chancen-Risiko-Ausgleichs in der Planung kompensiert werden. Das ausgegebene Ziel für den Haushalt ist nach wie vor, Steuererhöhungen unbedingt zu vermeiden. Wenn Herr Schmidt nun erwartet, noch weitere Investitionen einzuplanen und zu finanzieren, kann die Antwort nur eine Steuererhöhung sein. Er verdeutlicht, dass der Haushalt mehr als ausgeschöpft ist. Punkt 5 des Sachantrags (Anlage 3) wird definitiv nicht ohne eine Steuererhöhung umzusetzen sein. Er betont, dass das ausdrücklich kein Vorschlag der Verwaltung ist.

 

Herr König merkt an, dass im Umweltausschuss Nachfragen zu Anträgen nicht gestellt werden konnten, weil keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachbereich Finanzen und Controlling anwesend waren.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend gewesen wären, jedoch wurde nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden das Signal gegeben, dass eine Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht notwendig sei, da die Fragen von der Umweltverwaltung beantwortet werden. In Zukunft wird das wieder anders gehandhabt werden.

 

Herr Schmidt erläutert, dass die Kurzfristigkeit des Antrags sich daraus ergeben hat, dass es eine gesundheitsbedingt schwierige Personalsituation der Fraktion gegeben hat. Bezüglich des ÖPNV merkt er an, dass es sicher wichtig ist, dass man schneller an sein Ziel kommt, dass das aber auch in den unterversorgten Gebieten möglich sein muss.

 

Herr Keune geht auf die Punkte 2 und 4 des Sachantrags (Anlage 3) ein und erläutert, dass der WBH hier der falsche Adressat ist. Die Planungen finden im Grundsatz in der Verwaltung statt. Diese nimmt dann eine Beauftragung des WBH vor. Es muss berücksichtigt werden, dass die Verwaltung für diesen Vorschlag allerdings kein Geld eingestellt hat.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass in der Baumschutzsatzung Mittel in Höhe von jährlich 125.000 € für das An-/Nachpflanzen von Bäumen bereitgestellt werden. Im Schnitt werden hiervon circa 50.000 € nicht abgerufen, da es nicht möglich ist, die Mittel komplett zu verbauen. Er ist der Meinung, dass genug finanzielle Mittel hierfür bereitstehen. Seiner Meinung nach ist beim WBH Potenzial, das Thema Baumpflanzungen zu intensivieren, sobald wieder größere Kapazitäten vorhanden sind, die aktuell noch wegen der Nachfolgen der Flut nicht vorhanden sind.

Herr Klepper begrüßt, dass Herr Gerbersmann den Haushalt ohne Steuererhöhung darstellen konnte. Den Sachantrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI (Anlage 3) wird die CDU-Fraktion ablehnen.

 

Herr Schmidt möchte eine Veränderung in Punkt 4 des Antrags „Die Verwaltung wird beauftragt…“ anstelle von „Der WBH wird beauftrag …“. Er merkt zu den Baumpflanzungen an, dass diese in der Innenstadt stattfinden sollten. Seiner Meinung nach kann aus wegbrechenden Investitionsmitteln ebenfalls eine Kompensation erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass wegbrechende Investitionen nicht die Ausgabe von Mitteln im konsumtiven Bereich ermöglichen.

 

Herrn König geht es darum, dass die Bäume auch an der richtigen Stelle gepflanzt werden. Er bittet darum, den Punkt getrennt abzustimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und lässt im Folgenden über Punkt 2 (Stadtbäume) des Sachantrags der Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI (Anlage 3) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den vorgelegten Entwurf zum Haushaltsplan 2022/23 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

2. Zur Verbesserung des Stadtklimas werden zusätzliche Stadtbäume gepflanzt. Die Stadt Hagen stellt dem WBH für diese Maßnahme 50.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Darüber hinaus prüft die Verwaltung, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe Ausgleichsmaßnahmen für die Anpflanzung von Stadtgrün verwendet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

5

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

2

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke

1

 

 

HAK

 

1

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

8

Dagegen:

13

Enthaltungen:

0

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass Punkt 2 des Sachantrags (Anlage 3) mehrheitlich abgelehnt ist und ruft zur Abstimmung über den übrigen Sachantrag (Anlage 3) auf.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den vorgelegten Entwurf zum Haushaltsplan 2022/23 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

1. Für den ÖPNV werden für das Jahr 2023 zusätzlich 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, die vor allem zur verbesserten Anbindung bislang unterversorgter Stadtteile eingesetzt werden. Bis zum Sommer 2022 werden entsprechende ÖPNV-Verbesserungen von Politik, Verwaltung und Hagener Straßenbahn erarbeitet, welche zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 wirksam werden.

 

3. Den Bezirksvertretungen werden zusätzliche bezirksbezogenen Haushaltsmittel in Höhe von 50 Prozent der aktuellen BV-Etats zur Verfügung gestellt.

 

4. Der WBH wird beauftragt, ein Konzept zur Begrünung öffentlicher Plätze inklusive Kostenkalkulation zu erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes werden aus unterjährig frei werdenden Haushaltsmitteln finanziert.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 31. März 2022 Vorschläge zur Finanzierung der Maßnahmen zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

5

 

SPD

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

AfD

 

1

 

Hagen Aktiv

 

2

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke

 

 

1

HAK

 

1

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

19

Enthaltungen:

1

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass auch der übrige Sachantrag mehrheitlich abgelehnt ist und ruft als nächsten Beratungspunkt den Sachantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI und den Ratsgruppen FDP, Die Linke. und HAK bzgl. der Zuwendungen an die Fraktionen und Ratsgruppen (Anlage 4) auf.

 

Herr Fritzsche erklärt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen und Ratsgruppen bereits seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden sind. Der Sachantrag (Anlage 4) sieht nur eine moderate Erhöhung der Zuwendungen vor.

 

Da es keine weiteren Wortbeiträge gibt lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Sachantrag (Anlage 4) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen sieht im Haushalt der Jahre 2022/2023 auf Basis der beiliegenden beispielhaften Warenkörbe zur Ermittlung des Bedarfs (siehe Anlagen 1 - 3) folgenden finanziellen Rahmen für die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen vor:

 

Die bislang gewährten Sachleistungen bleiben – mit Ausnahme der IT-Infrastruktur – unverändert.

 

1. Der Sockelbetrag je Fraktion wird mit Wirkung zum 01.01.2022 erhöht auf 2.410 (bisher 2.295 ). Gruppen werden mit Zweidritteln dieser Summe ausgestattet.

2. Der Pro-Kopf-Pauschalbetrag für die Fraktionen/Gruppen erhöht sich mit Wirkung zum 01.01.2022 auf 307 (bisher 292,50 ) je Ratsmitglied und Jahr.

 

3. Der Pro-Kopf-Pauschalbetrag für die Mitglieder von Fraktionen und (neu:)

Einzelmitgliedern in den Bezirksvertretungen bleibt unverändert bei 45 .

 

Daraus leitet sich folgende Verteilung der finanziellen Zuwendungen ab:

 

Partei

Sockel-betrag

Anzahl
Ratsm.

Pro-Kopf-Betrag

Gesamt
Rat

Anzahl BV-Mitglieder

Pro-Kopf-Betrag

Gesamt
BV

Zuwendung p.a. in Euro

CDU

2.410

14

307

4.298

19

45

855

7.563,00 

SPD

2.410

13

307

3.991

20

45

900

7.301,00 

B90/DieGrünen

2.410

7

307

2.149

9

45

405

4.964,00 

AfD

2.410

5

307

1.535

6

45

270

4.215,00 

Hagen Aktiv

2.410

4

307

1.228

6

45

270

3.908,00 

BfHo/Die PARTEI

2.410

3

307

921

4

45

180

3.511,00 

FDP

1.607

2

307

614

2

45

90

2.311,00 

Die Linke

1.607

2

307

614

1

45

45

2.266,00 

HAK

1.607

2

307

614

0

45

0

2.221,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

52

 

 

67

 

 

38.260,00 

 

4. Die Ausstattung der Fraktionen/Gruppen mit IT-Infrastruktur erfolgt künftig wahlweise als Geld- oder Sachleistung. Fraktionen/Gruppen, die eine Geldleistung wählen, erhalten als Ersatz für die wegfallenden Sachzuwendungen in Form von Administration, Support und Reparaturen einen jährlichen Sockelbetrag IT in Höhe von maximal 590 . Dieser wird gegen Beleg spitz abgerechnet.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

Partei

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Summe

CDU

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

SPD

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

B90/DieGrünen

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

AfD

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

Hagen Aktiv

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

FDP

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

Die Linke

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

HAK

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

5.310

5.310

5.310

5.310

5.310

5.310

5.310

37.170

 

5. Fraktionen/Gruppen erhalten bei Bedarf eine IT-Grundausstattung im Wert von maximal 2.136 (siehe Anlage 3), die wahlweise als Geld- oder Sachleistung gewährt wird. Sie wird frühestens nach sieben Jahren erneut gewährt. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben zunächst die vorhandenen Multifunktionsgeräte.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

 

Partei

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Summe

CDU

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

SPD

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

B90/DieGrünen

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

AfD

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

Hagen Aktiv

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

FDP

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

Die Linke

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

HAK

Sachleistung

0

0

0

0

0

0

2136

2.136

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

17.088

0

0

0

0

0

2.136

19.224

 

6. Mit Auslaufen des aktuellen städtischen Leasingvertrags der Multifunktionsgeräte Ende 2023 erhalten die Fraktion/Gruppen, die die Geldleistung gewählt haben, einen Betrag in Höhe von 600 zur Beschaffung entsprechender Infrastruktur an Stelle der wegfallenden Sachleistung. Der Betrag wird gegen Beleg spitz abgerechnet. Dazu kommt ein jährlicher Zuschuss für Verbrauchskosten in Höhe von 10 , der zusammen mit dem Sockelbetrag IT ausgezahlt wird.

 

Fraktionen, die sich für die Verwaltungslösung entschieden haben, werden künftig mit einem bedarfsgerechten Drucker aus dem kommenden städtischen Leasingvertrag ausgestattet.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

Partei

ab 2024

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Summe

CDU

Geldleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

SPD

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

B90/DieGrünen

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

AfD

Geldleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

Hagen Aktiv

Sachleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

FDP

Geldleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

Die Linke

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

HAK

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

2.700

2.700

3.940

1.540

1.540

1.540

1.540

15.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Als einmalige Corona-Folge werden/haben sich die Fraktionen/Gruppen in der Wahlperiode 2020-2025 mit einem bedarfsgerechten Videokonferenzsystem für digitale und hybride Sitzungsformate ausgestattet. Dabei legt der Rat nach vorliegendem beispielhaften Warenkorb für die Fraktionen folgende maximale Beträge fest.

 

VK1 Gruppen    1.064

VK2 Fraktionen in Mindestgröße 1.597

VK3 Fraktionen bis 7 Mitglieder 2.033

VK4 Fraktionen bis 15 Mitglieder  2.610

 

Fraktionen/Gruppen, die die Geschäftsstellenlösung gewählt haben, erhalten die entsprechende Geldleistung. Der Auszahlungsbetrag wird gegen Beleg spitz abgerechnet.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

Partei

 

2022

CDU

Geldleistung

2.610

SPD

Sachleistung

2.610

B90/DieGrünen

Sachleistung

2.033

AfD

Geldleistung

2.033

Hagen Aktiv

Geldleistung

2.033

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

1.597

FDP

Geldleistung

1.064

Die Linke

Sachleistung

1.064

HAK

Sachleistung

1.064

 

 

 

gesamt

 

16.108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschlussfassung über die konkrete Ausgestaltung auf Basis des aktuell gültigen Erlasses für die Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen vom 05.11.2015 des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und in der Fortführung der städtischen Drucksachen RAT 100137/98, 1059/2009, 1114/2016 und 0001/2018 unter Zuhilfenahme einer aktuellen Bedarfsberechnung erfolgt in der Sitzung des Rates am 31.03.2022 auf Basis eines separaten Antrags. Der hier formulierte finanzielle Rahmen wird dabei nicht verlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Sachantrag einstimmig beschlossen ist und ruft als nächsten Beratungspunkt den Sachantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und der FDP-Ratsgruppe bzgl. Sprachförderung und der Präsenz im Quartier (Anlage 5) auf.

 

Herr Klepper erläutert den Sachantrag (Anlage 5). Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Antragsteller dazu veranlasst, auf die sich verändernde Situation zu reagieren. Es geht darum, die Sprachförderung und das Kümmern im Quartier zu fördern. Es ist wichtig, die Problematik weiterhin anzugehen und einen potenziellen Eigenanteil für die Förderung in der Hinterhand zu haben, um möglichst schnell reagieren zu können.

 

Herr Gronwald ergänzt, dass die Sprachförderung alle Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren betrifft, die in keiner Kita angemeldet sind und somit an verpflichtenden Sprachkursen teilnehmen müssen. Er kündigt für die Fraktion Hagen Aktiv an, einen Antrag in der kommenden Ratssitzung einzubringen über die Gedanken die sich die Fraktion diesbezüglich gemacht hat.

 

Herr Schmidt begrüßt die Haltung, die in dem Sachantrag (Anlage 5) zu erkennen ist. Dennoch wird sich die Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI enthalten, da der Sachantrag (Anlage 5) langfristige Entscheidungen bis 2025 bedeutet und er hofft, dass der Ukraine-Krieg schon bald beendet sein wird.

 

Frau Pfefferer ergänzt, dass die Intention des Sachantrags (Anlage 5) gewesen ist, das Querschnittsthema Integration in Gänze anzugehen. Sie vertraut darauf, dass die Verwaltung ein schlüssiges Konzept vorlegt, das auf dem bereits Vorhandenen aufbaut.

 

Herr Rudel sagt eine Unterstützung des Sachantrags (Anlage 5) zu.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Sachantrag (Anlage 5) abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, 200.000 für den städtischen Eigenanteil an Förderprojekten in den Bereichen „Sprachförderung“ (140.000 ) und „Präsenz im Quartier“ (60.000 ) in den Haushalt einzustellen und passende Förderprogramme von EU, Bund und Land heranzuziehen.

 

2. Sollten sich zeitnah keine entsprechenden Förderprojekte heranziehen lassen, kann mit der Gesamtsumme auch ein Pilotprojekt in den genannten Bereichen auf den Weg gebracht werden.

 

3. Die Verwaltung ist angehalten, für den Doppelhaushalt 2024/2025 darzustellen, wie die angestoßenen Projekte bei entsprechendem Erfolg mit eigenen Mitteln und ggf. mit passenden Fördermöglichkeiten fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Sachantrag (Anlage 5) einstimmig beschlossen ist und ruft als nächsten Beratungsgegenstand den Sachantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI und der Ratsgruppen FDP, Die Linke. und HAK bzgl. der Weiterführung des Projekts Artenschutzbeauftragte (Anlage 6) auf. Da es hierzu keine Wortbeiträge gibt, lässt er über den Sachantrag (Anlage 6) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt unterstützt die Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V. bei der Weiterführung des Projekts Artenschutzbeauftragte, indem sie sich im Doppelhaushalt 2022/2023 für 2022 mit 9.000 und 2023 mit 13.000 , maximal aber mit 20 Prozent an der Gesamtfinanzierung der Stelle beteiligt. Die Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V. hat zur Erlangung der Förderung gegenüber der Stadt nachzuweisen, dass die übrigen mindestens 80 Prozent der Gesamtfinanzierung durch andere Fördergeber getragen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Sachantrag (Anlage 6) einstimmig beschlossen ist und ruft als nächsten Beratungsgegenstand die Verwaltungsvorlagen auf.

 

Herr König stellt fest, dass für die Vorbereitung der Internationalen Gartenausstellung (IGA 2027) Planungsmitteln für den SeePark für das Jahr 2022 vorgesehen sind und fragt, wieso darüber hinaus keine weiteren Mittel eingestellt sind, obwohl das Projekt bis 2027 geht. Weiter möchte er wissen, warum Maßnahmen aus dem Haushalt verschoben worden sind. Hier führt er als Beispiel die Toilettenanlagen in der Sekundarschule in Altenhagen an, deren Fortbestehen der Schulausschuss beschlossen hat. Außerdem fragt er, ob er davon ausgehen kann, dass die Wilhelm-Busch-Schule an ihrem Standort verbleibt, da hierfür keine Mittel im Haushalt vorhanden sind. Er merkt an, dass auch über die Astrid-Lindgren-Schule gesprochen werden muss, da der Schulausschuss hier ebenfalls beschlossen hat, die Maßnahme im Haushalt bestehen zu lassen. Er teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese der Auffassung ist, dass die Fassadensanierung nicht ohne zusätzliche Zuschüsse erfolgen kann.

 

Herr Keune antwortet, dass er nicht die komplette Finanzierung des SeeParks vor Augen hat. Grundsätzlich soll der SeePark – ohne das SeeBad – in den kommenden zwei Jahren geplant werden. Das bedeutet, dass investive Mittel erst ab 2024 benötigt werden. Diese müssten dann in der mittelfristigen Planung dargestellt werden.

 

Frau Schmitz antwortet, dass in der Veränderungsliste nur die Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf dargestellt werden. Die genannten Veränderungen stellen die bislang nicht veranschlagten Kosten für die Machbarkeitsstudie dar. Die Kosten für die IGA sind im Haushaltsplanentwurf bereits veranschlagt.

Herr Keune ergänzt, dass die Mittel für die Machbarkeitsstudie bereits im letzten Jahr veranschlagt gewesen sind, allerdings konnte der Auftrag im letzten Jahr nicht ausgelöst werden, sodass die Gelder nun in diesem Jahr bereitgestellt werden müssen.

 

Herr Gerbersmann antwortet zu den verschobenen Maßnahmen, dass die Fachverwaltung mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.

 

Frau Kaufmann antwortet zur Wilhelm-Busch-Schule, dass es die Notwendigkeit gibt, den Standort Oege zu sanieren. Hier findet bald ein Termin vor Ort statt. Sobald die Kosten vorliegen, kann die Verwaltung alles Weitere planen.

 

Herr König antwortet, dass jede zusätzliche Maßnahme dafür sorgt, dass eine andere Maßnahme aus dem Haushalt herausgenommen werden muss. Er möchte wissen, welche Maßnahme für die Sanierung der Wilhelm-Busch-Schule gestrichen wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Kostenschätzung noch nicht vorliegt und auch noch nicht klar ist, welche Maßnahmen im Detail vorgenommen werden müssen. Die Verwaltung hat mit der Bezirksregierung die Vereinbarung getroffen, die Maßnahme umzusetzen. Sobald die Kosten hierfür bekannt werden, muss die Verwaltung es hinbekommen, unterjährig die Mittel hierfür bereitzustellen. Das ist allerdings kein neues Verfahren.

 

Herr Gerbersmann antwortet zur Sanierung der Fassade des Verwaltungshochhauses, dass Rückstellungen gebildet worden sind. Die Verwaltung hat die Absicht, entsprechende Fördermittel einzuwerben. Die Position soll verdeutlichen, dass das Projekt weiterhin verfolgt wird.

 

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2022/2023 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

 

 

5

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

HAK

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

5

 

 

Ergänzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

die Einnahmen aus der Stellplatzablösesatzung werden zweckgebunden ausschließlich für Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV und Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept) eingesetzt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln (zum aktuellen Zeitpunkt stehen aus erhaltenen Stellplatzablösebeträgen ca. 1,8 Mio. € zur Verfügung) werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 500.000 r Optimierungsmaßnahmen des ÖPNV in Hagen eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ergänzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen sieht im Haushalt der Jahre 2022/2023 auf Basis der beiliegenden beispielhaften Warenkörbe zur Ermittlung des Bedarfs (siehe Anlagen 1 - 3) folgenden finanziellen Rahmen für die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen vor:

 

Die bislang gewährten Sachleistungen bleiben mit Ausnahme der IT-Infrastruktur unverändert.

 

1. Der Sockelbetrag je Fraktion wird mit Wirkung zum 01.01.2022 erhöht auf 2.410 (bisher 2.295 ). Gruppen werden mit Zweidritteln dieser Summe ausgestattet.

 

2. Der Pro-Kopf-Pauschalbetrag für die Fraktionen/Gruppen erhöht sich mit Wirkung zum 01.01.2022 auf 307 (bisher 292,50 ) je Ratsmitglied und Jahr.

 

3. Der Pro-Kopf-Pauschalbetrag für die Mitglieder von Fraktionen und (neu:)

Einzelmitgliedern in den Bezirksvertretungen bleibt unverändert bei 45 .

 

Daraus leitet sich folgende Verteilung der finanziellen Zuwendungen ab:

 

Partei

Sockel-betrag

Anzahl
Ratsm.

Pro-Kopf-Betrag

Gesamt
Rat

Anzahl BV-Mitglieder

Pro-Kopf-Betrag

Gesamt
BV

Zuwendung p.a. in Euro

CDU

2.410

14

307

4.298

19

45

855

7.563,00 

SPD

2.410

13

307

3.991

20

45

900

7.301,00 

B90/DieGrünen

2.410

7

307

2.149

9

45

405

4.964,00 

AfD

2.410

5

307

1.535

6

45

270

4.215,00 

Hagen Aktiv

2.410

4

307

1.228

6

45

270

3.908,00 

BfHo/Die PARTEI

2.410

3

307

921

4

45

180

3.511,00 

FDP

1.607

2

307

614

2

45

90

2.311,00 

Die Linke

1.607

2

307

614

1

45

45

2.266,00 

HAK

1.607

2

307

614

0

45

0

2.221,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

52

 

 

67

 

 

38.260,00 

4. Die Ausstattung der Fraktionen/Gruppen mit IT-Infrastruktur erfolgt künftig wahlweise als Geld- oder Sachleistung. Fraktionen/Gruppen, die eine Geldleistung hlen, erhalten als Ersatz für die wegfallenden Sachzuwendungen in Form von Administration, Support und Reparaturen einen jährlichen Sockelbetrag IT in Höhe von maximal 590 . Dieser wird gegen Beleg spitz abgerechnet.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

Partei

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Summe

CDU

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

SPD

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

B90/DieGrünen

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

AfD

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

Hagen Aktiv

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

FDP

Geldleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

Die Linke

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

HAK

Sachleistung

590

590

590

590

590

590

590

4.130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

5.310

5.310

5.310

5.310

5.310

5.310

5.310

37.170

 

5. Fraktionen/Gruppen erhalten bei Bedarf eine IT-Grundausstattung im Wert von maximal 2.136 (siehe Anlage 3), die wahlweise als Geld- oder Sachleistung gewährt wird. Sie wird frühestens nach sieben Jahren erneut gewährt. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben zunächst die vorhandenen Multifunktionsgeräte.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

 

Partei

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Summe

CDU

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

SPD

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

B90/DieGrünen

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

AfD

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

Hagen Aktiv

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

FDP

Geldleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

Die Linke

Sachleistung

2.136

0

0

0

0

0

0

2.136

HAK

Sachleistung

0

0

0

0

0

0

2136

2.136

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

17.088

0

0

0

0

0

2.136

19.224

 

6. Mit Auslaufen des aktuellen städtischen Leasingvertrags der Multifunktionsgeräte Ende 2023 erhalten die Fraktion/Gruppen, die die Geldleistung gewählt haben, einen Betrag in Höhe von 600 zur Beschaffung entsprechender Infrastruktur an Stelle der wegfallenden Sachleistung. Der Betrag wird gegen Beleg spitz abgerechnet. Dazu kommt ein jährlicher Zuschuss für Verbrauchskosten in Höhe von 10 , der zusammen mit dem Sockelbetrag IT ausgezahlt wird.

 

Fraktionen, die sich für die Verwaltungslösung entschieden haben, werden künftig mit einem bedarfsgerechten Drucker aus dem kommenden städtischen Leasingvertrag ausgestattet.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

Partei

ab 2024

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Summe

CDU

Geldleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

SPD

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

B90/DieGrünen

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

AfD

Geldleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

Hagen Aktiv

Sachleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

FDP

Geldleistung

300

300

610

10

10

10

10

1.250

Die Linke

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

HAK

Sachleistung

300

300

300

300

300

300

300

2.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

 

2.700

2.700

3.940

1.540

1.540

1.540

1.540

15.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Als einmalige Corona-Folge werden/haben sich die Fraktionen/Gruppen in der Wahlperiode 2020-2025 mit einem bedarfsgerechten Videokonferenzsystem für digitale und hybride Sitzungsformate ausgestattet. Dabei legt der Rat nach vorliegendem beispielhaften Warenkorb für die Fraktionen folgende maximale Beträge fest.

 

VK1 Gruppen    1.064

VK2 Fraktionen in Mindestgröße 1.597

VK3 Fraktionen bis 7 Mitglieder  2.033

VK4 Fraktionen bis 15 Mitglieder  2.610

 

Fraktionen/Gruppen, die die Geschäftsstellenlösung gewählt haben, erhalten die entsprechende Geldleistung. Der Auszahlungsbetrag wird gegen Beleg spitz abgerechnet.

 

Daraus resultieren folgende Geld-/Sachleistungen:

Partei

 

2022

CDU

Geldleistung

2.610

SPD

Sachleistung

2.610

B90/DieGrünen

Sachleistung

2.033

AfD

Geldleistung

2.033

Hagen Aktiv

Geldleistung

2.033

BfHo/Die PARTEI

Sachleistung

1.597

FDP

Geldleistung

1.064

Die Linke

Sachleistung

1.064

HAK

Sachleistung

1.064

 

 

 

gesamt

 

16.108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschlussfassung über die konkrete Ausgestaltung auf Basis des aktuell gültigen Erlasses r die Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen vom 05.11.2015 des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und in der Fortführung der städtischen Drucksachen RAT 100137/98, 1059/2009, 1114/2016 und 0001/2018 unter Zuhilfenahme einer aktuellen Bedarfsberechnung erfolgt in der Sitzung des Rates am 31.03.2022 auf Basis eines separaten Antrags. Der hier formulierte finanzielle Rahmen wird dabei nicht verlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

2

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

Ergänzungsbeschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, 200.000 r den städtischen Eigenanteil an Förderprojekten in den Bereichen „Sprachförderung“ (140.000 ) und „Präsenz im Quartier“ (60.000 ) in den Haushalt einzustellen und passende Förderprogramme von EU, Bund und Land heranzuziehen.

 

2. Sollten sich zeitnah keine entsprechenden Förderprojekte heranziehen lassen, kann mit der Gesamtsumme auch ein Pilotprojekt in den genannten Bereichen auf den Weg gebracht werden.

 

3. Die Verwaltung ist angehalten, für den Doppelhaushalt 2024/2025 darzustellen, wie die angestoßenen Projekte bei entsprechendem Erfolg mit eigenen Mitteln und ggf. mit passenden Fördermöglichkeiten fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Ergänzungsbeschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt unterstützt die Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V. bei der Weiterführung des Projekts Artenschutzbeauftragte, indem sie sich im Doppelhaushalt 2022/2023 für 2022 mit 9.000 und 2023 mit 13.000 , maximal aber mit 20 Prozent an der Gesamtfinanzierung der Stelle beteiligt. Die Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V. hat zur Erlangung der Förderung gegenüber der Stadt nachzuweisen, dass die übrigen mindestens 80 Prozent der Gesamtfinanzierung durch andere Fördergeber getragen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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