03.02.2022 - 4.1 Vorschlag der CDU-Fraktion und der FDP-Ratsgrup...

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Wortprotokoll

Herr Klepper erklärt die Hintergründe des Antrags.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt Herrn Liedke und Herrn Flockenhaus und kündigt an, die Fragestellungen des Antrags in fünf unterschiedlichen Schritten von den jeweils zuständigen Personen beantworten zu lassen.

 

Herr Liedke stellt die Sicherheitslage in Hagen anhand einer Präsentation dar. Die Entwicklung basierend auf der polizeilichen Kriminalstatistik ist aus dem Jahr 2020. Aktuelle Zahlen sind vom Innenministerium noch nicht freigegeben. Von 2011 bis 2020 hat sich die Kriminalitätslage in Hagen deutlich verbessert. Aufgrund einer allgemeinen Prognose für 2021 rechnet er mit einer Verbesserung im Bereich der Straßenkriminalität. Er erläutert die polizeiliche Definition der Straßenkriminalität. Auch im Vergleich zu anderen Städten ist die Kriminalität in Hagen eher weniger. Auch die Aufklärungsquote in Hagen ist deutlich besser als im Vergleich zum Landesschnitt. Eine Unterteilung der Sicherheitslage in den Stadtteilen ist schwierig, da dies in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht berücksichtigt wird. Es gibt auch weitere Besonderheiten, wie die Größe des Stadtteils oder die Sozialstruktur zu beachten. Das objektive Vorliegen von Straftaten und das subjektive Sicherheitsgefühl können stark unterschiedlich sein. Er erläutert im Folgenden die statistischen Zahlen zur Kriminalität in den im Antrag aufgeführten Stadtteilen. Hierzu hat die Polizei Maßnahmenkonzepte entwickelt (z. B. Behördenschwerpunktziel: Hauptbahnhof). Hierzu gehört auch die Erhöhung der polizeilichen Präsenz, ein sehr niederschwelliges Einschreiten und die direktionsübergreifende Zusammenarbeit u. a. mit dem Ordnungsamt. Er fasst zusammen, dass die Straßen- und Gesamtkriminalität in Hagen relativ niedrig und unauffällig ist. Die Einsatzbelastung in Wehringhausen liegt über dem Schnitt. Aufgrund des Einsatzes der Polizei sind die Straftaten gerade im Bereich des Hauptbahnhofs rückläufig. Das Phänomen, dass Kinder in Wehringhausen zuletzt vermehr aufgefallen sind, ist durchaus festzustellen, allerdings schwierig zu bewältigen. Die Kinder sind häufig nicht strafmündig oder es werden keine Anzeigen gestellt. In den Fällen, in denen keine Schäden an den Bussen entstehen, handelt es sich nicht um eine Sachbeschädigung und ist somit kein klassisches, polizeiliches Problem. Er verdeutlicht, dass die Polizei die Ängste und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Die Kriminalitätsentwicklung in Hagen wird fortlaufend analysiert und die Schwerpunktsetzung im Bedarfsfall angepasst.

 

Herr Fritzsche verweist auf den statistischen Anstieg der Straftaten am Hauptbahnhof und fragt, um welche Delikte es sich dabei handelt.

 

Herr Liedke antwortet, dass es sich hierbei um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogendelikte) handelt, aber grundsätzlichen kein gravierendes Szeneproblem besteht. Es ist in den meisten Städten festzustellen, dass die Bahnhöfe besondere Auffälligkeiten aufzeigen.

 

Herr Oral fragt nach der Aufklärungsquote im Landesvergleich.

 

Herr Liedke antwortet, dass sich die Stadt Hagen durchaus positiv im oberen Drittel der Statistik befindet.

 

Frau Oheim fragt zu den getöteten Beamten in Kusel und den diesbezüglichen Äußerungen in Hagen gegenüber Polizisten, wie das Klima auf der Straße gegenüber der Polizei ist.

 

Herr Liedke antwortet, dass der Umgang auf der Straße merklich rauer geworden ist. Ein respektvoller Umgang von, mit und zur Polizei muss wiedergewonnen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich für den Vortrag von Herrn Liedke und gibt für das Thema „Abgrenzung der Arbeit von Polizei und Ordnungsamt“ das Wort an Herrn Lichtenberg.

 

Herr Lichtenberg ergänzt, dass das Ordnungsamt die gleichen Schwerpunkte gesetzt hat wie die Polizei, sich grundsätzlich aber um Ordnungswidrigkeit und nicht um Straftaten kümmert. Darüber hinaus findet eine gemeinsame Arbeit mit der Polizei statt und über diese Arbeit wird auch häufiger berichtet. Die Zusammenarbeit für den Bereich Wehringhausen wurde jetzt nochmal stärker forciert. Das Ordnungsamt ist vermehrt in Wehringhausen, teilweise auch zivil, unterwegs.

 

Herr Gronwald ist erfreut, dass die Kontrollen vermehrt stattfinden. Er fragt, ob die Intervalle – anstatt bisher alle 14 Tage – erhöht werden können.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, dass Herr Arlt in seinem Beitrag darauf eingehen wird.

 

Herr König stellt fest, dass Bußgelder zu den Werkzeugen des Ordnungsamtes gehören, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Er möchte wissen, inwieweit diese als Ahndung ausreichen, wenn nur 58 % der festgesetzten Bußgelder bezahlt werden.

 

Herr Lichtenberg antwortet, dass das Ordnungsamt neben den Bußgeldern mit Platzverweisen, Festnahmen und Sicherstellungen oder Versiegelungen arbeiten kann. Er unterstreicht, dass die Rechte der Ordnungskräfte denen der Polizei sehr ähnlich sind. Ausnahmen sind hier bspw. die Waffengewalt und der Eingriff in den fließenden Verkehr. Die Bußgelder werden verhängt. Wenn diese nicht bezahlt werden, kann das weitere Folgen haben, wie die Entziehung des Führerscheins oder Versagung des Gewerbes.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz dankt für den Vortrag und gibt das Wort an Herrn Flockenhaus, der als Vertreter für Herrn Köther, aufgrund des Sachantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 2) eingeladen worden ist.

 

Herr Flockenhaus merkt an, dass es für die Hagener Straßenbahn AG zwei Problembereiche gibt. Hierbei handelt es sich um die Alleestraße und die Wehringhauser Straße. Bei der Alleestraße kam es zuletzt kaum zu Vorkommnissen. Bei der Wehringhauser Straße sind im letzten Jahre rund 50 Vorkommnisse festgestellt worden. Diese stellen sich so dar, dass Fahrzeuge beworfen werden, Kinder vor die Fahrzeuge springen, Einkaufswagen auf die Straße geschoben werden oder der Nothahn von außen betätigt wird (dies führt zu Verzögerungen bei der Abfahrt). Es sind bislang keine Sachschäden entstanden. Es finden regelmäßig Gespräche mit der Polizei und dem Ordnungsamt statt. Derzeit ist die Verkehrsaufsicht der Hagener Straßenbahn AG vermehrt in dem Bereich unterwegs. Außerdem wird zusätzliches, externes Prüfpersonal – auch zur Überprüfung des 3G-Status eingesetzt. Seit den gemeinsamen Gesprächen mit der Polizei und dem Ordnungsamt ist es nicht zu Vorfällen in dem Bereich gekommen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich bei Herrn Flockenhaus und gibt das Wort für den nächsten Beitrag an Herrn Arlt.

 

Herr Arlt erläutert, dass die Maßnahmen, die die Politik von der Verwaltung erwartet,  längst umgesetzt werden (Zusammenarbeit aller Akteure). Natürlich kann die Zahl der Kontrollen erhöht werden, dies erfordert allerdings auch mehr Personal und senkt die Kontrollen in anderen Bereichen. Die für die jetzigen Kotrollen benötigte Schlagzahl kann seiner Meinung nach erreicht werden. Die Kontrollen der sog. Problemimmobilien erfolgt durch die Wohnungsaufsicht. Hier wird der Zustand der Wohnung überprüft und ob diese noch für Wohnzwecke geeignet ist. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Räumung. Auch das Umweltamt nimmt wegen möglicher Verstöße gegen die Abfallwirtschaft an den Kontrollen teilt. Hier kann es zu Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen. Er verdeutlicht – bezogen auf die Frage von Herrn König – dass die Rechtsordnung vorsieht, dass Verwaltungen zu dem Werkzeug der Bußgelder greifen, unabhängig von der endgültigen Realisierbarkeit dieser. Auch die Bauordnung nimmt teil um eine Kontrolle der Baumängel und des Brandschutzes zu gewährleisten. Ebenfalls nehmen die städtischen Schädlingsbekämpfer und der städtische Ordnungsdienst an den Kontrollen teil. Hierbei wird auch die Einhaltung der Schulpflicht überprüft. Auch die Ausländerbehörde nimmt zur Überprüfung des ausländerrechtlichen Status teil. Außerdem sind das Jobcenter zur Überprüfung der Meldeverhältnisse im Zusammenhang mit der Leistungsbeziehung, sowie die Polizei zur Vollstreckung von Haftbefehlen bei den Kontrollen dabei. Seit 2015 haben 89 Kontrollen an 810 Objekten stattgefunden. Dabei sind 22.041 Personen kontrolliert worden. Es kam zu knapp 1.600 Fällen von Abmeldungen bzw. Leistungseinstellungen und etwa 900 Fälle nicht angemeldeter Personen. Es wurden 41 Schulverweigerer angetroffen, 31 Wohnungen mit Handlungsbedarf für die Wohnungsaufsicht und drei Fälle von Baumängeln festgestellt. Die letzte Kontrolle hat am 01.02.2022 stattgefunden. Bei den Kontrollen geht es vorrangig um die Sicherstellung gesunder und menschenwürdiger Lebensverhältnisse aber auch um die Einhaltung rechtlicher Regeln. Diese müssen für das gemeinsame Zusammenleben sichergestellt werden. Hierbei liegt ein Fokus auf den problematischen Stadtteilen. Er betont, dass eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren besteht.

 

Herr Gronwald fragt zum Brandschutz, ob es um nichtangebrachte Rauchmelder oder um „echten“ Brandschutz geht. Er fügt ein Beispiel aus einer anderen Kommune an, bei dem in einer Wohnung für vier Leute insgesamt 20 Personen angetroffen werden konnten.

 

Herr Lichtenberg antwortet, dass sich der Brandschutz nicht auf Rauchmelder sondern auf vollgestellte Flure, Dachböden und Rettungswege bezieht. Die Feststellung über die Anzahl der Personen wird auch vorgenommen, allerdings nicht im Rahmen des Brandschutzes, sondern im Rahmen der Wohnungsaufsicht.

 

Herr Goldbach berichtet zum Quartiersmanagement, dass acht Sprachmittler beschäftigt werden und ein breites Sprachspektrum abgebildet werden kann. Diese kommen bspw. bei Impfaktionen und den Kontrollen zum Einsatz, sind aber auch in den Bereichen, aus denen Beschwerden kommen, vor Ort. Im Bereich des Bodelschwinghplatzes werden präventive Angebote vorgehalten. Dort werden Kinder und Jugendliche der Zielgruppe angesprochen. In Altenhagen gibt es an der Alleestraße das Jugendzentrum. Hier sollen in der Zukunft ebenfalls präventive Angebote weiter ausgebaut werden. Bezüglich der Wehringhauser Straße wurden vier Familien benannt und vom Jugendamt aufgesucht. Hier wird geschaut, welche Unterstützungsmöglichkeiten das Jugendamt anbieten kann. Die aufgesuchten Familien nehmen durchaus Hilfe an. Aufgrund der Fluktuation der Zu- und Abwanderung von Familien muss das Jugendamt hier aber häufig wieder von Anfang an neu ansetzen. In Nordrhein-Westfalen sind es nur wenige Städte, die diese Integrations- und Zuwanderungsphänomene zu bewältigen haben.

 

Herr Schmidt dankt Herrn Goldbach für den Vortrag und die Arbeit des Fachbereichs. Ihm ist wichtig, dass die Vorfälle auf der Wehringhauser Straße nicht bagatellisiert werden dürfen. Er findet, dass es auch eine Frage des Kindeswohls ist, wenn immer die gleichen Kinder Busse, und somit die Infrastruktur, angreifen. In diesen Fällen, muss auch die Inobhutnahme in Betracht gezogen werden. Er ist der Auffassung, dass hier im Interesse der Kinder gehandelt werden muss und zieht Parallelen zu den Presseberichten bzgl. des demonstrierenden Mädchens an der Schule.

 

Herr Goldbach antwortet, dass im Fall der Schülerin zu keinem Zeitpunkt eine Inobhutnahme geprüft wurde, sondern Gespräche mit der Schulleitung und der Schulaufsicht geführt worden sind. Er hat in einem Interview lediglich die Aussage getätigt, dass die Prüfung der Inobhutnahme eine Möglichkeit ist, sofern das Mädchen im Februar bei Eis und Schnee draußen säße, sodass die Gesundheit gefährdet ist. Es wurde letzten Endes eine Möglichkeit der Beschulung im Distanzunterricht gefunden. Der Vergleich trifft daher nicht zu. Sofern dem Jugendamt konkrete Namen bekannt werden, wird eine adäquate Arbeit mit und in der Familie stattfinden. Die Namen bekommt das Jugendamt allerdings fast nie. Das Verhalten der Kinder an der Wehringhauser Straße ist definitiv nicht hinnehmbar. Dabei spielen sowohl die sozialen aber auch die ordnungspolitischen Maßnahmen eine Rolle. Er unterstreicht, dass das Jugendamt die möglichen Maßnahmen jedoch immer aus der Sicht des Kindes bewertet. Hier kann nur eine Vielzahl an Maßnahmen und Unterstützung helfen. Das Gesetz sieht hohe Hürden für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung und den Eingriff in das hohe Gut der elterlichen Sorge.

 

Herr Schmidt verdeutlicht seine Auffassung, das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung anders zu bewerten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, nicht in eine inhaltliche Diskussion zu verfallen, die im Jugendhilfeausschuss geführt werden müsste.

 

Herr Hentschel bedankt sich für den aufschlussreichen Vortrag. Er fragt, ob die beiden Stadtteile nach wie vor als Brennpunkt zu bezeichnen sind.

 

Herr Arlt antwortet, dass niemand aus dem Kreis der beteiligten Behörden den Begriff Brennpunkt verwendet hat. Dass vereinzelt Probleme vorliegen, kann nicht wegdiskutiert werden, aber hier arbeiten alle gemeinsam an Lösungen und machen diesbezüglich auch eine gute Arbeit.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, den Begriff Problemimmobilien nicht zu verwenden, bedeutet nicht, das Problem zu ignorieren.

 

Herr Klepper bedankt sich für die Darstellung der Beteiligten. Er unterstützt, dass die Kontrollen auch weiterhin stattfinden und bittet darum, das Thema auch weiterhin im Auge zu behalten.

 

Herr Rudel bedankt sich ebenfalls bei den Vortragenden. Er merkt an, dass es ein gesamtgesellschaftliches Problem gibt und dass der Umgang untereinandergerade gegenüber Amtsträgern rauer geworden ist. Er möchte wissen, wie sich die Stadtverwaltung aufstellt, um in solchen Fällen konsequenter durchzugreifen. Auch das Thema Stadtsauberkeit ist hierbei enorm wichtig. Er fragt, ob die Stadt Hagen in diesem Bereich personell und sachlich richtig aufgestellt ist, oder Verbesserungspotenzial besteht.

 

Herr Arlt antwortet, dass es intensive interne Diskussionen bzgl. der Personalsituation gegeben hat. Es gibt eine ganze Reihe an Ideen, um der geänderten Umgangsweise auf der Straße zu begegnen. Diese möchte er in einer der kommenden Sitzungen komprimiert und konzentriert darstellen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich bei allen Vortragenden und stellt fest, dass sich eine Abstimmung durch den Bericht erübrigt.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1. den kommissarischen Leiter des Polizeipräsidiums Hagen zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuladen, damit dieser aus Sicht der Polizei die Sicherheitslage insbesondere in Wehringhausen, Haspe, Altenhagen, Eckesey und Vorhalle darstellen kann.

 

2. auszuführen, wie sich die genauen rechtlichen Abgrenzungen zwischen der Arbeit der Polizei und des Ordnungsamtes in Nordrhein-Westfalen darstellen und wie eine konkrete Zusammenarbeit an Problemschwerpunkten, wie z. B. in der Wehringhauser Straße, erfolgt.

 

3. den aktuellen Sachstand der ämterübergreifenden Schwerpunktkontrollen „Problemimmobilien“ darzustellen.

 

4. darzustellen welche Möglichkeiten der Fachbereich Jugend & Soziales hat, im Falle wiederholter Auffälligkeiten von Minderjährigen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sanktionierend tätig zu werden, sowie zu berichten und zu bewerten, wie der Einsatz des Quartiermanagements und der Sprachmittler in den oben erwähnten Stadtteilen die Lage vor Ort beeinflusst.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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