17.03.2022 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Arlt berichtet aus aktuellem Anlass über die Situation der Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Migration hat bislang mehr oder weniger ungesteuert stattgefunden. Stand heute befinden sich etwa 770 Menschen in der Stadt Hagen, die registriert sind. Es ist durchaus denkbar, dass die tatsächliche Zahl höher ist, da noch nicht alle registriert worden sind. Die Registrierung ist allerdings auch nicht zwingend notwendig, da die Geflüchteten ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben. Der Bund und die Länder haben festgelegt, dass ab dem kommenden Montag eine Verteilung der Flüchtlinge nach dem Königsteinerschlüssel erfolgen soll. Das begrüßt die Stadtverwaltung ausdrücklich, um den Menschen – die aufgenommen werden – die bestmöglichen Ausgangssituationen bieten zu können. Es ist vorgesehen, dass diese Menschen möglichst schnell in Integrations- und Sprachkurse eingebunden werden. Mit Ausstellung des Aufenthaltstitels haben sie das Recht, einer Arbeit nachzugehen. Des Weiteren besteht die Schulpflicht, sowie die Pflicht der Einbindung der Kinder in den Kitabetrieb. Er listet Unterkünfte auf, die seitens der Stadt für die Aufnahme von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus werden weitere Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert und Angebote von Privatpersonen geprüft. Seit dem 02.03.2022 wurde in Form eines Koordinierungsstabs getagt. Mittlerweile wurde der Krisenstab Ukraine konstituiert. Es gibt eine Anlaufstelle unter der Federführung vom Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung (56). Für den Besuch der Kita und der Schule werden derzeit weitere Kapazitäten geschaffen. Er bedankt sich bei allen Hagenerinnen und Hagenern, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und auch bei den Hilfsorganisationen für die deutlich spürbare Hilfsbereitschaft und das Verständnis für die Notwendigkeit des Handelns der Verwaltung.

 

Herr Hentschel fragt nach, ob der Großteil der 770 Menschen Kinder sind. Er berichtet, dass es laut Fernsehberichten Probleme mit der Registrierung, der Krankenversicherung und dem Auszahlen der Gelder gibt und möchte wissen, ob das in Hagen ebenfalls der Fall ist. Des Weiteren möchte er wissen, ob es richtig ist, dass einer Familie – die Ukraine-Flüchtlinge aufnimmt – einen Mietzuschuss zu ihrem Haus gewährt wird, sofern diese Sozialleistungen bezieht. Weiter fragt er, ob bei der Anmietung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten darauf geachtet wird, dass die Verträge nicht zu langfristig laufen. Außerdem möchte er wissen, ob die Stadt Hagen bei der Bewertung nach dem Königsteinerschlüssel über dem Bedarf liegt und ob angedacht ist, dass die Stadt Hagen erneut anbieten wird, eine Landesaufnahmestelle zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Arlt antwortet zu den Verfahrensabläufen, dass es bislang keine Beschwerden gibt. Eine schnelle und vollständige Registrierung ist das erklärte Ziel. Die Stadt Hagen ist bereits häufiger für die gute telefonische Erreichbarkeit in diesem Kontext gelobt worden. Zunächst wird die Registrierung vorgenommen, damit die Aufnahme erfolgen kann. Im Folgenden werden dann alle aufenthalts- und sozialrechtlichen Aspekte abgearbeitet. Bezüglich der Frage, des Mietzuschusses sagt er eine schriftliche Beantwortung zu. Zu der Laufzeit von Mietverträgen antwortet er, dass zunächst auf städtische Kapazitäten zurückgegriffen wird. Die Mietverträge betreffen lediglich die Wohnungen.

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass unter den 770 aufgenommenen Menschen 296 Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren und davon 215 schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren sind.

 

Herr Oral bedankt sich für den ausführlichen Bericht. Er merkt an, dass es generell schwierig ist, eine Wohnung zu finden. Er möchte wissen, wo und wie die Wohnungen gesucht werden, die die Stadt Hagen zur Verfügung stellt. Weiter fragt er, ob Privateigentümer überzeugt werden können, ihre leeren Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Arlt bestätigt, dass die Hagenerinnen und Hagener sehr solidarisch sind. Er merkt an, dass diese allerdings auch durch die Pandemie und das Hochwasser sehr beansprucht gewesen sind. Er stellt fest, dass genügend Angebote vorhanden sind, ohne dass dazu aufgerufen werden musste, leere Wohnungen von Privateigentümern zur Verfügung zu stellen.

 

Herr König bedankt sich bei den Helferinnen und Helfern und Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Er fragt zum Königsteinerschlüssel, ob dieser die bisher, aufgenommenen Flüchtlinge einbezieht.

 

Herr Arlt erklärt, dass das Land zunächst einen Überblick über die aufgenommenen  Flüchtlinge erhalten muss. Diese müssen so schnell wie möglich untergebracht werden. Es wird eine Anrechnung der bereits untergebrachten Flüchtlinge stattfinden.

 

Herr Walter merkt an, dass die Stadt Hagen für die Sammelunterkünfte jeweils einen Ansprechpartner hat. Er fragt, ob die Adressen der Ansprechpartner freigegeben und veröffentlicht werden können, damit z. B. Vereine, Organisationen und Kirchen eine bessere Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern ausbauen können.

 

Herr Arlt hält es für organisatorisch sinnvoll, Informationen zu bündeln. Daher rät er dazu, auf die bereits veröffentlichten Kontaktdaten zurückzugreifen. In den vergangenen Tagen hat sich dieses Vorgehen als sehr zielführend dargestellt. Die Herausgabe der Telefonnummern einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält er jedoch nicht für geboten.

 

Herr Reinke fragt, ob bei der Registrierung der Geflüchteten auch die berufliche Qualifikation erfasst wird.

 

Herr Arlt antwortet, dass dies nicht erfolgt. Mit dem Aufenthaltstitel haben die Betroffenen das Recht, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Hier sind dann die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter zuständig.

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass in einigen Städten Umfragen laufen, welche Personen im schulisch-pädagogischen Bereich tätig sind und tätig werden können. Momentan beschäftigt sich die Verwaltung damit, die Menschen auszumachen, die „irgendwo“ untergebracht sind, um zu sehen, ob seitens der Verwaltung Unterstützung angeboten werden kann. Zum Thema Kita prüft die Verwaltung in allen städtischen Kitas aber auch bei den freien Trägern, ob Kapazitäten vorhanden sind. Natürlich sollen diese sog. Brückenangebote möglichst vor Ort stattfinden. Das ehemalige Hauptschulgebäude in Hohenlimburg, sowie das Gebäude der ehemaligen August-Hermann-Franke Schule soll in Teilen, mit dem Ziel der Integration, genutzt werden, um die Schülerinnen und Schüler in sog. Willkommensklassen zu beschulen. Das Beratungszentrum Rat am Ring ist sehr gut vorbereitet auf die Herausforderungen, die noch auf die Stadt Hagen zu kommen werden. Sie weist darauf hin, dass zunächst nur zwei unbegleitete Minderjährige betreut werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass anlässlich des Bürgerentscheids am 13.03.2022 12.452 Bürgerinnen und Bürger mit „Ja“ 5.165 Bürgerinnen und Bürger mit „Nein“ gestimmt haben. Somit konnte das notwendige Quorum von 14.517 Stimmen nicht erreicht werden.

 

Herr Keune erläutert das weitere Vorgehen bezüglich des Schwimmbades Henkhausen. Zur Herstellung der Teilüberdachung wurde inzwischen Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg aufgenommen. Eine Genehmigung des Änderungsantrags kann zeitnah in Aussicht gestellt werden. Es muss noch die Vereinbarung mit dem Hohenlimburger Schwimmverein bzw. der noch zu gründenden Betriebs-GmbH eingereicht werden. Hierzu findet am Montag ein erstes Gespräch mit dem Hohenlimburger Schwimmverein statt. Dieser muss sich durch einen Projektsteuerer qualifizieren um, die anstehenden Aufgaben des Vorhabens umsetzen zu können. In der Folge werden die Planungs- und Vergabeverfahren mit dem Projektsteuerer geplant. Nach dem vorläufigen Zeitplan wäre ein Baubeginn für Sommer 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung muss bis Ende 2024 erfolgen. Bis dahin wird das Richard-Römer-Lennebad weiterbetrieben. Ein Abriss ist demnach erst 2025 zu erwarten. Es soll eine öffentliche Nachnutzung der Fläche stattfinden, über die sich die Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Hohenlimburg abstimmen wird.

 

Herr Schmidt merkt an, dass Herr Keune in der Bezirksvertretung Hohenlimburg im August 2021 sagte, dass das Wohnhaus – das zum Komplex gehört – vollständig erhalten bleibt. Nach einem Zeitungsartikel wird dies nun in Zweifel gezogen. Er fragt, ob diese Aussage noch gilt oder ob sich etwas geändert hat.

 

Herr Keune bestreitet, die Aussage so in der Bezirksvertretung Hohenlimburg getätigt zu haben und erläutert, dass er gesagt hat, dass das Wohnhaus zunächst von der Abrissmaßnahme nicht betroffen ist. Es wird in der Zukunft darüber zu reden sein, wie dieses im Neugestaltungsprozess einzubeziehen ist. Dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern möchte er an dieser Stelle nicht vorgreifen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt den aktuellen Stand bezüglich der Coronapandemie mit. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Arlt teilt mit, dass aufgrund der üblichen Probleme mit Rohstoffen die Zielsetzung der Wiedereröffnung des Zentralen Bürgeramtes nicht vor Mai diesen Jahres stattfinden kann. Für die Briefwahl im Rahmen der Landtagswahl wird auf die bewährten Strukturen der Bundestagswahl zurückgegriffen werden.

 

Frau Kaufmann teilt mit, dass die vom Hochwasser Betroffenen durch zwei Beratungsstellen unterstützt werden. Die Auszahlungen der Spenden laufen. Es wurden konkret 33 Fälle bearbeitet und stattliche Summen ausgezahlt. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen der Spendenkommission. Bislang wurden annähernd 423.000 € ausgezahlt. Seit dem vergangenen Jahr wurden beim Land insgesamt 478 Anträge bearbeitet. Bis gestern wurden Hilfen in Höhe von 10.292.496 € ausgezahlt.

 

Herr Gronwald teilt mit, dass die Bezirksvertretung Nord am 14.12.2018 dem Ausbau des Kreisverkehrs am Wolfskuhler Weg/Sporbecker Weg zugestimmt hat. Unter Punkt 2 des Beschlussvorschlags wurde die Verwaltung beauftragt die Kosten – inkl. WBH-Kosten – in die Haushaltsplanung einzubringen. Der nächste Haushalt wäre der Haushalt 2021 gewesen. Durch die eigenmächtige Umplanung des Kreisverkehrs durch die Verwaltung haben sich die Kosten verdoppelt. Hierzu hat er am 22.12.2021 die Fragen gestellt, wann der Bauantrag gestellt und wann der beabsichtigte Kreisverkehr in den Haushalt eingebracht worden ist. Eine Antwort erhält er erst am heutigen Tag. Die Frage nach dem Bauantrag ist jedoch nicht beantwortet. Er stellt fest, dass der Kreisverkehr 2021 nicht gebaut worden ist und nun die alte Lösung – die 2018 präsentiert worden ist – mit einer Kostensteigerung von 51.000 € vorliegt.

 

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Siehe Anlage.

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Anlagen